Bald mit 2,5-Prozent-Hürde
Während bei Landtags- und Bundestagswahlen die bekannte Fünf-Prozent-Hürde die Hohen Häuser zuverlässig vor dem Einzug der Familienpartei und dergleichen abriegelt – man spricht in Fachkreisen von einer “expliziten Sperrklausel” – stehen kommunale Gremien in Deutschland Kleinstparteien und Wählergemeinschaften größtenteils noch offen.
Es gilt nur eine “faktische Sperrklausel” in dem Sinne, dass selbst die Kleinen ausreichend viele Stimmen auf sich vereinigen müssen, um vom Wahlsystem Sitze zugewiesen zu bekommen.
Das ist den größeren Parteien von jeher ein Dorn im Auge. Und selbst kleinere Großparteien wie die Grünen, die längst zum Establishment gehören, vergessen erstaunlich schnell ihre bescheidenen Anfänge. So auch 2016: Entgegen aller Absprachen in der momentan tagenden Verfassungskommission haben sich CDU, SPD und Grüne dazu entschlossen, für die kommende Wahl der Kreistage und Stadträte eine 2,5-Prozent-Hürde einzuführen.
Es ist nicht das erste Mal. Wie gesagt. Unter anderem haben die Altparteien es 1999 schon einmal versucht. Seinerzeit ging die Nummer vor das Landesverfassungsgericht NRW. Das wiederum stellte fest, dass Sperrklauseln nur unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sind – beispielsweise wenn der Gemeinderat sonst nachweislich arbeitsunfähig ist.
Vor diesem Hintergrund, wie das so ist, erfolgt am heutigen Donnerstag eine Anhörung von “Experten”, damit unsere Volksvertreter sich ein Bild machen können, wie es um die Arbeitsfähigkeit der Gemeinderäte bestellt ist, unter der Knute der wildgewordenen Wählergemeinschaften. Man hat sich natürlich keinen Unabhängigen als Sachverständigen ausgesucht oder gar einen objektiven Wissenschaftler, sondern einen der eigenen Leute: den Bürgermeister der Stadt Gladbeck, Ulrich Roland von der SPD.
Der wiederum hat im Vorfeld keinen Hehl daraus gemacht, was er in der Anhörung als “Störung” des Ratsbetriebs durch Kleinparteien darstellen wird. Was stört den rasenden Roland denn so alles? Dringlichkeitsanträge zum Beispiel. Anträge auf Akteneinsicht. Anträge auf Abhören von Tonbandaufzeichnungen. Anträge bei Haushaltsberatungen. Kleinparteien, die tatsächlich die Stirn haben, Bürgerbegehren zu unterstützen oder sich gar erdreisten, gegen Rechtsverstöße bei der Durchführung von Ratssitzungen auch noch Klage zu erheben!
Vergleiche zum Waisenhausleiter bei Oliver Twist drängen sich auf. “Nicht genug, dass diese Gruppen uns zwei Sitze im Kreistag wegnehmen – jetzt wollen die auch noch die ganz normalen Instrumente einer Demokratie benutzen!”
Wo kämen wir da hin. Was kommt als nächstes?
Was Roland hier bejammert, hat rein gar nichts mit der Arbeitsfähigkeit des Rates zu tun. Vielmehr moniert er die Wahrnehmung demokratischer Rechte durch legitim gewählte Volksvertreter. Unbedacht hat er offen gelegt, worum es den Altparteien tatsächlich geht:
Die Kleinparteien sind ihnen lästig. Man will in den Gremien unter sich sein. Durchregieren. Ohne dass jemand lästige Fragen stellt, in Regionalparlamenten, wo fadenscheinige Antworten dann womöglich noch in irgendwelchen Protokollen landen.
Wundern muss einen das im Grunde nicht, denn überprüfbare Fakten geben nun mal leider nicht das gewünschte Bild einer Störung des Ratsbetriebes durch Kleinparteien her. Schon überhaupt nicht in Gladbeck, wo 2009 mit “Hartz IV” und der GBL zwei weitere Kleinparteien unter 2,5 Prozent Stimmenanteil neben der DKP in den Stadtrat einzogen. Die Sitzungen allerdings gehen seither komischerweise deutlich schneller über die Bühne – sowohl im Gladbecker Stadtrat, wo die durchschnittliche Sitzungsdauer von fast drei auf gut zwei Stunden gesunken ist, als auch im Haupt- und Finanzausschuss, wo man heute im Schnitt nur noch zweieinhalb Stunden tagt statt fast vier Stunden lang wie noch in der Wahlperiode von 2004 bis 2009.
Fazit: Es ging und geht den Altparteien nicht um Effizienz.
Wenn kommunale Vertretungen handlungsunfähig sind, dann sind die Ursachen bei Dingen zu suchen wie den Haushaltssperren aka “Stärkungspakt”, erlassen von der rot-grünen Landesregierung. Aber nicht bei Kleinparteien und Wählergemeinschaften. Die Kleinparteien sind den Altparteien vielmehr einfach lästig. Sie wagen es, Rechenschaft zu fordern und unbequeme Fragen zu stellen.
Und wieder wird ein Gericht feststellen, dass das nicht verfassungsgemäß ist.
Gastbeitrag von Melanie Kern.
toll, das mensch hier weniger als 3 sec hat, um zu schreiben