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Gastbeitrag: „Drogentests sind Schikane gegenüber Arbeitlosen und Hartz4-Empfängern“

Wie verschiedene Medien am 03.09.2014 veröffentlichten [1][2] hat die Agentur für Arbeit 88.000 Drogentests ausgeschrieben, um Arbeitslose zu testen.

Dazu erklärt Hans-Peter Weyer, Pirat und 1. Vorsitzender des Vereins “Wir gehen mit – Die Mitläufer e.V.” :

Welche neue Stellung maßt sich die Agentur für Arbeit mit dieser Aktion an? Werden Sachbearbeiter der Jobcenter jetzt zu “Geheimpolizisten” und übernehmen polizeihoheitliche Aufgaben bei Arbeitslosen und Hartz4-Empfängern? Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch ist die Polizei zu verständigen und nicht die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter!

Die fadenscheinige Begründung der Drogentests sei nur dafür gedacht, die Voraussetzung für bestimmte Berufe zu testen, ist an Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten. LKW- und Bus-Fahrer machen alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung um eine Verlängerung der Lizenz zur gewerblichen Nutzung ihres Führerscheins zu bekommen. Dabei wird auf seiten des Amtsarztes nach gesetzlicher Vorgabe [3] speziell auch auf Anzeichen eines Drogen- und Alkoholmissbrauchs geachtet. Erst wenn ein begründeter Verdacht, aufgrund vom Arzt erkannter Symptome, vorhanden ist, kann der Drogentest angeordnet werden. Nicht nach Willkür eines Jobcenter-Mitarbeiters.

An Flughäfen werden regelmäßige ärztliche Untersuchungen schon zur Sicherheit des Personals angeordnet und sogar in den Tarifverträgen verankert. Auch in anderen, wie beispielsweise medizinischen, Berufen sind regelmäßige Untersuchungen Gang und Gäbe. Ausserdem sind hier ständig Kollegen in der Umgebung, die auf Verdachtssymptome achten. Ebenso in Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen.

Dass es für die Anordnung eines Drogentestes eines begründeten Verdachts bedarf, hat schon 2013 das LG Heidelberg festgestellt [4]. Ich halte es für ausgeschlossen, dass Jobcenter-Mitarbeiter die nötige Fachkenntniss besitzen einen solch begründeten Verdacht zu äußern. Ob verschleierte Pupillen von Drogen- oder Alkoholmissbrauch, von notwendigen Antidepressiva oder einem starken Schmerz- oder Erkältungsmedikament herrühren, ist sicher von den meisten Sachbearbeitern in den Jobcentern nicht zu unterscheiden. Als begründeter Verdacht können Unwissenheit und bloße Vermutung jedoch nicht herhalten.

Es drängt sich der Verdacht auf, mit diesen Tests die Arbeitlosen und Hartz4-Empfänger weiter schikanieren zu wollen und auf gut Glück den Einen oder Anderen “erwischen” zu können, um ihn zu sanktionieren. Ausserdem wird die Möglichkeit geschaffen, vorgeschriebene (Um-)Wege auszuschalten und unter psychischen Traumata leidende und auf Medikamente angewiesene Menschen aufgrund eines vermeintlich “begründeten Verdachts” auf die tatsächliche Einnahme von Medikamenten zu überprüfen.

Trotz aller möglichen Folgen, sollten Arbeitslose und Hartz4-Empfänger eine freiwillige Teilnahme an diesen Schikanen grundsätzlich ablehnen. Der daraufhin zu erfolgende Verwaltungsakt zwingt die Sachbearbeiter zu einer schriftlichen Ausführung des “begründeten Verdachts”. Mit diesem Schriftstück kann ich dann jedem nur empfehlen, sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

Die Piraten NRW setzen sich seit ihrem Bestehen für die Stärkung der informationelle Selbstbestimmung und die Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik ein.

1 comment on “Gastbeitrag: „Drogentests sind Schikane gegenüber Arbeitlosen und Hartz4-Empfängern“

  1. Ist es zu naiv davon auszugehen, dass einen freiwilligen Test abzulehnen sanktionslos bleibt?

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