Grundsatzprogramm

Das Grundsatzprogramm des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen wurde auf dem zweiten Landesparteitag 2011 in Soest, am 19.11.2011, verabschiedet. Die Begründung und weiterführende Informationen zu den den hier genannten Punkten sind in den Anträgen an den Landesparteitagaufgeführt. Erweitert wurde es am 19./20.10.2013 auf dem zweiten Landesparteitag 2013 durch den Punkt Bildung und am 05.04./06.04.2014 auf dem ersten Landesparteitag 2014 durch den Punkt Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden. Am 18. und 19. April 2015 wurden auf dem Landesparteitag 15.1 die neuen Abschnitte „Privatheitsschutz, Datenschutz und Bürgerrechte“, „Für ein freies Netz“ und „Familien- und Geschlechterpolitik“ hinzugefügt. Durch den Landesparteitag 2016.2 wurde der Bereich Bildung erweitert und der Bereich Umwelt überarbeitet.

Bedeutung

Das Grundsatzprogramm enthält die grundsätzlichen Forderungen, Ziele und Werte des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der PIRATEN. Dieses wird basisdemokratisch erarbeitet und ebenso basisdemokratisch auf unseren offenen Mitgliederversammlungen beschlossen, die rechtlich auch als Parteitage bezeichnet werden.

Grundsatzprogramme weisen grundsätzlichen Charakter auf und sind deswegen relativ abstrakt formuliert, um für längere Zeit Gültigkeit zu haben. Hier findet sich das Grundsatzprogramm der PIRATEN Deutschland.

Grundsatzprogramm

Hinweis: Das Grundsatzprogramm der PIRATEN NRW findet sich natürlich auch im Wiki.

Bildung

Präambel
Demokratie lebt von Beteiligung. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und am demokratischen Prozess teilnehmen.

Das Bildungssystem darf nicht primär auf den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Bildung ausgerichtet sein. Unsere Gesellschaft braucht Menschen, die kompetent und kritisch ihr Leben und ihre Aufgaben meistern und sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind.

Längeres gemeinsames Lernen und Chancengleichheit
Im europäischen Vergleich fällt Deutschland durch eine besonders hohe soziale Selektion im Bildungssystem auf. Durch die frühe Aufteilung in verschiedene Schultypen ist der Bildungserfolg besonders von den finanziellen Mitteln und dem Bildungshintergrund des Elternhauses abhängig. Daher unterstützt die Piratenpartei das lange gemeinsame Lernen unterschiedlicher Schüler in Schulen mit Binnendifferenzierung. Lehrkräfte müssen für unbewusste Selektionsmechanismen und ihre Auswirkungen sensibilisiert werden, um ihnen entgegenwirken zu können.

Frühkindliche Bildung
Aufgabe frühkindlicher Bildung ist es, alle Kinder so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.

Bedarfsgerechte Betreuung in Kindertagesstätten und -pflegestellen soll jedem Kind ab Geburt gebührenfrei und wohnortnah bereit gestellt werden.

Wir setzen uns für eine inklusive Betreuung förderbedürftiger Kinder als Regelbetreuungsform ein. Zusätzlicher personeller Bedarf zur Förderung von Kindern mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen ist in Leistungstypen vom LVR (Landschaftsverband Rheinland) und vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) festzulegen und durch den überörtlichen Sozialhilfeträger zu finanzieren. An den Verhandlungen der Leistungstypen, die sich an denen für heilpädagogische Einrichtungen orientieren müssen, ist der Sozialverband VdK zu beteiligen.

Ausbildung und Bezahlung des erziehenden und betreuenden Personals sollen an die hohen Ansprüche an deren Berufsbilder angepasst und das Betreuer-Kind-Verhältnis soll verbessert werden.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren steigt stetig. Die PIRATEN NRW fordern, die Planung und Finanzierung des Ausbaus von Kindertagesbetreuungsplätzen im Verhältnis zu den ermittelten Vorjahreswerten und gemäß den Prognosen des Deutschen Jugendinstitut vorzunehmen.

Bei der öffent­lichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und An­zahl der be­treuten Kinder orientiert werden. Faktoren wie spezifischer Förderbedarf, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals müssen stärkere Berücksichtigung finden. Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung von Schließungszeiten und der Milderung von deren Folgen soll gesetzlich verankert werden. Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von El­tern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreu­ungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden.

Das Kibiz (Kinderbildungsgesetz) muss seinem Namen gerecht werden und neben Finanzierung und Organisation insbesondere die Bildung der Kinder in den Blick nehmen.

