Die Piratenpartei NRW nimmt die aktuelle Berichterstattung einiger Medien über das Urheberrecht nochmals zum Anlass, eine Versachlichung der Debatte anzumahnen. Die derzeitige Kampfrhetorik in Verbindung mit offensichtlichen Fehlinformationen wirft die Diskussion über eine Reform um Jahre zurück.

„In der Debatte wäre mehr Wahrheit als Dichtung angebracht“, kommentiert Daniel Schwerd, Landtagskandidat der Piratenpartei NRW, entsprechende Presseberichte und Kommentare von Politikern anderer Parteien. „Niemand will Kreativen, Künstlern und anderen Urhebern ihre Existenzgrundlage wegnehmen. Das ließe sich, wenn man denn wollte, auch problemlos in unseren Programmen und ausführlichen Positionspapieren [1] nachvollziehen. Um es ganz klar zu sagen: Die Piraten wollen das Urheberrecht nicht abschaffen, wir wollen es verbessern“, sagt Schwerd.

Für die Piraten steht fest, dass das Urheberrecht einer umfassenden Reform bedarf. Die Informationsgesellschaft und nicht zuletzt das Internet lassen neue Chancen entstehen. Den neuen Rahmenbedingungen werden die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen nicht gerecht.

„Es hilft nicht, wenn wir versuchen, die gesellschaftlichen Entwicklungen in Korsetts veralteter Rechtsnormen zu pressen. Das Internet ist kein Feind, sondern vielmehr eine einmalige gesellschaftliche und wirtschaftliche Chance“, sagt Frank Herrmann, Landtagskandidat der Piratenpartei NRW. Die Piraten wollen daher die Rechte von Urhebern und Konsumenten gegenüber den Verwertungsgesellschaften stärken und so das Urheberrecht wieder vom Kopf auf die Füße stellen. „Wir wollen Ideen entwickeln, wie das Urheberrecht besser gestaltet werden kann“, so Herrmann.

Als Reaktion auf Medienberichte, unter anderem im Handelsblatt, haben Blogger und Piraten ausführliche Beiträge zu der Debatte verfasst, welche die politischen Vorstellungen der Piraten wiedergeben. Wer sich darüber informieren will, wofür die Piraten wirklich stehen und wie die Diskussion zum Urheberrecht aktuell verläuft, dem haben wir neben dem unter [1] verlinkten Positionspapier einige sachlich relevante Blogbeiträge zusammen gestellt.

Urheberrecht und Eigentum
Kommentar zu den 100 Köpfen
Linksammlung Urheberrecht
Dietrich Brüggemann, „Mein Plattenladen heißt Herunterladen“
Branchenfahrplan für den Übergang ins digitale Zeitalter
Marcel Weiss, „Die komplette Demontage des Handelsblatt“
Dirk von Gehlen, „Zwei Thesen zur Urheberrechtsdebatte“
Geistiges Eigentum und die Entwicklung der Kommunikationstechnik

Quellen:
[1]: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf

18 comments on “Urheberrecht: Dichtung und Wahrheit

  1. Was bitte sind den die neuen Rahmenbedingungen? Die Piraten reden genauso unkonkret wie die etablierten Parteien. Das Urheberrecht bedarf keiner Reform. Die Nutzer des Internets müssen sich nur einfach an das Urheberrecht halten. Alle Redaktionen und Journalisten tun genau dieses und haben mit Berichterstattung im Internet keine Probleme. Die Chancen im Internet bestehen bereits. Das Urheberrecht behindert sie nicht. Es sorgt für klare Regeln. Und diese klaren Regeln muss jeder, der sich aktiv am Internet durch eigene Webseiten, Blogs etc. beteiligt, beachten.

    • Richtig und weilö das Urheberrecht aus einer Welt vor Youtube, Facebook und Co kam ist es super.
      Logisch…
      Weils so gut ist musste eine gute Idee wie Spotify/Simfy gegen die Gema kämpfen. Dabei bieten die alles nichtmal kostenlos an.

      Ich sehe es als fakt an das ein Gesetz, dass geschaffen wurde als der PC nichtmal Massen tauglich war NICHt- ich wiederhole klar: NICHT- für die heutige Zeit korrekt ist.
      Wieso ist es richtig wenn ich mir eine Single kaufe, diese in einer Diashow zuhause als Musik laufen lassen, niemand mault, wenn ich meine Diashow aber auf Youtube lade mit derselbe Single, das falsch ist?

