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Direkte Demokratie in der Schweiz

Direkt Abstimmen über Verfassungsänderungen, gar selbst per Volksentscheid auf der Bundesebene neue Gesetze einbringen: Vieles, für das wir Piraten kämpfen, ist in der Schweiz längst Alltag. Auf Einladung der Piratenfraktion im Landtag NRW berichtet nächsten Montag der Schweizer Botschafter aus erster Hand über direkte Demokratie a la Suisse.[0] Hier vorab eine kurze Einführung:

Die Regierungsform der Schweiz wird als „halbdirekte Demokratie“ bezeichnet, denn sie vereint Elemente der direkten und der repräsentativen Demokratie: Das Volk wählt Volksvertreter, doch die Bürger können trotzdem Gesetz und Verfassungsartikel durch Volksinitiativen und Abstimmungen direkt ändern und aufheben. Dieser Ansatz kann als ein Versuch betrachtet werden, das Mehrheitsprinzip einzuschränken, um Minderheiten nicht völlig von den Entscheidungsprozessen abzukoppeln. In der Praxis macht dieses System häufige und umfassende Verhandlungen und Kompromisse erforderlich.
Dieses System ist in der Schweiz nicht einfach vom Himmel gefallen. Bereits der Name der Schweizerischen Eidgenossenschaft verweist auf ihren Ursprung: Sie entstand durch das Zusammenwachsen regionaler Genossenschaften, die sich in der Schweiz seit Jahrhunderten mit Erfolg selbst organisieren und verwalten. Direktdemokratische Verfahren und Elemente haben also in der Schweiz bereits auf der lokalen Ebene eine lange Tradition, und zwar nicht nur in Form der vergleichsweise jungen Abstimmungsdemokratie, die erst im 19. Jahrhundert aufkam, sondern vor allem auch in Form der Versammlungsdemokratie, deren Wurzeln bis ins Mittelalter zurück reichen. [1] Nach wie vor halten trotz sinkender Beteiligung etwa 90 Prozent aller Schweizer Gemeinden regelmäßig eine Gemeindeversammlung [2] ab, die als Organ die Legislative der Gemeinde darstellt und beispielsweise auch bei Einbürgerungen eine entscheidende Rolle spielt. In einzelnen kleinen Kantonen gibt es zudem bis heute regelmäßig die Landsgemeinde [3], eine Kantonalversammlung.

Abstimmungsdemokratie auf Bundesebene
Das Bundesparlament heißt in der Schweiz Bundesversammlung. Parlamentarische Verfassungsänderungen müssen ausnahmslos per Volksabstimmung abgesegnet werden („obligatorisches Referendum“) [4]. Neue Verfassungsartikel können die Schweizer über das Instrument der Volksinitiative [5] vorschlagen und bei erfolgreicher Abstimmung auch in die Verfassung einbringen. Die Hürde dazu liegt bei 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten, die innerhalb einer Frist von 18 Monaten gesammelt werden müssen. 1977, als diese Hürde zuletzt auf den heutigen Stand erhöht wurde, entsprach dies 2,80 Prozent der Stimmberechtigten. Seither ist die Bevölkerung der Schweiz von 6,28 auf 7,90 Millionen gewachsen und entsprechend auch der Anteil der Stimmberechtigten, so dass die Hürde heute nur noch bei etwa 1,96 Prozent liegt.
Bei der Abstimmung über Volksinitiativen und obligatorische Referenden ist nicht nur die reine Stimmenmehrheit ausschlaggebend („Volksmehr“), sondern darüber hinaus muss auch die Mehrheit der Kantone zustimmen („Ständemehr“). Im 1848 gegründeten modernen Bundesstaat konnte dabei noch jeder Kanton selbst entscheiden, wie seine „Standesstimme“ ermittelt wird (beispielsweise durch eine Abstimmung im jeweiligen kantonalen Parlament). Heute gilt bundesweit ausnahmslos die Mehrheit der im jeweiligen Kanton abgegebenen Stimmen.
Ein demokratierechtliches Problem liegt darin, dass beim Ständemehr, also der Mehrheit der Kantone, einer einzelnen Stimme in dünn besiedelten ländlichen Kantonen ein erheblich höheres Gewicht zukommt als in den einwohnerstarken Kantonen mit den großen Städten. So ist das Gewicht einer Stimme aus Appenzell-Innerrhoden mit Blick auf die Ständemehr 41-mal so hoch wie das einer Stimme aus dem Kanton Zürich. Trotzdem besteht ein Konsens, dass am Ständemehr als einem der Grundpfeiler des schweizerischen Föderalismus nicht gerüttelt werden darf. Zudem müsste jede Änderung letztlich wieder durch eine solche Mehrheit der Kantone abgesegnet werden, was unrealistisch ist.
Über das obligatorische Referendum hinaus gibt es auch die Möglichkeit, ein „fakultatives Referendum“ [6] über bestimmte Parlamentsbeschlüsse großer Tragweite zu erzwingen, wie etwa Bundesgesetze sowie bestimmte Arten von Bundesbeschlüssen und völkerrechtlichen Verträgen. Bei dieser Form der Volksabstimmung zählt im Gegensatz zum obligatorischen Referendum nur die reine Stimmenmehrheit und nicht zusätzlich auch eine Mehrheit der Kantone. Die Hürde zum fakultativen Referendum liegt bei 50.000 Unterschriften von Stimmberechtigten (entsprechend 0,98 Prozent der Stimmberechtigten) oder acht Kantonen, zudem gilt eine Frist von 100 Tagen.

