Kommunalwahl Pressemitteilungen Slider Startseite Topthema Wahlrecht

PIRATEN klagen gegen neues Kommunalwahlgesetz

+++ Landesregierung und Landtag beschädigen Demokratie in NRW +++ Pluralismus in kommunalen Parlamenten wird abgeschafft +++ CDU, Grüne und SPD beschließen Rechenspielchen zum eigenen Vorteil +++ PIRATEN NRW haben Verfassungsklage eingereicht +++ Staatsrechtler Prof. Dr. Bodo Pieroth vertritt die Piratenpartei vor dem Landesverfassungsgericht +++

Wie bereits angekündigt hat die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen gestern eine Verfassungsklage gegen das neue Sitzzuteilungsverfahren in kommunalen Parlamenten eingereicht, das am 05. Juli im Landtag im Rahmen einer ‚Kommunalwahlrefom‘ beschlossen wurde. Die PIRATEN NRW kritisieren, dass durch diese Änderungen größere Parteien bei der Sitzverteilung systematisch begünstigt werden. Zu diesem Fazit kommt auch das von der Landesregierung in Auftrag gegeben Pukelsheim-Gutachten, welches erst durch die Anfrage der Transparenzplattform „FragDenStaat“ veröffentlicht wurde.

Andrea Deckelmann, Vorsitzende der Piratenpartei NRW bemängelt:

„Das zur Anwendung kommende Sitzzuteilungsverfahren verhindert, dass sich der Pluralismus in unserer Gesellschaft in kommunalen Parlamenten widerspiegeln kann und wertet damit Wähler:innenwillen ab. Gerade auf kommunaler Ebene können kleine Parteien und Fraktionen wichtige Akzente setzen. Das ist der ganz großen Koalition aus CDU, Grünen und SPD wohl zu unbequem. Da wird kurz vor der Sommerpause eilig ein Gesetz beschlossen, das mit einem noch schnell reingeschriebenen unerprobten Sitzzuteilungsverfahren vor allem den eigenen Parteien mehr Einfluss in den kommunalen Parlamenten verschafft, und ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wird ignoriert und vorsichtshalber erst mal nicht veröffentlicht – das ist ganz schlechter Stil!“

In der gestern eingereichten Klageschrift wird deutlich: „Die für kleine Parteien abgegebenen Stimmen werden durch das [..] neue Sitzzuteilungsverfahren im Durchschnitt geringer gewichtet als die für große Parteien abgegebenen Stimmen. Das ist ein erklärtes Ziel der Neuregelung.“

Hélder Aguiar, politischer Geschäftsführer der PIRATEN NRW kritisiert die Unverfrorenheit der Gesetzesänderung:

„Die Demokratie ist ständigen Versuchen ausgesetzt, dass Einzelne sich mit verschiedenen Mitteln einen Vorteil verschaffen. Mit Rechenspielchen, die auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, aber nur denen einen Vorteil bieten, die sie befürworten, ist diese immer wieder in Gefahr. Dies zeigt, dass der Wählerwille nicht immer repräsentiert ist und spielt zudem den Parteien in die Hände, die die Demokratie in Gänze abschaffen möchten.“

Die Piratenpartei NRW wird in dem Organstreitverfahren vertreten durch Prof. Dr. Bodo Pieroth. Der Verfassungsrechtler, der für die PIRATEN NRW bereits 2016/2017 die Klage gegen die Sperrklausel erfolgreich geführt hat, hält das neue Sitzzuteilungsverfahren für einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Wahlgleichheit und sieht gute Chancen, die beschlossene ‚Reform‘ zu stoppen.

0 Kommentare zu “PIRATEN klagen gegen neues Kommunalwahlgesetz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

77 − 67 =