      Ich bitte um Erklärung.

      Ja?
      Das darf es nämlich nicht seien.

  2. Alexander

    Liebe Piraten,

    es ist wichtig, diese wirklich häufig von Kampfrhetorik geprägte Debatte einmal zu versachlichen. Deshalb habe ich mich auch intensiv mit Eurem Programm beschäftigt.

    Es ist ja nett, wenn ihr sagt: „Niemand will Kreativen, Künstlern und anderen Urhebern ihre Existenzgrundlage wegnehmen —¦ Die Piraten wollen das Urheberrecht nicht abschaffen, wir wollen es verbessern“

    Also Software Entwickler habe ich dann Euren Beschluss auf dem Bundesparteitag in Offenbach gelesen. Es entzieht sich mir völlig, wie ihr damit irgendetwas für Softwareentwickler besser machen wollt.

    Flauschpad ist gut und schön. Es wäre wirklich freundlich, wenn ihr mir das mal erklären könntet.

    Gruss

    Alex

  3. @Alexander: ich glaube, an dem Programmantrag waren auch Softwareentwickler beteiligt. Allerdings beackert der Antrag trotz seiner Länge sicher bei weitem nicht alle Themenfelder, die es zu beackern gibt. Bist du im B2B oder B2C Bereich tätig? Da stellen sich ja grundlegend verschiedene Probleme, vielleicht kannst du deinen Standpunkt ein wenig näher erläutern.

    @Uwe: aus ökonomischer Sicht bestehen die neuen Rahmenbedingungen darin, dass dieser Markt verglichen mit anderen Märkten nicht auf Knappheit basiert. Die meisten aktuell existierenden Geschäftsmodelle wurden jedoch von anderen Märkten adaptiert. Als man gemerkt hat, dass dies nur bedingt funktioniert bzw. kalkulierbar ist, hat man zu größten Teilen versucht, die Verknappung künstlich durch verschiedene Technologien herzustellen. Das Problem ist hier aber, dass diese Technologien vielleicht mal zwei Wochen lang halten und dann schon gecrackt sind. Die Folge war ein Wettbewerb zwischen Crackern und Softwareherstellern, der letztlich zu einer deutlichen Verteuerung der Produktionskosten geführt hat und zu einem Rattenschwanz an Problemen. DRM-Mechanismen u.ä. haben sich durch die zugrunde liegende Problematik nur noch auf die zahlenden Kunden ausgewirkt und damit die Produktqualität geschmälert, Filesharer hingegen tangiert das gar nicht.
    Die eigentliche Herausforderung besteht darin, Geschäftsmodelle zu finden, die auch ohne Verknappung der Vertriebswege funktionieren können oder sogar gezielt das Sharing zur Monetarisierung ausnutzen. Beispiele für solche Modelle sind Free2Play, Spotify, Humble Indie Bundle oder flattr.

    Dass der Journalismus kein Problem hat, ist übrigens gänzlich falsch. Dieser hat gewaltig Konkurrenz durch kostenlose Angebote im Netz bekommen, die lokale Themen oder Fachjournalismus zum Inhalt haben. Diese Hobby-Schreiber sind in der Regel nicht so aktuell wie die großen Redaktionen, bieten dafür aber häufig größere Inhaltliche Tiefe, da sie sich ohne Auflagen- oder Zeitdruck mit der Materie beschäftigen können. Insbesondere im Fachjournalismus ist durch die Suche nach alternativen Geschäftsmodellen die Trennung zwischen Verlagsleitung und Redaktionen immer weiter aufgeweicht worden. Viele Fachzeitschriften leben von exklusivem Inhalt oder zeitlichen Vorteilen. Diese Vorteile haben sie allerdings nur, wenn sie wohlgesonnen berichten, was aber wiederum den Journalismus selbst ad absurdum führt und die Qualität verglichen mit unabhängigen Angeboten senkt. Der sogenannte „Qualitätsjournalismus“ zerstört sich durch diese systematischen Effekte sukzessive selbst und findet bis auf wenige Ansätze (z.B. taz) keine Auswege, was dann in destruktiven Forderungen wie dem Leistungsschutzrecht gipfelt.

  4. Alexander

    Hallo,

    ich komme aus einer Generation und einer Umgebung, in dem das tollste, was man sich vorstellten konnte, unabhängiger Softwareentwickler, „Indie“ zu werden.

