Kolumne Neues vom Landesverband Startseite

Nur die Not bringt Bewegung

Jetzt also Platzsharing. Das Familienministerium führt nun also flexible Betreuungszeiten in KiTas ein. Das ist eigentlich sinnvoll, und viele Eltern haben sich das schon lange gewünscht. Eltern die Freiheit geben, KiTas nur für einen Teil der Woche zu nutzen, das passt gut zu Piratenforderungen.

Allerdings haben wir da einen Verdacht: Nutzt das Familienministerium das Platzsharing jetzt nur als Sparmaßnahme? Soll das Platzsharing nun die drohenden Klagen abwenden? KiTas mit Platzsharing werden höheren personellen Aufwand haben, vor allem durch viel mehr Verwaltung und Dokumentation. Wenn das Ministerium da nicht auch den Personalschlüssel angleicht, dann ist das nicht zu Ende gedacht und Sparen auf dem Rücken der ErzieherInnen – also letztlich ein Sparen an der Qualität und ein Sparen am Wohl der Kinder.

Und ist es nicht schade, dass das Ministerium die Bitte der Eltern um Flexibilisierung erst dann aufgreift, wenn die Not es dazu zwingt? Schon ewig wünschen Eltern die Abkehr von strenger Bürokratie und starren Regelungen – jetzt, wo die Klagen drohen, jetzt hofft man offenbar auf Sparpotential und sinkenden Druck.

Wir werden also genau auf die Ausführung der flexiblen Betreuungszeiten schauen und hoffen, dass die sinnvollen Wünsche der Eltern in Zukunft auch ohne große Not beim Ministerium Gehör finden.

Autor: Holger Hennig, Mitglied des AK Bildungspolitik NRW

3 Kommentare zu “Nur die Not bringt Bewegung

  1. Pingback: Nur die Not bringt Bewegung | Piraten | Scoop.it

  2. Die Frauen sollen ihre Weiblichkeit bewahren; und die Männer ihre Männlichkeit. Es ist in Ordnung, wenn eine Frau sich einige Jahre hauptsächlich um ihre Kinder kümmert. Danach hat sie immer noch genug Zeit, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Die Politik von Kristina Schröder ist immerhin besser, als eine sozialdemokratische, grüne oder linke Politik. Mehr dazu auf meinem Blog.

  3. Frau Trudaiu, eigentlich sollten Sie mittlerweile verstanden haben, wie komplex das Thema ist. Das Thüringer Finanzgericht muss sich an die Rechtsprechung des BFH halten, und wenn die Rechtsprechung des BFH in Ihren Augen ungerecht ist, dann hat dies sicherlich nicht die Solidargemeinschaft zu verantworten, sondern der Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Das wird u.a. auch daran deutlich, dass ich versucht habe, eine Möglichkeit zu konstruieren, wie ALG-II-Eltern evtl. Unterhaltsaufwendungen erklären könnten. Und wenn Sie einerseits hier um Erklärungen bitten, und anschließend diejenige, die sich dafür Zeit genommen hat, auch noch beleidigen, dann klingt das Wort Solidargemeinschaft aus Ihrem Mund schon etwas seltsam. Von mir dürfen Sie ab jetzt keine weiteren Stellungnahmen mehr erwarten – unabhängig davon, wie oft Sie selbst sich nun noch wiederholen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 72 = 73