Freie Wahl der Schulart
Der Schulbesuch soll alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne besondere Förderbedarfe – in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial kompetenten Mitgliedern der Gesellschaft unterstützen. Jedes Kind soll wohnortnah und barrierefrei eine Schule seiner Wahl besuchen können. Das Recht förderbedürftiger Kinder und deren Erziehungsberechtigter auf freie Wahl der Schulart soll landeseinheitlich gesetzlich festgeschrieben werden. Kostenfreie Lehr-, Lern- und sonstige Hilfsmittel, qualifiziertes Personal für Unterricht und Assistenzleistungen sowie technische Ausstattung auf aktuellem Stand müssen gewährleistet sein. Die pädagogischen Konzepte müssen für individuelle Bildungswege überarbeitet werden.

Bekenntnisschulen
NRW ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland mit verfassungsrechtlich garantierter staatlicher Finanzierung der Bekenntnisschulen.(§12 (3) Verfassung NRW). Die Piratenpartei NRW steht für die Abschaffung der staatlichen Finanzierung von Bekenntnisschulen und für die Umwandlung der Bekenntnisschulen in weltanschaulich neutrale Regelschulen.

Ausbau Masterstudienplätze
Ungeachtet der berechtigten Kritik am Bolognaprozess und dessen nötiger Evaluierung setzen sich die Piraten NRW auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass alle Studierenden, die einen Masterstudienplatz anstreben, diesen auch antreten können. Ohne Masterplatzgarantie kann auch das beste Hochschulmanagement am Ende nur den Mangel verwalten. Da zu wenig Master-Studienplätze bereitstehen, werden inidividuelle Aufstiegschancen und gesamtgesellschaftliches Potential verschenkt.

Bildungsfinanzierung
Die Schuldenbremse im Art.109 Abs.3 im Grundgesetz verhindert wertvolle Bildungs- und Zukunftsinvestitionen und führt erkennbar in eine Bildungskatastrophe, die nicht zuletzt die Demokratie in Deutschland schwächt. Die Finanzierung der Bildung muss unabhängig von Bestrebungen zur Einhaltung der Schuldenbremse besser gestellt werden. Wir setzen uns auf Landes- und Bundesebene dafür ein, Bildung zu den Ausnahmen in Art. 115 GG hinzuzufügen.

Sexuelle Vielfalt im Bildungsbereich
Wir halten es für wichtig, dass im Bildungsbereich in NRW ein zeitgemäßes Bild von geschlechtlicher Vielfalt und sexueller Identität vermittelt wird.

Medienkompetenz
Medienkompetenz ist die essentielle Vorbedingung für informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet: Bewertung und Einordnung von Quellen, Kompetenz bei der Nutzung von Technik, Kenntnisse um Effekte und Konsequenzen der Mediennutzung. Welche Medien mit welchen Vor- und Nachteilen wann sinnvoll eingesetzt werden, ist Teil der Medienkompetenz. Medienkompetenz wird zunehmend zu einer Kernkompetenz für die aktive Teilnahme an demokratischen Prozessen und einer offenen Gesellschaft sowie den internationalen Diskursen. Ziel ist die individuelle Handlungsfähigkeit z. B. durch die Partizipation an der Wissensgenerierung durch das selbständige Erstellen von Wissensdatenbanken auf Open-Source Basis.

Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr auflösen!
Die Piratenpartei NRW fordert die Landesregierung auf, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr aufzulösen.
Der Kooperationsvertrag räumt der Bundeswehr exklusive Rechte in der Bildungslandschaft in NRW ein: Er sieht vor, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr Schülerinnen und Schüler in sicherheitspolitischen Fragen aufklären. Dafür übernehmen Jugendoffiziere die Gestaltung von Unterrichtsstunden, um die Schüler über Militärpolitik zu informieren.
Zudem werden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtanwärter/innen eingebunden. Klassen werden zu Studienfahrten oder zum „Tag der offenen Tür“ in Kasernen eingeladen. Lehrerinnen und Lehrer haben außerdem die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen.
http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/Vereinbarung_BW-NRW-Schulen-2012.pdf
Die zwischen dem MSW und der Bundeswehr getroffenen Kooperationsvereinbarung existiert seit 2008. Aufgrund massiver Kritik in dieser Vereinbarung gab es 2012 eine Neufassung durch die rot/grüne Landesregierung. Die neu eingefügte Aussage, auch Friedensaktivist/innen könnten eingeladen werden, ändert an der grundsätzlichen Kritik nichts. Nach wie vor ist die vorrangige Aussage des MSW, dass die Landesregierung die Einladung von Jugendoffizieren in den Unterricht begrüßt.