    Und zu meinen Freunden und bekannten gehören einige, die das mit ihrer ein-Personen-Firma, oder ihrer etwas größeren Firma geschafft haben. Die „App-Economy“ der vergangenen Jahre hat da noch mal einen ordentlichen Auftrieb gegeben.

    Diese Leute ärgern sich masslos, wenn Ihre Software (Für €0,79 oder €9,99) auf Warez Seiten auftaucht —” besonders, wenn es eine kostenlose Version gibt. Du magst jetzt das alte Argument bringen, dass da kein Verlust durch entsteht, darüber will ich gar nicht reden. Aber ärgern tut’s einen schon.

    Wenn ich das Programm richtig gesellen habe, wollt ihr das kopieren im „nichtkommerziellen Bereich“ — dazu gehören dann alle Spiele und alles, was nicht unbedingt nur an Firmen verkauft wird — vollkommen freigeben, auch die Änderungen des „2. Korbs“ (offensichtlich illegale Quelle) sollen offenbar dann wegfallen. Konsequenterweise sollen dann natürlich auch sog. „Tauschbörsen“ und Warez-Sites legal sein.

    Wieder: Du kannst hier argumentieren, dass das für uns nichts schlimmer macht. Ich sehe das anders, aber nehmen wir das einfach mal so an.

    Aber die Piraten behaupten immer wieder — auch in dieser PM — es würde durch Ihre Reform besser. Das kann ich einfach nirgendwo sehen. Gut, nach Eurer Reform dürfte ich die Software anderer Leute dann straffrei disassemblieren und auseinandernehmen, aber im Gegenzug nehmt ihr jemand anderem das Recht weg, solche Dinge zu verbieten. Nennen wir das mal unentschieden.

    Also, was macht Eure Reform für Entwickler und kleine Firmen, die heute ihr Geld im Apple oder Android Market verdienen, besser?

    Gruss, Alex

    • Ich habe mal die Leute aus dem Team angepingt, die den Programmvorschlag entwickelt haben, die können da besser drauf antworten als ich. Ich selbst sehe in dem Programmvorschlag diverse Verbesserungen für Urheber, die mit Distributoren zu tun haben (Vertrags- und Exklusivrechte, etc.), aber nichts spezifisches für Indies, da sich zumindest aktuell die verschiedenen Vertriebswege vertraglich ja nicht ausschließen. Es wäre möglich, dass Indies schlichtweg nicht in den Überlegungen berücksichtigt wurden, weil keine Indies bei der Erarbeitung beteiligt waren. Dazu können die Verfasser dann hoffentlich mehr sagen.

      Aus meiner persönlichen Perspektive: Dass Werke bei solchen Preisen trotzdem illegal getauscht werden, kann ich menschlich genauso wenig nachvollziehen und macht mich auch sauer. Allerdings würde ich persönlich aus diesem Gefühl keine politische Forderung ableiten, wenn mir wissenschaftliche Untersuchungen vorliegen, die eine negative Korrelation zwischen dem Umlauf von Werken auf illegalen Kanälen und Umsatzeinbußen belegen. Zum Mobilfunk- / App-Markt gibt es meines Wissens noch keine Untersuchungen, da der Markt relativ neu ist. Zunächst einmal würde ich aber die Hypothese aufstellen, dass das Konsumentenverhalten sich dort nicht wesentlich von Film, Musik und Games unterscheidet. Bei letzteren lag der Anteil an notorischen Filesharern bei hardwaregebundenen Plattformen bei 2% laut der Studie „copy culture in the US an Germany“. Speziell zu iOS gibt es da eine interessante Betrachtung von Steffen Itterheim: http://www.learn-cocos2d.com/tag/piracy-rates/

      Ich sehe darüber hinaus aber noch ein grundsätzliches Problem für Indies: Hier ist zwar keine Abhängigkeit von Distributoren gegeben, aber die Stores setzen teilweise ziemlich willkürliche Regelwerke auf, die sich im Vorfeld oft nicht einschätzen lassen. Wer dann kräftig investiert und plötzlich vom AppStore eine Absage bekommt, hat zweifellos ein Problem. Das gleiche gilt für Indies in der Konsolenwelt, wo beispielsweise Microsoft viele Indie Developer nach Strich und Faden verarscht hat, mal abgesehen von dem total idiotischen Peer Review Prozess.
      Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich auf gesetzgeberischer Ebene da was machen lässt. Eventuell könnte man da über das Wettbewerbsrecht drehen, um Investitionen für Indies kalkulierbarer zu machen.

