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Wirtschaftsinteressen siegen über Datenschutz —“ Zugriff auf Meldedaten wird erleichtert

Unbeachtet von der Öffentlichkeit haben die Regierungsfraktionen des Bundestages am späten Abend des 28. Juni ein Gesetz zur „Fortentwicklung des Meldewesens“ ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen [1]. Entgegen früherer Bekundungen werden damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Adresshändlern und Werbetreibenden deutlich geschwächt. Auch ein vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen hat die Koalition nicht weiter berücksichtigt.

„Personen, die nicht unnötig mit Werbung belästigt werden wollen, müssen nun ausdrücklich der Weitergabe ihrer Daten durch die Ämter widersprechen“, kommentiert Achim Müller, Pressesprecher des Landesverbands NRW der Piratenpartei, das neue Gesetz. „Nach unserer Auffassung sollte die Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Betroffenen zulässig sein. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist ja nicht einmal bekannt, dass Meldeämter diese Daten ungefragt weitergeben dürfen“, so Müller weiter.

„Wir bezweifeln, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird definitiv aufgeweicht, die Privatsphäre der Bürger verletzt“, kritisiert Achim Müller. „Statt dem Bürger stehen wieder einmal wirtschaftliche Interessen an vorderster Stelle.“

Gegen den früheren Entwurf waren Inkassounternehmen und Adressdienste Sturm gelaufen, woraufhin die Regierung mit dem neuen Entwurf eine inhaltliche Kehrtwende vollführte: Grundsätzlich ist nun jede Weitergabe von Meldedaten für Werbung und Adresshandel gestattet, es sei denn, dem wurde vorher explizit widersprochen (Opt-Out) [2].

Ursprünglich sollte mit einem bundesweiten Registerverbund der Datenschutz bei Meldeämtern gestärkt und Auskünfte nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat (Opt-In).

Quellen:
[1] Gesetzentwurf
[2]  http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-beschneidet-Opt-in-zur-Datenweitergabe-in-Meldegesetz-1628786.html

16 Kommentare zu “Wirtschaftsinteressen siegen über Datenschutz —“ Zugriff auf Meldedaten wird erleichtert

  1. Karl Große

    Das ist eine unverschämtheit. wo kann man die millionen e-mails hinschicken um dem grundsätzlich zu wiedersprechen?
    By the way: die Grünen scheinen der Meinung zu sein, man sollte den Verfassungsschutz ganz schliessen.
    … passt ja mal wieder …

    • Können sich denn wirklich einzelne Gruppen im Parlament treffen und in Abwesenheit anderer einfach schnell was beschließen?
      Ist das wirklich so möglich?

  2. Ingeborg Plenker

    Dann sollte unsere Antwort darauf lauten, die Meldeämter mit den notwendigen Widersprüchen zuzuschütten.

    • schotti111

      Man sollte diese Unverschämtheit mit einer Petition kippen. Mehr kann ich dazu nicht sagen ohne ausfallend zu werden…

  3. WO kann ich heute noch widersprechen und wehe die haben kein Formular da!
    Affenbande.Wird ja immer geiler mit denen.
    Mir reicht schon der Werbemüll in den Briefkästen (Die schön in Folie eingeschweisst sind,landen direkt in die Papiertonne )!

  4. Marco Hellmann

    Welche Ämter muss ich mit Post überhäufen, um aus der Weitergabe sämtlicher Daten out-zu-opten? Ich will – schon aus Prinzip – nicht, dass auch nur ein Buchstabe meiner Daten irgendwo hinterlegt ist, wo er nicht zwingend hinterlegt sein muss.

  5. leohatnenharten

    eine frechheit !

  6. Cornelius Berger

    „Wir bezweifeln, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist. […]“ kritisiert Achim Müller.

    Die Piratenpartei sollte dann vor das Verfassungsgericht ziehen und nicht nur kritisieren. Käme auch gut in den Medien, besonderes nach einem Erfolg!

    • acepoint

      So einfach ist das nicht. Beschäftige Dich mal damit, wer unter welchen Umständen ein Klage vor dem BVerfg einreichen darf.

  7. Bernhard R

    Unser Einwohnermeldeamt bietet die Möglichkeit online zu widersprechen – allerdings möchten die eine Begründung – wie formuliere ich die am besten ?

  8. Sebastian Jurk

    Ist die Pressemeldung nicht unvollständig oder wurde das Gesetz geändert? Gestern hieß es noch dass selbst wenn man widersprochen hat gegen die Weitergabe Daten verkauft werden dürfen wenn diese nur dazu dienen vorhandene Daten zu ergänzen oder zu aktualisieren. Was praktisch immer der Fall ist weil bei der Anfrage nach den Daten ja in jedem Fall ein Teil der Daten bereits bekannt sein muss. Und somit das Opt-Out umgangen wird.

    Was heißt das jetzt. Ist die Pressemeldung unvollständig oder haben die den Passus wieder entfernt?

    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-07/gesetz-meldewesen-weitergabe-daten

  9. Marco D

    man sollte die ganze Werbepost einfach in Paketen an die Regierungsfraktionen des Bundestages schicken. Aber die freuen sich wohl auch noch darüber, weil sie mit dem Altpapier ja den Haushalt sanieren können.

  10. Klaus Hummelbrunner

    Schön … wir dürfen im Nachhinein widersprechen, nur daß in dem Moment wenn die Daten freigegeben sind diese schon durch 100 Hände gehen. Was bringt es die Quelle abzudrehen, wenn der Saft schon draußen ist ?
    Eigentlich müsste jeder der personenbezogene Daten weitergibt Buch darüber führen, an wen er diese weitergeleitet hat, damit im Falle eines Widerspruchs auch dieser weitergeleitet wird.

  11. Rainer Preuss

    Wenn es Euch Ernst ist mit der nachrangigen Behandlung von wirtschaftlich Interessen, solltet Ihr Euch nicht wie beim Nichtraucherschutz vor den Karren der Tabakindustrie spannen lassen. Ihr verweist auf Untersuchungen und Ergebnisse, die von der Zigarettenindustrie den politischen „Vertretern“ als Argumentationshilfe in Form von „gekauften“ Gutachten bereitgestellt werden. Allmählich entlarvt Ihr Euch in Eurer flächendeckenden und scheinheilgen Unglaubwürdigkeit.

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