Um einer Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, hat der Landesvorstand beschlossen, gemäß der Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung des BMI die Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl (AVBTW21.1) am 20. März online durchzuführen und das Ergebnis anschließend per Briefwahl anonym bestätigen zu lassen. Zusätzlich wird auch eine zeitgleiche Präsenzveranstaltung angeboten. Dazu wird die Aufstellungsversammung vom üblichen Vorgehen in folgenden Punkten abweichen:
Akkreditierung
Die Online-Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung beinhaltet einen Zugang zu einem Online-Voting-System mit dem eine Abstimmung durchgeführt wird. Es wird ebenso vorbereitet, dass eine Abstimmung über ein Terminal vor Ort möglich sein wird.
Die Akkreditierung findet in drei Stufen statt und ist bereits im Voraus möglich. Ab dem 13. März ist es möglich sich per E-Mail an verwaltung@piratenpartei-nrw.de vorab zu akkreditieren. Diese Akkreditierung beinhaltet einen Zugang zum Online-Sitzungs- und Wahltool. E-Mails, die erst nach dem 19. März um 15 Uhr eingehen, können nur noch zur Briefwahl berücksichtigt werden. Eine Zugangsvergabe zum Online-Sitzungs- und Wahltool kann dann nur noch vor Ort erfolgen.
Zur Akkreditierung ist ein gültiger Lichtbildausweis notwendig. Eine Barzahlung des Mitgliedsbeitrags ist nur vor Ort möglich. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen, also das 18. Lebensjahr erreicht und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Wahlverfahren
Aufgrund des Online-Wahlverfahrens während der Aufstellungsversammlung, können wir leider keine vollständig anonyme Wahl durchführen. Die anschließende Briefwahl jedoch ist anonym.
Kandidatur
Um die technischen Bedingungen der Kandidierendenvorstellung zu ermöglichen, ist es notwendig die Frist der Bekanntmachung der Kandidatur auf 48 Stunden vor Beginn der Aufstellungsversammlung festzusetzen. Später eingegangene Kandidaturen können leider nicht berücksichtigt werden.
Eine Präsenzpflicht besteht nicht. Kandidierende haben die Möglichkeit einer Vorstellung wie folgt:
- E-Mail mit Vorstellungstext, Bilder PDF mit ähnlichem Inhalt
- Audiovorstellung (als Audiodatei nicht länger als 7 Minuten*) telefonisch / Mumble
- Videovorstellung (Aufzeichnung [Videodatei nicht länger als 7 Minuten*] oder BBB)
- Eintrag auf der Wikiseite
- persönlicher Vorstellung vor Ort
Die Vorstellung darf Links zu länger dauernden externen Quellen Audio- oder Videodateien beinhalten, die jedoch für die allen Kandidierenden gleichermaßen zur Verfügung stehende Zeit nicht berücksichtigt werden.
Außerdem benötigen wir 48 Stunden vorher eine Wählbarkeitsbescheinigung sowie die Zustimmung zur Aufstellung durch Abgabe einer Zustimmungserklärung und Eidesstattlichen Versicherung nach Anlage 22 BWahlO als Scan oder Foto per E-Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de.
Weitere Informationen zur Aufstellungsversammlung werden im Wiki aktualisiert.
Um einer Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, hat der Landesvorstand beschlossen, gemäß der Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung des BMI die Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl (AVBTW21.1) am 20. März online durchzuführen und das Ergebnis anschließend per Briefwahl anonym bestätigen zu lassen. Zusätzlich wird auch eine zeitgleiche Präsenzveranstaltung angeboten. Dazu wird die Aufstellungsversammung vom üblichen Vorgehen in folgenden Punkten abweichen:
Akkreditierung
Die Online-Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung beinhaltet einen Zugang zu einem Online-Voting-System mit dem eine Abstimmung durchgeführt wird. Es wird ebenso vorbereitet, dass eine Abstimmung über ein Terminal vor Ort möglich sein wird.
Die Akkreditierung findet in drei Stufen statt und ist bereits im Voraus möglich. Ab dem 13. März ist es möglich sich per E-Mail an verwaltung@piratenpartei-nrw.de vorab zu akkreditieren. Diese Akkreditierung beinhaltet einen Zugang zum Online-Sitzungs- und Wahltool. E-Mails, die erst nach dem 19. März um 15 Uhr eingehen, können nur noch zur Briefwahl berücksichtigt werden. Eine Zugangsvergabe zum Online-Sitzungs- und Wahltool kann dann nur noch vor Ort erfolgen.
Zur Akkreditierung ist ein gültiger Lichtbildausweis notwendig. Eine Barzahlung des Mitgliedsbeitrags ist nur vor Ort möglich. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen, also das 18. Lebensjahr erreicht und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Wahlverfahren
Aufgrund des Online-Wahlverfahrens während der Aufstellungsversammlung, können wir leider keine vollständig anonyme Wahl durchführen. Die anschließende Briefwahl jedoch ist anonym.
Kandidatur
Um die technischen Bedingungen der Kandidierendenvorstellung zu ermöglichen, ist es notwendig die Frist der Bekanntmachung der Kandidatur auf 48 Stunden vor Beginn der Aufstellungsversammlung festzusetzen. Später eingegangene Kandidaturen können leider nicht berücksichtigt werden.
Eine Präsenzpflicht besteht nicht. Kandidierende haben die Möglichkeit einer Vorstellung wie folgt:
Die Vorstellung darf Links zu länger dauernden externen Quellen Audio- oder Videodateien beinhalten, die jedoch für die allen Kandidierenden gleichermaßen zur Verfügung stehende Zeit nicht berücksichtigt werden.
Außerdem benötigen wir 48 Stunden vorher eine Wählbarkeitsbescheinigung sowie die Zustimmung zur Aufstellung durch Abgabe einer Zustimmungserklärung und Eidesstattlichen Versicherung nach Anlage 22 BWahlO als Scan oder Foto per E-Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de.
Weitere Informationen zur Aufstellungsversammlung werden im Wiki aktualisiert.