Am 8. Mai hat die Piratenfraktion im NRW-Landtag mit den Fraktionen von SPD und Grüne einen gemeinsamen Antrag zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Ausschuss für Kultur und Medien beschlossen. Der Landtag in Nordrhein-Westfalen knüpft hier an die Erfolgsgeschichte auf europäischer Ebene an: Das EU-Parlament hat in seiner Abstimmung am 3. April 2014 den Grundstein für eine europaweit garantierte Netzneutralität gelegt. In seinem Entschluss, der auf eine gemeinsame Initiative von Piraten, Grünen, Sozialdemokraten und Linken zurückgeht, legt das Parlament fest, dass alle Daten im Internet unabhängig von Sender, Empfänger, Art und Inhalt gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden müssen.
Der beschlossene Antrag enthält entgegen der Maximalforderungen der Piratenfraktion noch die Erwähnung der Spezialdienste, die jedoch das freie Internet im Sinne des Best-Effort-Prinzips nicht beeinträchtigen dürfen.
„Solche Spezialdienste – was auch immer das sein soll – dürfen auf keinen Fall andere Internetdienste, oder die Internetverbindung insgesamt benachteiligen. Ein Zwei-Klassen-Netz darf es nicht geben, auch sogenannte Spezialdienste dürfen da keine Ausnahme sein. Wir werden die Entwicklung hier genau im Blick halten.“, kommentiert Daniel Schwerd, netz- und medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im NRW-Landtag.
„Das Best-Effort-Prinzip ist auch von der Deutschen Telekom ein akzeptables Mittel um „Netzneutralität“ mittels einer für alle Kunden zur Verfügung gestellten 2-Mbit-Leitung zu „garantieren“. Dass dies unter Anderem deshalb geschieht, weil die Spezialdienste digitales Rechtemanagement anderer Contentanbieter beinhaltet und Zwischenspeichern beim Kunden nicht gewünscht ist – werden die Kapazitäten für diese Situationen reserviert.“ Ergänzt Elle Nerdinger, Sprecherin des Arbeitskreises Kultur und Medien der Piratenpartei NRW
Daher werden sich die Piraten in NRW in Hinblick auf Europa und dem nun verabschiedeten gemeinsamen Antrag weiter daran arbeiten die Spezialdienste obsolet zu machen. Der nächste Schritt wird die Einführung eines Grundrechtes auf netzneutralen, diskriminierungsfreien und breitbandigen Internetzugang sein.
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