Pflichtfach Informatik an allen Schulformen
In der Primarstufe müssen verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden, für die Sekundarstufe I soll Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden.

6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe II (G9) für alle Schüler – Oberstufe flexibel und individuell gestalten
Zu einem mittleren Schulabschluss sollen alle Schüler nach der Primarstufe eine 6-jährige Schulzeit mit einem Abschluss nach Klasse 10 durchlaufen.

Die Sekundarstufe II (Oberstufe) soll nach einem Zertifikatssystem gestaltet werden. Sie soll 2 bis 4 Jahre dauern können und von den Schülerinnen und Schülern inhaltlich und zeitlich individuell gestaltet werden.

Als ersten Schritt für die Weiterentwicklung des gymnasialen Bildungsgangs fordern wir die Rücknahme des G8 und die Weiterentwicklung eines G9.

Schulsozialarbeit stärken
Die Piratenpartei fordert die flächendeckende, verbindliche Versorgung aller Schulen in NRW mit ausreichend SchulsozialarbeiterInnen.

Schulen müssen neben der reinen Unterrichtstätigkeit immer mehr Aufgaben bewältigen. Dafür benötigen sie Unterstützung. Schulsozialarbeit hat einen wesentlichen Anteil an einer erfolgreichen Schullaufbahn der SchülerInnen.

Sie sind AnsprechpartnerInnen für die unter hohem Leistungsdruck stehenden SchülerInnen. Sie unterstützen die SchülerInnen bei Problemen mit LehrerInnen und Eltern und z.B bei der Berufsorientierung.

Gerade bei den aktuellen Herausforderungen, wie der Inklusion und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, ist Schulsozialarbeit unverzichtbar und muss weiter ausgebaut werden. Die Piratenpartei fordert die flächendeckende, verbindliche Versorgung aller Schulen in NRW mit ausreichend SchulsozialarbeiterInnen.

Kommunen, Land und Bund müssen gemeinsam für eine auskömmliche Schulsozialarbeit an allen Schulen sorgen. Solange der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird, muss die Landesregierung dafür sorgen, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit in NRW gesichert ist. Die Ausstattung der Schulen mit LehrerInnen darf darunter nicht leiden.

Inklusion verantwortungsvoll umsetzen
Die Umsetzung eines wirksamen inklusiven Schulsystems steht in NRW noch aus.

Deshalb fordern Piraten eine systemische Verbesserung für alle Schulen in NRW zur Umsetzung der Inklusion.

Dazu gehört, dass flächendeckend an allen Regelschulen durch Doppelbesetzung ausreichend Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die entsprechende Förderung gewährleisten. Für diese Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Regelschulen muss es eine verbindliche Arbeitsplatzbeschreibung geben, welche den inklusiven Unterricht sicherstellt und die Kolleginnen und Kollegen und den sonderpädagogischen Aufgabenbereich klar abgrenzt. Auch soll in den ersten drei Jahren künftig eine aussagefähige Diagnostik durch die Fachkräfte durchgeführt werden können.

Schulinterne Lösungen, z.B. temporäre Förderklassen an Regelschulen, müssen ermöglicht werden. Für alle Schülerinnen und Schüler soll eine maximale Klassengröße von 20 gelten. An inklusiv arbeitenden Schulen sind darüber hinaus Mindeststandards auch für die sächliche und räumliche Ausstattung zu vereinbaren.

Lehrerinnen und Lehrer, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen künftig nicht schon mit Beginn ihrer Ausbildung als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an der Schule geführt werden, ohne, dass sie als Neulinge in diesem Bereich direkt die Erstellung von weitreichenden Gutachten und andere fachspezifische Aufgaben übernehmen müssen.

Die flächendeckende Versorgung mit Förderschulen bzw. Förderklassen soll zusätzlich zum inklusiven Unterricht erhalten bleiben, um eine echte Wahlmöglichkeit und individuelle Fördermaßnahmen zu gewährleisten.

Lehrerinnen und Lehrer, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nach erfolgreicher Beendigung für einen Schutzzeitraum weiter an ihrer ursprünglichen Schule verbleiben dürfen.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen dringend Mindeststandards für die Qualifikation von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten vereinbart werden. Ebenso muss die rechtliche Stellung und der Arbeitsrahmen von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an den Schulen definiert werden.

