#NoVersGNRW Antifa Gastbeitrag Startseite Topthema

Ein Kommentar zum Polizeieinsatz am 26. Juni in Düsseldorf - Zahlen, Daten, Fakten - FEHLANZEIGE!

Versammlung gegen das geplante Versammlungsgesetz verhindert

Am Samstag, den 26. Juni, trafen sich auf den Rheinwiesen zwischen 3.000 (Zahlen der Polizei NRW) und 8.000 (Angabe der Veranstalter) Menschen, um von dort durch die Stadt zum Landtag zu ziehen. Grund für dieses Vorhaben war die öffentliche Äußerung von Kritik und Ablehnung des aktuellen schwarz-gelben Entwurfs für ein Versammlungsgesetz NRW. Aufgerufen hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis unter dem Motto: „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“. Die ruhige, bunte Demonstration wurde von der Polizei gewaltsam auseinander getrieben. Schlagstöcke und Tränengas kamen zum Einsatz, Pressevertretende wurden angegriffen; es gab an die 100 Verletzte. Die Demonstration konnte nicht planmäßig verlaufen.

Was sagt die Polizei dazu?

Erstaunlich genau wusste die Polizei Düsseldorf kurz nach dem Ende der Veranstaltung, wieviele Teilnehmende der Demozug gehabt haben soll. Sie wusste auch genau, dass sie den später Eingekesselten ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt haben will. Und sie wusste von mehrerem Zünden von Pyrotechnik und Rauchtöpfen „einzelner Teilnehmer“. Zählen kann sie also. (Diesen Satz merken!)
Bei allen anderen Zahlen hält sie sich aber bedeckt. Nach der breiten Kritik begründet die Polizei ihr „Nicht-mehr-Äußern“ gegenüber der Rheinischen Post am Dienstag mit einem laufenden Verfahren gegen einen Beamten, der einen dpa-Fotojournalisten mehrfach und ins Gesicht geschlagen haben soll. Im Gegensatz dazu fragte Innenminister Herbert Reul in einem Interview sinngemäß: „Was hat das Fehlverhalten eines einzelnen Polizisten mit dem Versammlungsrecht zu tun?“

Da können wir vermitteln: Wenn individuelles Fehlverhalten von einem oder einer Polizeiführerenden dazu führt, dass ein großer Teil einer friedlichen Versammlung eingeschlossen wird, hat das sehr viel mit dem Versammlungsgesetz zu tun.

Denn die vor allem von den Veranstaltern kritisierte Einschließung (Kessel) von über 300 Menschen, nebst stundenlangem Verharren, die daraus resultierende Verhinderung der Fortführung der Versammlung insgesamt, ist der gesellschaftspolitisch besonders relevante Teil.
Für die gesellschaftspolitische Bedeutung sind zwei Fragen wichtig und bislang nicht ausreichend beantwortet:

  1. Wurde eine in Ihrer Gänze als friedlich zu bezeichnende Versammlung durch die Polizei gestört und verhindert?
  2. Wenn ja, gab es hierfür hinreichende Gründe?

Dass die Versammlung gestört wurde, steht außer Frage. Lagen Gründe vor, die diese Störung und die Einschließung eines großen Teils der Teilnehmenden (unterstellt man die Zahlen der Polizei immerhin 10%) nötig machte, um „Recht und Ordnung“ zu bewahren?
Um sich dem etwas zu nähern schauen wir uns doch mal an, wie solche Einsätze ablaufen.

Wie arbeitet Polizei?

Irgendjemand meldet eine Versammlung an, viele tausend Teilnehmende werden erwartet, es wird zur Lenkung des Verkehrs kommen müssen, die Menschen sollen begleitet werden, die Einsatzkräfte müssen vor Ort kommen, benötigen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, eventuell passieren Dinge , die Strafermittlungen nötig machen oder es müssen Menschen in Gewahrsam genommen werden; eine Vielzahl von organisatorischen und sonstigen Belangen nach Anmeldung und bei der Durchführung einer Großdemo.

