Die NRW-Piraten beschließen, dass die Lebensführung nach den Regeln L. Ron Hubbards, dem Begründer der Organisation Scientology, mit einer Mitgliedschaft im nordrhein-westfälischen Landesverband der Piratenpartei nicht vereinbar ist. Die NRW-Piraten teilen die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995 (Aktenzeichen: 5 AZB 21/94), dass Scientology keine religiöse Gemeinschaft ist und somit nicht unter den Schutz solcher Gemeinschaften fällt. Dies gilt nach unserer Ansicht in gleichem Maße für Anhänger der Lehren L. Ron Hubbards auch dann, wenn sie nicht offizielles Mitglied der Organisation Scientology sind.
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