Ethikunterricht einführen
An allen öffentlichen Schulen soll ein für alle Schüler verbindlicher Ethikunterricht eingeführt werden. Ziel soll es sein, allen Schülern das Wertefundament unserer Gesellschaft, unabhängig von religiösen Prägungen nahe zu bringen. Ferner soll in diesem Fach möglichst neutral über verschiedene Weltanschauungen informiert werden.

Gute Bildung auch für junge Menschen mit Einwanderungshintergrund!
Gesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durch gute Bildung. Es muss sichergestellt werden, dass allen Kinder und Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund, so wie allen andern Schülerinnen und Schülern auch, passgenaue Bildungsangebote gemacht werden.
Dafür müssen bedarfsangemessene Ressourcen sowohl an Personal wie auch an Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Sozialindex sollen alle Schulen mit ausreichend Lehrpersonal und anderen Professionen, wie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Psychologen ausgestattet werden. Außerdem muss die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung gestützt und gefördert werden.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erheblichen Beitrag auch zur Integration. Dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag muss unterstützt und ausgebaut werden.

Keine generellen Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Ein generelles Handyverbot soll es an keiner Schulen in NRW geben. Strikte Handyverbote sind kein sinnvoller Ansatz in einer modernen Schulpolitik. In eigenen Medienkonzepten sollen die Schulen die sinnvolle Einbeziehung von Handys in den Schulalltag regeln. Lehrerinnen und Lehrer sollten ermuntert werden, mit Jugendlichen zusammen über eine reflektierte Nutzung des Smartphones zu diskutieren. Dabei müssen insbesondere Potenziale für den Unterricht erkannt werden und mögliche Gefahren für den einzelnen Schüler und die Gesellschaft thematisiert werden.

Politische Bildung in den Schulen stärken!
In den weiterführenden Schulen soll das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in einer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So soll rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.

Alltagswissen – Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule erweitertes Alltagswissen wie z.B. das Schreiben der Steuererklärung vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird und in den bereits vorhandenen Fächern integriert wird. Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden.

Sexualerziehung
Für viele Schülerinnen und Schülern ist es befremdlich von Lehrkräften aufgeklärt zu werden oder mit ihnen über die eigene Sexualität zu reden. In Nordrhein-Westfalen gibt es unzählige Organisationen, die Projekte und Workshops zur Sexualerziehung anbieten. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass die Schulen in NRW neben der schulischen Sexualerziehung im Unterricht die Möglichkeit haben auch durch externe Projekte zur Sexualpädagogik unterstützt zu werden. Hierbei soll das Land Nordrhein-Westfalen mehr Gelder bereitstellen, damit diese Projekte allen Schulen angeboten werden können.

Jokertage – ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler sich in einem Schuljahr zwei sogenannte „Jokertage“ nehmen dürfen, an denen sie frei haben. Diese Tage sollen zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule beitragen.

Schulen demokratisieren
– Schule gemeinsam gestalten –
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen Möglichkeiten neben oder als Ersatz der Schülervertretung geschaffen werden, damit sich jede Schülerin und jeder Schüler auch ohne Amt oder Funktionen mit der eigenen Stimme aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligen kann. Dies könnte z.B. über eine Plattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden dort Ideen zu erstellen, Verbesserungsvorschläge vorzustellen und über sie zu diskutieren und abzustimmen. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und zu Gehör bringen.

Bildung 2020
Bildung muss den Anschluss an die Realität behalten und darf sich nicht in einem Paralleluniversum bewegen. Die jungen Menschen wollen die neuen Technologien in allen Lebenslagen nutzen. Sie brauchen digitale Kompetenzen, um eine Beschäftigung zu finden. Alle – nicht nur einige wenige – Schulen müssen diesem Umstand gerecht werden.

Wir fordern daher
* die Planung und Umsetzung einer Modernisierung der IT-Infrastruktur öffentlicher Schulen;
* Breitbandanschlüsse für alle Schulen;
* Internetanschlüsse in allen Klassenzimmern;
* die Modernisierung digitaler Endgeräte und die Umstellung auf Open Source Software;

Die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung muss im Hinblick auf die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Schule und Unterricht weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Dazu gehört:
* Innovationen in der beruflichen und allgemeinen Aus-, Fort- und Weiterbildung voranzutreiben;
* die Kultur des berufsbegleitenden Lernens und Lehrens weiterzuentwickeln;
* die Nutzung digitaler Medien zu erhöhen;
* mehr Bildungsangebote auf der Basis einer intelligenten vernetzten Bildungsinfrastruktur zu schaffen;
* die Produktion und die Entwicklung sowie die Verfügbarkeit von Lehr- und Lernmitteln unter freier Lizenz (Open Educational Resources) zu erhöhen.