Damit das Zusammenspiel der Polizeikräfte untereinander, mit den Veranstaltenden, mit der Stadt oder sonstigen Protagonisten funktioniert, betreibt man Arbeitsteilung.
Es gibt einen „Einsatzabschnitt“ für die Begleitung des Demozuges, einen für die Verkehrslenkung, einen für die „Aufklärung“, einen der die Versorgung sicherstellt usw. usf.
Und zu all diesen Abschnitten gibt es jemanden, der in einem sogenannten Führungsstab sitzt. Dieser Führungsstab sammelt alle relevanten Informationen zum Geschehen und ermöglicht den Gesamteinsatzleitenden oder den Einsatzabschnittsführerenden, gute Entscheidungen zu treffen. Zum Beipiel wo die Einsatzwagen geparkt werden sollen, wie lange die Straßenbahn zurück gehalten werden soll, welche Hundertschaft die andere ablöst, ob der Wasserwerfer eingesetzt wird oder ob 300 Menschen eingeschlossen, festgehalten und deren Identitäten festgestellt werden sollen.

Da die Fülle von Entscheidungen für Einzele etwas viel wäre, entscheidet so ein:e Gesamteinsatzleiter:in natürlich nicht alles alleine. Er oder Sie oder * lässt sich informieren und beraten aber viele Entscheidungen treffen die jeweiligen Einsatzabschnittsführenden eigenständig.
Ob das Dixi für die 2. Hunderschaft jetzt auf dem Grabbeplatz aufgestellt wird oder die Einsatzkräfte in der Altstadtwache auf Toilette gehen, ob die Kreuzung mit einem oder mit zwei Streifenwagen abgesperrt wird und ähnliche sehr praktische Probleme, davon erfahren Gesamteinsatzleitende gar nichts.

Bestimmte Entscheidungen behalten sich Gesamteinsatzleitende aber immer, garantiert und ohne Ausnahme vor: Das sind Entscheidungen die erhebliche politische Brisanz haben können und tief in die Grundrechte eingreifen. Es gibt keinen Kessel von 300 Menschen, ohne dass Gesamteinsatzleitenden ihr OK geben!

Und damit nähern wir uns den Unstimmigkeiten.

Der Selbsterhaltungstrieb

Auch solche Gesamteinsatzleitenden (zumeist Polizeiinspektions- oder Bereitschaftspolizeiabteilungsleitende) haben einen Selbsterhaltungstrieb (und der ist auch berechtigt, betrachtet man den Wechsel der Dienststellenleitenden in ganz NRW seit Amtsantritt von Landesinnenminister Reul).

Bevor Gesamteinsatzleitende also eine Entscheidung treffen, die eine enorme politische Brisanz mitbringt – wie das Blockieren/Verhindern einer Versammlung – wollen sie Fakten sehen. Aus genau diesem Grund halten sie sich ihren Führungsstab (siehe oben) der unaufhörlich die Informationen sammelt, sortiert und präsentiert.

Wenn sie also vor der Entscheidung stehen, ein erstes Mal einen Block einer Demo durch ihre Einsatzkräfte einschließen zu lassen, dann fragen sie nach den Gründen und lassen sich Vorschläge zum Vorgehen unterbreiten. Warum? Damit ihr Arsch an die Wand kommt und das Ergebnis sowohl praktisch umsetzbar als auch rechtlich zulässig sein kann, weil sie sonst, wenn das Ganze in der Presse landet, künftig vielleicht anderswo ihren Dienst versehen.
Sie tun das selbstverständlich auch, weil man ihnen auf der Hochschule der Polizei in Münster Dinge wie den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts näher gebracht hat. Sie tun das, weil sie wissen, dass öffentlicher Druck am Ende eher ihre Köpfe als den eines Ministers Reul kostet und sie tun es, weil sie vor ihren Einsatzkräften nicht eingestehen wollen, dass sie mit ihren Entscheidung vielleicht falsch lagen.
Kurz: Sie sichern sich vor derartigen Entscheidungen ab und wenn es ihnen zu heikel wird, lassen sie jemanden von höherer Stelle entscheiden (wird nochmal wichtig).

Zählen können sie also!

Das bedeutet bei #dus2606 müssen bereits Zahlen zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Gewalttätigkeiten und anderen Verstößen gegen das bestehende Versammlungsgesetz vorgelegen haben, bevor der oder die Gesamteinsatzleiter:in den Entschluss fasste, 300 Personen einzuschließen; also bereits gegen 16:00 Uhr, beim ersten Versuch einen Block der Demo zu „kesseln“, bei dem auch der dpa-Journalist verletzt worden sein soll.

