Am Donnerstag, den 21. Januar 2016 um 10 Uhr wird es im Plenarsaal des Landtages Nordrhein-Westfalen eine Anhörung zum geplanten Gesetzesentwurf [1] des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes von CDU, SPD und Grünen geben. Mit diesem Entwurf haben sich diese drei Parteien entgegen aller Absprachen in der momentan tagenden Verfassungskommission dazu entschlossen, für die kommende Wahl der Kreistage und Stadträte eine 2,5-Prozent-Hürde einzuführen.
Dazu Patrick Schiffer, Vorsitzender des Landesverbandes NRW der Piratenpartei:
„Diese Anhörung ist eine Farce: es werden neben Fachleuten nur die Meinungen der großen Parteien abgefragt, denen es vornehmlich um Machterhalt geht. Nach Meinung verschiedener Verfassungsrechtler wäre die Sperrklausel eindeutig verfassungswidrig. Kleinere Parteien haben in den Räten ihre Berechtigung. Eine Sperrklausel unterdrückt Teile des Wählervotums. Wir kündigen hiermit erneut an, gegen dieses Gesetz gerichtlich vorzugehen.“
„Die in mehreren Resolutionen und in Gutachten behauptete Handlungsunfähigkeit der kommunalen Vertretungen durch mehr gewählte Parteien und Wählergemeinschaften gibt es nicht. Wenn Bürgermeister mit SPD- oder CDU-Parteibuch befragt werden, die in ihrer Funktion eigentlich neutral sein müssten, ist die Antwort vorgezeichnet. Diese Parteien missbrauchen den Landtag undemokratisch für ihren ureigenen Zweck der Machtsicherung.“ sagt Manfred Schramm, politischer Geschäftsführer des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.
Quellen:
Bittet haut den Grünen folgenden Satz um die Ohren:
„In den Parlamenten selbst wird Demokratie in der Regel durch Sperrklauseln, das Übergewicht der Exekutive, den Fraktionszwang, Abhängigkeiten von Spendengeldern u.a. nur unbefriedigend und verstümmelt praktiziert.“
Dieser steht im Grundkonsens der Partei und ist – noch über der Satzung – das höchste Dokument dieser Partei.
Siehe auch Abgeordnetenwatch: http://www.abgeordnetenwatch.de/sigrid_beer-928-49895–f448658.html#q448658