  5. Alexander MacG

    Das Urheberrecht bedarf keiner Reform.

    Diese Forderung der Piraten danach steht doch nun nur im Raum, weil man eigentlich gerne die „Umsonstkultur“ hätte und damit auch geliebäugelt hat und gerne mit der unterschwelligen Forderung nach billigem Content, eben weiterhin genial Wählerstimmen fischen kann.

    So sucht man den Umweg über eine Reform, die kein Kreativer und Künstler braucht oder gar haben will.

    Hier will eine Partei also einer Gruppe die Inhalte generiert und bisher mit dem Urheberrecht zufrieden ist, etwas überstülpen ohne je mit denen geredet zu haben… zudem werden alle Kreativen damit quasi enteignet oder dürfen dann vom BGE leben.

    Gehts eigentlich noch???

    Wird das nun die Diktatur der Piraten oder war der Satz der Tyrannei der Massen doch nicht so verkehrt?

    • Natürlich bedarf das Urheberecht einer Reform!
      Nichts auf der Welt ist für die Ewigkeit gemacht.
      Und nichts – absolut NICHTS gibt es Umsonst auf diese Welt!!!
      Den irgendeiner zahlt immer… auch du.
      Wir müssen in Zeiten des Internets die Nutzer entscheiden lassen.
      Ganz einfach. Angebote kann man einfach im Netz nicht künstlich verknappen.
      Oder will hier einer chinesische uoä. Verhältnisse?!

      Ja sorry. Und wer das nicht versteht.
      Das Internet ist wie ein künstliches Gehirn – was sich einfach nicht kontrollieren lässt.
      Da es dezentral organisiert ist – weltweit.

      Alles ist erlaubt. Nichts muss.
      Einzig allein der Nutzer entscheidet und verteilt…

      ergo: strengt euch an. aber bleibt cool.
      geniesst das leben, geht auf reisen, besucht freunde.
      und schont die resources. pace

  6. Marnie A.

    Die Piraten geben ja selbst zu, dass sie die Künstler enteignen möchten. Ich zitiere mal aus dem Piraten-Programm:

    Headline: „Problem bei der Kürzung von Schutzfristen – die Enteignung

    Man mag zum Thema „geistiges Eigentum“ philosophisch stehen wie man will. (…) Bei einer Verkürzung von Schutzfristen wird man sich jedenfalls schnell mit dem Thema Enteignung beschäftigen müssen.“

    Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf

    • The_Underscore

      Wenn man die Schutzfristen rückwirkend kürzt, dann ist es eine Enteignung, weil zugesicherte Rechte entzogen werden. Wenn man sie für die Zukunft kürzt, dann ist es keine Enteignung.

      Das Problem der Enteignung ist nur, dass eine Kürzung den zu erwartenden Gewinn reduziert. Wenn jemand ein Werk geschaffen oder das Verwertungsrecht daran erworben hat und einen entsprechenden Profit eingeplant hat, dann ist es unfair, diesen künstlich zu reduzieren. Schließlich wäre das Werk vielleicht gar nicht geschaffen oder lizensiert worden, wenn man gewusst hätte, dass sein Wert vom Staat reduziert wird. Für Werke, die erst in der Zukunft geschaffen werden, wäre es aber keine Enteignung, da man schon vom niedrigeren Wert ausgehen kann.

    • Revolution2012

      Künstler, die schon längst an Altersschwäche gestorben sind, können nicht enteignet werden. (weil sie schon längst tot sind.) -_-
      „Enteignen“ ist in sich schon in sich ein viel zu krasses Wort, wenn es um Kürzung von Schutzfristen fast 70 Jahre alter Werke geht.
      Jeder Urheber wäre vom neuen Gesetz betroffen. Allerdings muss ich dazu sagen: Wenn ein Gesetz durch kommen sollte, finde ich, dass es nur für Werke gelten sollte, die nach Ratifizierung des Gesetzes erstellt worden sind. Noch besser ist natürlich eine schrittweise Kürzung von Schutzfristen, d.h. dass z.B. jährlich die Schutzfrist um 3-5 Jahre bis zu einem vernünftigem Wert gesenkt wird. (wie beim Anstieg des Rentenalters). Denn eine radikaler Umschwung würde Generationenungerechtigkeit hervorrufen. Das Gesetz ist schließlich so alt, dass es mindestens auch 70 Jahre brauchen würde, bis sich ein neues Gesetz einpendeln würde.