Der oder die Gesamteinsatzleiter:in fasste diesen Entschluss insgegesamt zwei Mal. Das erste Mal sollte der Kessel beim Einbiegen auf die Heinreich-Heine-Allee geschehen, das zweite Mal geschah er dann auf der Breitestraße.

Um die Wertigkeit einer solchen Maßnahme etwas deutlicher zu machen:
Eine Kontrollstelle zur Feststellung der Identität auf dem Weg zu einer Versammlung bedarf unter normalen Umständen gemäß §12 (1) Nr. 4 PolG NRW der Zustimmung des Innenministeriums (der höheren Stelle).

Womit hat die Polizei ihre Maßnahmen begründet?

  • zu hohe Transparente oder Fahnen – kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot (Beim Tragen und nicht Darunter-Legen sehr umstritten, das OLG Sachsen hat hier bereits entscheidungen getroffen u.v.a.m.).
  • Sonnenbrille bei Sonnenschein und Marschrichtung Süden – kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot (hinreichend häufig von Gerichten verneint).
  • medizinische Masken vor den Gesichtern – war eine Auflage der Polizei, damit die Demo überhaupt stattfinden konnte (Pandemie und so).
  • Entzünden von „mehreren“ Pyrotechnik durch „einzelne“ (PM der Polizei). Einzelne bei 3.000 – 8.000 Teilnehmenden begründet allenfalls das Vorgehen gegen die Verantwortlichen selbst, nicht aber gegen eine ganze Versammlung oder große Teile einer Versammlung (Brokdorf-Beschluss des BVerfG).
  • Angriffe gegen Polizeibeamte. Gehört sich nicht! Gegen Verantwortliche(!) kann hier vorgegangen werden.

Zur Häufigkeit, zur Qualität, zur Anzahl der „Störer“, keine Aussagen der Polizei! Keine Aussagen von einer Behörde, die sich sonst mit jedem Gramm Marihuana mit einer Pressemitteilungen schmückt.
Wir stellen also an Hand der öffentlich bekannten Zahlen fest, schwerwiegende Verstöße oder gar Straftaten haben augenscheinlich nicht in einer Häufigkeit, Qualität oder Anzahl von „Störern“ vorgelegen, dass dieser so brisante Entschluss rechtlich auf sicheren Beinen steht – man hätte damit förmlich geprahlt, wäre es der Fall.

Das bringt uns zurück zum Selbsterhaltungstrieb

Aktuell versteckt sich die Polizei hinter dem Verfahren gegen einen einzelnen Polizisten und, wie die Rheinische Post schreibt, hinter „noch nicht ausgewerteten Ergebnissen innerhalb des Führungsstabes“.

Wenn also der Führungsstab, dessen Informationssammlung, -sortierung und -präsentation überhaupt erst Grundlage solcher besonderen Entschlüsse ist und diese Ergebnisse erst noch „ausgewertet“ werden müssen, kann das nur drei Dinge bedeuten:

  1. Der oder die Gesamteinsatzleitende verfügt doch nicht über einen Selbsterhaltungstrieb und hat Kraft eigener Wassersuppe entschlossen, eine friedliche Versammlung zu blockieren.
  2. Einsatzabschnittsführende haben ohne Rücksprache gehandelt und jetzt wird versucht, das Gesicht zu wahren
  3. Der oder die Gesamteinsatzleitende hat die Entscheidung abgegeben oder ihm oder ihr wurde die Entscheidung abgenommen. Das aber geschieht nur durch das Ministerium!

Was davon zutrifft oder passend „ausgewertet“ wird, erfahren wir möglicherweise am Donnerstag in der Aktuellen Stunde im Landtag, wahrscheinlicher jedoch erst in einigen Monaten vor einem Gericht oder auch nie. Wie so häufig!

Nachtrag

Wie ihr feststellt, halten wir uns nicht an der Bewertung auf, ob der Schlagstock jetzt verhältnismäßig war oder das Geschupse nötig oder das Pfefferspray geeignet.

Das Problem ist viel größer!
Das Problem ist, dass all zu viele Staatsdienende vergessen oder nie verinnerlicht haben, was dienen bedeutet. Sie haben vergessen, wem sie verpflichtet sind – der Verfassung, unserem Grundgesetz!

Die Lösung lautet: FREIHEIT STATT ANGST!

Für die Zulassung zur Bundestagswahl benötigen wir Unterstützung: https://www.piratenpartei-nrw.de/bundestagswahl-2021/unterstuetzungsunterschriften/