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Neues Kommunalwahlgesetz verfassungswidrig?

+++ Landesregierung und Landtag beschädigen Demokratie in NRW +++ Pluralismus in kommunalen NRW-Parlamenten wird abgeschafft +++ Mit CDU, Grünen und SPD zurück in die Vergangenheit zum 3-Parteien-System +++ PIRATEN NRW erwägen Verfassungsklage +++

In der vergangenen Woche, während der EM und kurz vor der Sommerpause, hat der Landtag ein geändertes Kommunalwahlgesetz mit Stimmen von CDU, Grünen und SPD verabschiedet. Ein wichtiger Bestandteil der beschlossenen Änderungen, ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitze in Räten und Kreistagen zur Kommunalwahl 2025. Wurde in der Vergangenheit bei einem rechnerischen Anspruch auf mehr als einen halben Sitz auf einen ganzen Sitz aufgerundet, wird mit der nun beschlossenen Verfahren abgerundet. Das benachteiligt vor allem kleine Parteien und Wählergruppen, und soll eine „Zersplitterung der Stadträte“ verhindern und eine „Entlastung der Verwaltung“ bewirken.

Andrea Deckelmann, Vorsitzende der PIRATEN NRW kritisiert:

„2017 haben wir PIRATEN bereits gegen eine erneute Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW geklagt. Das Verfassungsgericht NRW hat uns Recht gegeben. Nun versucht man es quasi durch die Hintertür, kurz nach der Europawahl, die gezeigt hat, dass vor allem junge Menschen sich zunehmend themenorientiert für kleinere Parteien entscheiden. Dieses Berechnungsmodell zur Sitzverteilung verhindert einen Pluralismus in kommunalen Parlamenten als Ausdruck des Wähler:innenwillens zu Gunsten einfacher und bequemer Mehrheiten.“

Das jetzt beschlossene Verfahren, für die Kommunen, gibt den am meisten gewählten Parteien überproportional mehr Sitze und verhindert, dass kleinere Parteien Sitze in den kommunalen Parlamenten bekommen. Die nun zur Anwendung kommende Formel hat zudem zur Folge, dass prozentuale Reste bei der Berechnung der Sitze, den „Großen“ und nicht den „Kleinen“ zu Gute kommen. Das führt zurück in die Vergangenheit und somit zum 3-Parteien-System.

Marc Olejak, Vorsitzender der Düsseldorfer Piraten und ehemaliger Parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion im Landtag NRW ergänzt:

„Es ist unfassbar, dass die CDU hier ihre Entscheidung, das von ihr 2007 mit der FDP beschlossene weltweit anerkannte fairste Verfahren, einfach über Bord wirft. Zusammen mit Grünen und SPD wird jetzt mit veralteten Methoden die Demokratie geplündert. Zumal diese beiden bereits 2007 für die Einführung einer Sperrklausel in NRW waren. Allen Dreien scheint nicht bekannt zu sein, dass, egal welches Verfahren verwendet wird, eine Sperrklausel faktisch mathematisch existiert. Und diese Entscheider:innen wollen in NRW „KI“ regulieren, ohne dass Grundlagen der Mathematik verstanden werden. Die Abschaffung von „Sainte-Laguë/Schepers“ und Verwendung der nicht wissenschaftlich geprüften Kombination von „Hare/Niemeyer“ mit „d’Hondt“ ist die undemokratischste Form für eine Sitzverteilung.“

Die PIRATEN NRW erwägen eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, da von dieser neuen Regelung viele kleine Parteien und kommunale Bündnisse betroffen sein werden. Neben einer zwingenden Rückkehr zu „Sainte-Laguë/Schepers“ für eine gerechtere und pluralistischere Gesellschaft, auch auf der kleinsten Ebene, fordern die PIRATEN NRW eine wissenschaftliche Evaluierung sowohl des alten, als auch des jetzt beschlossenen Kommunalwahlgesetzes.

Quellen:
Linksammlung: https://cloud.piratenpartei-nrw.de/s/PjX5wyaZnWn85HX

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