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25 Jahre Frauenquote – ein Anlass zum Feiern?

be-him CC BY NC ND

Am Montag vergangener Woche bot der Plenarsaal des Landtages einen seltenen Anblick:

  1. es war nahezu jeder Platz besetzt
  2. 99% aller Anwesenden waren weiblich

Anlässlich des Internationalen Frauentages und des 25-jährigen Bestehens der Frauenquote im Öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Landtagspräsidentin Carina Gödecke u. a. die Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Kommunen in NRW eingeladen.

Auch nach einem Vierteljahrhundert im Öffentlichen Dienst sind Frauen in Führungspositionen  unterrepräsentiert. „Nordrhein-Westfalen war damals Vorreiter mit der Regelung, die die rot-grüne Landesregierung nun weiterentwickeln will.“  [1]

Im Mittelpunkt stand ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten [2] zur Frage der Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im Öffentlichen Dienst, welches Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einem interessanten Vortrag erläuterte.

In dem Gutachten wird auch zunächst einmal festgestellt, dass die bestehenden leistungsorientierten Quoten ihren Zweck nicht erfüllt haben, starre Quoten aber, „nach denen zwingend ein bestimmter Frauenanteil in Führungspositionen erreicht werden muss, sind unzulässig.“

Das Dilemma mit der Durchsetzung der leistungsorientierten Quote in der Praxis ist – laut Gutachten – das Auswahlverfahren an sich: „Durch eine starke Ausdifferenzierung der  Bewertungsmaßstäbe wird im Ergebnis praktisch immer eine Reihung der Kandidaten durchgeführt. Dadurch läuft die Quotenregelung, die erst bei einem Qualifikationsgleichstand  angewandt werden kann, letztlich ins Leere.“

Zu Auswahl stehende Kandidaten werden also so lange verglichen, bis man glaubt, den Besten gefunden zu haben, und das ist dann in der Praxis nur etwa jedes vierte Mal eine Frau, denn nach Angaben des NRW-Frauenministeriums machte der Frauenanteil Ende 2012 in den Spitzenpositionen im Öffentlichen Dienst 24,6% aus.

Um nun die Quotenregelung anwenden zu können wird in dem Gutachten empfohlen, „die  verwaltungsintern praktizierte Ausdifferenzierung der Qualifikationsmerkmale gesetzlich zu beschränken. Eine Neuregelung der Vorschriften über leistungsbezogene Frauenquoten  könnte sinngemäß und verkürzt ausgedrückt lauten: Frauen sind  bevorzugt zu befördern, soweit ein Bewerber nicht eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder fachliche  Leistung vorzuweisen hat.“

Bleibt die Frage, wie nun „offensichtlich“ definiert wird.

Seit fünfundzwanzig Jahren gibt es jetzt die Frauenquote. Die rot-grüne Landesregierung redet gern darüber, Erfolge sind jedoch nicht messbar.

 

Quellen:

[1] Pressemitteilung das Landtages: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2015/03/0903_Frauentag_/Meldung.jsp

[2] Rechtsgutachten: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/presse/pressemitteilungen/Gutachten_Zielquoten.pdf

1 Kommentar zu “25 Jahre Frauenquote – ein Anlass zum Feiern?

  1. Die Frazenquote im Üffentlichen Dienst ist Diskriminierung.

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