Privatheitsschutz, Datenschutz und Bürgerrechte

Präambel
Der digitale Wandel schafft viele Möglichkeiten zur Informations- und Wissensgewinnung, gleichzeitig wächst damit die Aufgabe, die Privatsphäre der Menschen zu schützen sowie ihnen die Möglichkeit zu sichern, über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt und bewusst selbst bestimmen zu können.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Schutz der Privatheit an Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über uns und unser Leben liegen in elektronischer Form vor und können zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden. Wir wollen daher Strategien und Methoden entwickeln, die den gesellschaftlichen Wandel begleiten und fördern und dabei den Schutz der Privatheit als oberste Prämisse verstehen. Diese Linie zwischen freiem Wissen und dem Schutz der Privatssphäre wollen wir sorgfältig und im offenen Dialog ausloten, wir wollen einen gläsernen Staat aber keinen gläsernen Bürger.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine sehr große Anzahl Rechtsnormen, in denen nicht präzise definiert ist, welche Daten, zu welchem Zweck, von welcher datenverarbeitenden Stelle und über welchen Zeitraum erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Dieser Zustand schafft sehr viel Auslegungsspielraum bei den datenverarbeitenden Stellen und schwächt die Position der Betroffenen. Wir setzen uns für die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit in Rechtsnormen ein.

Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten NRW
Eine effektive Datenschutzaufsicht setzt die rechtliche Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zwingend voraus. Wir wollen die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfahlen auch durch Ausweitung der Sanktions- und Bußgeldmöglichkeiten durch den Landesdatenschutzbeauftragten stärken.

Eine unabhängige, funktionsfähige und effektive Datenschutzkontrolle setzt zudem voraus, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit ausreichenden personellen und sächlichen Mitteln ausgestattet ist, um seinen gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen zu können.

Datenschutz als Bildungsauftrag
Wir betrachten Datenschutz als Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Nordrhein-Westfalen in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Universitäten und Ausbildungseinrichtungen.

Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über Gefahren aufgeklärt werden, die von staatlicher und wirtschaftlicher Datensammelwut sowie von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten Dritter muss vermittelt werden.

Die Rechte, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir wollen durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.

Digitale Selbstverteidigung
Wir PIRATEN NRW setzen uns dafür ein, jedem Menschen kostenlos die Möglichkeit zu geben, elektronische Kommunikation für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und bei Bedarf rechtskräftig digital zu signieren. Dabei ist sicherzustellen, dass Dritte (z. B. Unternehmen und Behörden) nicht in der Lage sind, diese verschlüsselten Inhalte zu entschlüsseln.

Einen Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen im Internet lehnen wir ab. Wir setzen uns dafür ein, den Menschen einen anonymen Zugang zum Internet und den Nutzern von sozialen Netzwerken und anderen Internetdiensten den pseudonymen Zugang zu diesen Diensten gesetzlich zu garantieren.

Verschlüsselte Verwaltung
Der Umgang der Behörden und Verwaltungsapparate mit den sensiblen Daten der Bürger findet bisher größtenteils unverschlüsselt statt. Dies birgt Gefahren durch Manipulation, Offenlegung oder Diebstahl durch Dritte. Wir PIRATEN NRW wollen die vollständige Sicherung persönlicher und sensibler Daten durch verschlüsselte Kommunikation zwischen allen staatlichen Stellen.

Für ein freies Netz

Offene Netzwerke
Die PIRATEN NRW setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein und unterstützen den Aufbau von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz ermöglichen. Freie, offene und dezentrale Netzwerke können in ländlichen Regionen helfen, sogenannte „graue Flächen“ zu erschließen. Das Land NRW soll hierzu geeignete Dachflächen des öffentlichen Dienstes frei zur Verfügung stellen. Sie sollen zur Vernetzung von Funkknoten genutzt werden. Der benötigte Betriebsstrom ist unentgeltlich bereit zu stellen. Die Erweiterung der Dachflächennutzung ist durch Förderangebote zu unterstützen. Zusätzlich sind nach rechtlicher Prüfung Funkknoten per Kabel zu erschließen. Für eine nachhaltige Förderung empfiehlt sich zudem eine Prüfung zur Montage von Solarpaneelen zur autarken Spannungsversorgung.

