Positionspapiere

Positionspapier: Mehr Bildung für Arbeitnehmer

Die Piraten setzen sich für ein „lebenslanges Lernen“ ein. Dazu gehört die konsequente Nutzung von bereits gesetzgeberisch entwickelter Programme, wie z.B. das des gesetzlichen Bildungsurlaubs. In NRW haben nach § § 2, 3 AWbG <http://www.bildungsurlaub.com/arbeitnehmerweiterbildungsgesetz_nrw.htm> Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, sowie Heimarbeiter, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub jährlich. Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit von mindestens 6 Monaten und hängt zusätzlich von der Betriebsgröße, sein Umfang von eventueller betrieblicher Weiterbildung ab. Für die Zeit des Bildungsurlaubs gilt Lohnfortzahlung.

Dieses Recht wird heute durch Arbeitgeber mit unterschiedlichen Methoden unterminiert. Dem Mitarbeiter wird in vielen Fällen deutlich gemacht, dass ein solcher Urlaub „nicht gern gesehen wird“. Es erfolgen Androhungen von Konsequenzen im Fall der Inanspruchnahme usw. Da solche Vorgänge durch die Arbeitnehmer nicht zur Anzeige gebracht werden können, ohne die Beziehung zu ihrem Arbeitgeber empfindlich zu stören, setzen sich die Piraten in NRW dafür ein, dass die bestehende Gesetzgebung wie folgt geändert wird:

  1. Dem Recht des Arbeitnehmers wird eine Pflicht des Arbeitgebers hinzugefügt, eine Mindestanzahl an Mitarbeitern zu entsprechenden Bildungsurlauben zuzulassen. Die Quote muss deutlich über der liegen, mit der heute Arbeitnehmer ihr Recht auf Bildungsurlaub wahrnehmen, da ansonsten keinerlei Wirkung durch das Gesetz ausgeht.
  2. Im Abstand von 2 Jahren wird eine repräsentative und vertrauliche Umfrage unter Arbeitnehmern veranstaltet, um festzustellen, wie hoch die Quote der Arbeitnehmer ist, die einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, dies aber aus Angst um ihre Stellung nicht tun. Diese Quote setzt das Ziel für die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber.
  3. Arbeitgeber, die mehr Mitarbeitern Bildungsurlaub genehmigen als die Quote vorsieht, erhalten eine Auszeichnung als „Besonders bildungsfreundliches Unternehmen“. Unternehmen, die die Quote nicht erreichen, werden verpflichtet, Bildungsurlaubsveranstaltungen von gemeinnützigen Unternehmungen in dem Maße zu unterstützen, wie die Quote nicht erreicht wird. Die Höhe der Unterstützung des Unternehmens, pro Bildungsurlaubstag richtet sich hierbei nach den durchschnittlichen, von Arbeitnehmern aufgebrachten Kosten für einen Veranstaltungstag innerhalb Deutschlands.
  4. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, Begründungen des Arbeitnehmers für die Beantragung von Bildungsurlaub zu verlangen.
  5. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die jährliche, prozentuale Rate des genommenen Bildungsurlaubs zu veröffentlichen.

1 Kommentar zu “Positionspapier: Mehr Bildung für Arbeitnehmer

  1. Pepolinos

    Anderes doch mit Bildungsurlaub weiterführendesThema:

    Die Erlangung einer Lizenz (z. B. AZWV) um Bildungsurlaub wie wir als Privatschule anzubieten, ist sehr schwierig und mit hohen Kosten verbunden.
    Wir erfüllen alle Kriterien die die Vorschriften einer Zertifizierung vorgibt.

    Wir sind für eine kostenfreie staatliche einheitliche kostenfreie Überprüfung ob alle Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Wir möchten als kleine Schule gern Bildungsurlaub und auch andere Unterrichte die wir leider nicht anbieten können zur Verfügung stellen.

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