Und bei uns?*
Im Vergleich dazu die Situation in Deutschland: Auf Bundesebene ist die Möglichkeit eines Volksentscheids ausschließlich über eine etwaige Neugliederung des Bundesgebietes und eine Totalrevision der Verfassung vorgesehen. Die Bundesländer sehen in ihren Verfassungen unterschiedlich ausgestaltete Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksentscheide  auf Landesebene vor. [7] Sie bauen dazu, bezogen auf die Zahl der Stimmberechtigten, unterschiedliche Hürden auf als die Schweiz. Die Fristen zur Unterschriftensammlung weichen stark voneinander ab, liegen aber mit 14 Tagen bis zu einem Jahr deutlich unterhalb des Zeitraumes in der Schweiz. [8] [9]
Den Knackpunkt bilden bei uns in Deutschland allerdings die sogenannten Themenausschlüsse: In sämtlichen Bundesländern mit Volksbegehren sind bestimmte Themen ausgeschlossen, darunter praktisch alles, was mit Geld und Ausgaben zu tun hat. Entsprechend unattraktiv ist ein Volksbegehren, denn echte, harte Politik jenseits wohlfeiler Absichtsbekundungen wird nun einmal in den meisten Bereichen über die Budgets gemacht.

Deal with it
Volksinitiativen werden in der Schweiz vergleichsweise häufig gestartet, im Schnitt etwa vier pro Jahr seit 1891. Gut drei Viertel der bislang gestarteten Initiativen haben auch die Hürde überwunden, nämlich 301. Tatsächlich abgestimmt haben die Schweizer bislang über 183 Initiativen. [5]
Positiv beschieden haben die Schweizer jedoch insgesamt bisher lediglich 20 Initiativen. Und wenn’s nur das wäre: Gerade in letzter Zeit fand sich unter den angenommen Volksentscheiden vermehrt unrühmlicher Populismus mit teils offen rassistischen Zügen, wie etwa das Minarettverbot von 2009 oder die Initiative zur Deportation krimineller Ausländer 2010, beide übrigens mit einer eher geringen Beteiligung. Das muss die direkte Demokratie dann wohl aushalten. Andererseits: Auf dem Wege der Volksinitiative schaffte das Alpenland bereits 1990 den Atomausstieg, während die eng mit den betreffenden Energie-Multis verflochtene deutsche Lobbykratie für diese Entscheidung bekanntlich 21 Jahre und eine Atomkatastrophe mehr gebraucht hat. Und erst kürzlich wurde die Initiative „gegen die Abzockerei“ über die Kontrolle von Managergehältern mit einer deutlichen Mehrheit von 67,9 Prozent angenommen [10]. Dabei musste das Initiativkomitee mit einem Budget von nur 200.000 Franken auskommen, um für sein Vorhaben zu werben, während die Gegner volle acht Millionen Franken in eine Nein-Kampagne [11] investierten.

Quellen:
[0]  http://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/hoher-besuch-in-der-piratenfraktion/
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Schweiz
[2]  http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeversammlung
[3]  http://de.wikipedia.org/wiki/Landsgemeindehttp://de.wikipedia.org/wiki/Obligatorisches_Referendum
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Schweiz)
[6]  http://de.wikipedia.org/wiki/Fakultatives_Referendum
[7]  http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid#Rahmenbedingungen_in_Deutschland
[8] Wahlbeteiligung, dort auch Anzahl Stimmberechtigte Schweiz  http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/17/02/blank/key/national_rat/wahlbeteiligung.html
[9]  
http://www.mehr-demokratie.de/5972.html
[10]  http://www.heise.de/tp/artikel/38/38682/1.html
[11]  http://www.minder-nein.ch/parolen/

 

Autor: Radbert Grimmig

*) Auf Hinweis (https://twitter.com/mehr_demokratie/status/309727227656957952) von Mehr Demokratie e.V. wurden Angaben in diesem Absatz überprüft und am 7.3.2013 um 23.10 berichtigt sowie zwei Quellenangaben ersetzt.

 

1 Kommentar zu “Direkte Demokratie in der Schweiz

  1. simmering

    Auch das ist in der besten Tradition der Republikanischen Partei der USA und des Schweizer Freisinns des 19. Jhr. beziehungsweise der österreichischen Freiheitlichen unter Strache.
    Klar Rechts!

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