Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eins von den acht norddeutschen Bundesländern, die das Niederdeutsche als schützenswerte Sprache nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates angemeldet haben. Die durch die Ratifizierung anerkannten Bedingungen sollen in NRW in Zukunft nachhaltig umgesetzt werden. Dazu müssen feste Strukturen geschaffen werden.
Bisher hat NRW nur den Teil II der Charta — Ziele und Grundsätze — ratifiziert, während das Niederdeutsche in anderen Bundesländern unter dem vollständigen Schutz der Europäischen Charta steht. Diese ungleiche Behandlung der Regionalsprache Niederdeutsch in den verschiedenen Teilen ihres Sprachgebietes bedeutet eine Benachteiligung ihrer Sprecher. in Nordrhein-Westfalen. Darum soll das Land NRW so schnell wie möglich für das Niederdeutsche auch den Teil III – Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitssprachen im öffentlichen Leben – der Europäischen Charta ratifizieren, um es dadurch unter den vollständigen Schutz der Charta zu stellen.
Bei der Ausbildung von Lehrern soll in NRW Niederdeutsch als Ergänzungsfach an einigen westfälischen Universitäten eingeführt werden. Dazu sollen in Fachbereichen der Germanistik zwei Vollzeitstellen für Lektoren in den Fächern Niederdeutsch und Literatur an verschiedenen Universitäten geschaffen werden, um Lehramtskandidaten und berufsbegleitend Lehrer, sowie Dozenten an Volkshochschulen, Erzieher in Kindergärten, Altenpfleger usw. auszubilden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche Lektorenstelle und an den Universitäten Hamburg und Kiel werden Lehrer in Niederdeutscher Sprache und Literatur ausgebildet. In Kiel muss jeder Student der Germanistik eine Veranstaltung zum Niederdeutschen im Rahmen des Studiums belegen. Der jeweilige Fachbereich der Universität soll diese Ausbildung bzgl. Lehrveranstaltungen über Sprachgeschichte, Regionalsprache, Dialektologie sowie relevante Begleitfächer wie Regionalgeschichte, -geographie, und -kultur unterstützen. An den Universitäten, wo sich unter dem Lehrpersonal schon niederdeutsche Muttersprachler befinden, ist diesen der Vorzug bei der Besetzung von Lektorenstellen zu geben. Zudem sollen in Lehrerseminaren die Lehramtskandidaten entsprechend ausgebildet werden.
Die geschulten Lehrkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo bislang niederdeutsche Muttersprachler Schülern meist ehrenamtlich Niederdeutschen Sprachunterricht geben oder auch dort, wo es Initiativen/ Gruppen zur Vorbereitung von plattdeutschen Lesewettbewerben gibt. Zudem sollen diese Lehrer an Schulen eingesetzt werden, wo ein nachweisbarer Bedarf besteht.
Auch sollen zukünftig die Kulturinstitutionen in NRW, die Niederdeutsch sprachpflegerisch oder auch wissenschaftlich betreuen, aktiv die Sprachpflege und die Erstellung von Lehrmaterialien unterstützen.
Die bislang und die zukünftig publizierten Lehrmaterialiensammlungen zur Niederdeutschen Sprache, die öffentlich gefördert wurden, sollen gemeinfrei zur Verfügung gestellt werden, so dass alle Interessenten diese Materialien kopieren und frei verwenden können.
Die öffentlichen Rundfunkanstalten sollen verpflichtet werden, ein Programm in niederdeutscher Sprache für die Zuschauer/Hörer zu erstellen. Beispielhaft können hier für NRW der NDR bzw. Radio Bremen in Bezug auf Niederdeutsch im Rundfunk- und Fernsehprogramm sein.
Ferner ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle in Anlehnung an die Zentren für Niederdeutsch in Leck und Ratzeburg, Schleswig-Holstein, notwendig, um die Aktivitäten in Kultur, Sprachpflege sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Niederdeutschen in NRW zu koordinieren. Bei der Landesregierung soll offiziell ein Ansprechpartner für Fragen zum Niederdeutschen bestellt werden, der nicht nur formal zuständig, sondern auch in der Lage und bereit ist, sich aufgrund vorhandener Sachkenntnis für das Niederdeutsche zu engagieren.
Heute werden in NRW immer noch niederdeutsche Sprecher wegen ihrer Sprache nicht akzeptiert oder gar benachteiligt. In einem demokratischen Gemeinwesen und einer zukunftsorientierten, vielfältigen und humanen Gesellschaft müssen die Rechte der niederdeutschen Sprecher verteidigt werden. Niederdeutsch ist Teil der Kultur des Landes und damit erhaltenswert und förderungswürdig. Die mehrsprachige Kompetenz der Bewohner NRWs muss durch Niederdeutschen Sprachunterricht erhalten werden.
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