  7. DanielSan

    Hallo Alexander,
    um uns hoffentlich einen langen Text zu ersparen nutze ich hier etwas, was ich schonmal in der AG Urheberrecht im Wesentlichen geschrieben habe und was Missverständnisse hoffentlich ausräumt (auch weil dieser Punkt oft angesprochen wird):
    In meinem Papier unter Punkt 37 steht bezüglich Tauschbörsen sehr bewusst „von rechtmäßig hergestellten Kopien“, weil das ganze auch im Wechselspiel mit der Privatkopie (Punkt 33) steht.

    Wer ein Werk erworben hat, darf sich eine Privatkopie anfertigen (auch aus illegaler Quelle). Wer eine Kopie anfertigen darf, darf diese auch verbreiten.

    Dort steht explizit NICHT, dass es in Ordnung ist, dass alles geshared werden soll und keiner mehr Werksoriginale kaufen soll.

    Mit dem Hintergrund, dass wir für Netzneutralität sind, keine Überwachung im Netz haben wollen etc., ist ein „Missbrauch“ zwar möglich, aber nicht überprüfbar.

    Unser Tenor soll hier aber sein: Wir wissen, dass diejenigen, die viel Filesharing betreiben, TROTZDEM gewillt sind sich überdurchschnittlich oft Werke im Original zu kaufen. Wir gehen also (in der Regel) davon aus, dass diese Leute auch „berechtigt“ sind, diese Werke zu sharen. Ob diese Berechtigung erst rückwirkend erfolgt, weil sich jemand nach dem „try-before-buy“-Prinzip erstmal etwas anschauen möchte, um danach zu entscheiden, ob es das Geld wert wäre, soll dabei keine Rolle spielen.

    Und ja, die paar %, die sowieo nicht gewillt sind Geld zu bezahlen, fallen halt aufgrund oben erwähnter Grundsätze durchs Raster.

    Des Weiteren würde ich Dich gerne auf folgenden Punkt aufmkersam machen:
    – Wir legaliserne Warez Seiten definitiv nicht (schon garnicht kommerzielle) – wir legaliseren allennfalls direkte Tauschbörsen (siehe oben)
    Zu deiner konkreten Frage, was wir also für „Entwickler und kleine Firmen, die heute ihr Geld im Apple oder Android Market verdienen, besser“ machen?
    Dazu muss ich die Gegenfrage stellen: Inwiefern kann hier das Urheberrecht selber überhaupt Besserung bringen? Ihr als Independet-Entwickler behaltet auch durch unsere Reform eure Rechte und Möglichkeiten gegen andere kommerzielle Plattformen vorzugehen und euch selbstständig vermarkten zu können.
    LG DanielSan 🙂 (Verfasser des aktuellen Beschlusses zum Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland)

    • The_Underscore

      Im Entwurf heißt es, Tauschbörsen sollten legalisiert werden, was nicht nur das einschließt, was imo als Privatkopie gelten sollte, sondern auch bewusste, öffentliche Verbreitung. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand, analog zum Ausleihen einer CD, über das Internet z.B. einem Freund. eine MP3-Datei schickt, damit er sie sich anhört – auch wenn dabei das Risiko besteht, dass jemand anders irgendwie an den Download-Link herankommt und die Datei „stiehlt“. Die Datei muss dazu aber nicht auf einer öffentlichen Website wie der Pirate Bay für alle verfügbar sein. Falls es doch nicht die Absicht des Entwurfs war, so etwas zu legalisieren, dann sollte das klarer ausgedrückt werden.

    • The_Underscore

      Im Entwurf sieht es aber so aus, als sollte weit mehr legalisiert werden, als dass, was imo eine Privatkopie sein sollte. Wenn man eine MP3-Datei irgendwo hochlädt, um sie einem Freund zu zeigen, dann kann das meinetwegen – analog zum Verleihen einer CD – durchaus in Ordnung sein, auch wenn das Risiko besteht, dass jemand anders irgendwie an einen Download-Link kommt und die MP3-Datei „stiehlt“. Aber dazu muss es nicht legal werden, diese Datei monatelang auf der Pirate Bay zur Verfügung zu stellen. Falls der Entwurf letzteres nicht vorsieht, dann sollte er klarer formuliert werden.

  8. Daniel San

    @Marnie A. Wer weiterliest erfährt aber auch, dass wir allenfalls Erben oder Rechtsnachfolger teil“enteignen“ wollen. Das Urheberrecht für Urheber und das Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler erkennen wir für deren Lebenszeit voll an!

  9. Christoph

    Wenn die Piraten Fehlinformationen beklagen, dann sollten sie bei sich anfangen und den oben verlinkten Antrag auf dem BPT nicht als „Stärkung der Interessen von Urhebern und Allgemeinheit“ verkaufen, schließlich gehen alle 84 Änderungsvorschläge einseitig zu Lasten der Urheber.

    Wer so die Tatsachen verdreht ist nicht in der Position, sich über „Fehlinformationen“, „Kampfrethorik“ oder „Dichtung und Wahrheit“ zu beschweren.

    • Das ist so nicht richtig. Es gibt eine ganze Reihe an Änderungsvorschlägen in dem Papier, welche die Rechte der Urheber gegenüber Verwertergesellschaften stärken, welche mit ihrer Vertragsausgestaltung zu einer Umgehung der urheberrechtlich festgelegten Persönlichkeits- und Verwertungsrechte führt. Dazu zählt die zeitliche Befristung von Exklusivverwertung wie auch das Rückholrecht sämtlicher Verwertungsrechte, werden diese vom Distributor nicht mehr wahrgenommen. Der Grundtenor ist: Der Urheber soll die Verfügungsgewalt über seine Werke behalten, auch wenn er sich dazu entschließt, Publisher/Verleger mit dem Vertrieb zu beauftragen.
      Aktuell übliche Buyout-Klauseln werden durch Satz 16 unmöglich, da zukünftig auftretende Werksarten/Medien nicht mehr pauschal zur Verwertung durch den aktuellen Distributor vorgehalten werden können. Dies gibt dem Urheber die Möglichkeit, beim Aufkommen einer neuen Medienart die Vertriebsrechte neu auszuhandeln und ggf. auch einen alternativen Distributor damit zu beauftragen. Darüber hinaus schreiben wir fest, dass eine Weitergabe der Rechte an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers erfolgen kann. Derzeit ist dieses Recht auch nicht hinreichend gesichert und wird vertragsrechtlich regelmäßig umgangen.

      Speziell mit Satz 19 tun wir was für Urheber aus dem wissenschaftlichen Bereich, indem wir ihnen ein zeitlich nahe liegendes Zweitverwertungsrecht zugestehen, welches es heutzutage nicht gibt.

      Weitergehende Zitatrechte und die Ablehnung des Leistungsschutzrechtes stärken darüber hinaus den Urheber, gerade im journalistischen Bereich gegen missbräuchliche Abmahnungen und Machtkonzentration großer Verleger.

      Darüber hinaus wird die Remix-Kultur gesichert, während klargestellt wird, dass geringfügige Bearbeitungen selber nicht schutzfähig sind. Das schützt den Urheber vor kommerzieller Ausbeutung seiner Werke durch minimale Bearbeitungen.

      Der Programmtext geht also mitnichten einseitig zu Lasten der Urheber, sondern verfolgt das Ziel, die Erosion des Urheberrechts durch heute gängige Vertragsklauseln einzudämmen.

  10. Revolution2012

    Hab letztens etwas in der Zeitung gelesen, dass die Gema durchsetzen möchte, die Gebühren für Diskos linear anzugleichen, je nach dem, wie groß die Veranstaltung ist. Verlierer wären größere Diskos, welche nun statt 20.000 Euro mit 150.000-200.000 Euro jährlich rechnen müssen. Unbezahlbar für mittelmäßig besuchte Diskos. Druchschnittlich wird so bis zu 4-mal mehr Geld von der Gema eingenommen als bisher!
    Für mich sind Diskos Orte, wo direkte Werbung für Musik möglich ist. Musik, die jemand in der Disko gut findet, kauft er auch. Denn: Es ist erwiesen, dass durch Tanzen Emotionen geweckt werden, sodass er/sie sich noch Jahre danach an die Melodie erinnert. Dafür viel Geld zu verlangen, schadet eher den Urhebern, als dass es ihnen nutzt!
    Die Musikindustrie nennt dies „360 Grad Verträge“, die einen Ausgleich zu jährlich fallenden Einnahmen machen soll. Diese Einnahmen betragen nur wenige Prozente der eigentlichen Einnahmen.
    Laufen Einnahmen also über die Gema, profitieren vor allem die Geldeintreiber und Musikkartelle.

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