In allen öffentlichen Einrichtungen sind flächendeckend freie Internetzugänge per WLAN anzubieten. Mit diesen wird nicht nur die Informationsmöglichkeit im öffentlichen Bereich verbessert, sie leistet auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von NRW als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.

Rechtssicherheit für Bürgerdatennetze schaffen
Bürger und Firmen, die Netzzugangspunkte in Betrieb nehmen, sehen sich der Gefahr der sogenannten „Störerhaftung“ ausgesetzt, welche einem Ausbau von Bürgerdatennetzen zuwiderlaufen. Über die Störerhaftung kann man für Verstöße, die Dritte über den eigenen Internetzugang begehen, verantwortlich gemacht werden.

Um diese Situation zu ändern, setzen sich die PIRATEN NRW dafür ein, eine Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß § 8 Telemediengesetz hinzuwirken, bzw. diese Regelung dahingehend zu präzisieren, dass Rechtssicherheit darüber besteht, dass diese Privilegierung auch für die Betreiber von WLANs gilt.

Wir fordern die stärkere Verbreitung offener Zugänge zum Internet. Hierzu sind positive Beispiele öffentlicher Zugänge auf einer NRW-Plattform zusammenzustellen, um den WLAN-Ausbau zu erleichtern. Auch weitere Zugangsformen sollten auf dieser Plattform vernetzt und beworben werden.

Familien- und Geschlechterpolitik

Bekämpfung von Homophobie
Die Piratenpartei NRW setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik mit aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Neue Drogenpolitik

Präambel
Die deutsche Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Pharmaprodukte mit hohen Suchtpotential in der Gesellschaft akzeptiert werden. Es wird an Gesetzen festgehalten, die wenig wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten.

Neue Drogenpolitik
Die PIRATENPARTEI-NRW steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der NRW-Piraten und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine aufgrund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.

Regeln, helfen und leiten statt strafen
Prävention muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können.
Notwendige Regelungen im Rahmen einer neuen Drogenpolitik bedürfen der Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen zur Gestaltung ideologiefreier und realitätsorientierter Konzepte. Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen dürfen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht aufgrund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente. Ein barrierefreier und unzensierter Zugriff auf alle Informationen ist jedem Bürger zu gewährleisten.

Jugendschutz
Die PIRATEN-NRW sprechen sich ausdrücklich für sinnvolle und notwendige Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus. Jeder soll sich der Verantwortung bewusst sein, Kinder und Jugendliche umfassend und faktenbasiert über die Gefahren des Rauschmittelkonsums zu informieren. Ein wirksamer Jugendschutz kann nachweislich nicht durch Reglementierung und Verbote erreicht werden. Statt dessen muss ein offener, sachlicher Umgang mit dem Thema in Form umfangreicher Aufklärung in Schulen und Freizeiteinrichtungen gesetzliche Regelungen ergänzen. Ein bereits im Kindesalter gezielt vermitteltes selbstbestimmtes Verhalten ist der beste Weg auch diesen Herausforderungen und Reizen charakterstark zu begegnen.

Forschung und Medizin
Die PIRATEN NRW befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden.

Ein freiheitlich selbstbestimmter Umgang steht nicht im Widerspruch zu Schutz, Prävention und Aufklärung.

Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden

Für die Teilhabe aller Menschen
Wir setzen uns für die Teilhabe aller in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik Einfluss nehmen kann, von der er direkt betroffen ist. Darum setzten wir uns dafür ein, dass alle in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen das gleiche aktive und passive Wahlrecht erhalten, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Bis dieses Ziel erreicht ist, wollen wir darauf hinwirken, dass alle Migrantinnen und Migranten, die von der Beteiligung an politischen Prozessen über Wahlen ausgeschlossen sind, in alle politischen Prozesse, die sie betreffen, eingebunden werden und mitspracheberechtigt sind.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Um den Anforderungen der existierenden vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, setzen wir uns für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Dies beinhaltet mehrsprachige Formulare und Webseiten der Behörden, sowie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten in interkultureller Kompetenz. Damit Behörden auf die Interessen der Bevölkerung eingehen können, soll sich die Diversität der Gesellschaft auch in ihren eigenen Reihen abbilden. Wir wollen anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.

Umgang mit Schutzsuchenden
Jeder Mensch, der bei uns Zuflucht sucht, hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden entgegenzutreten. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Schutzsuchenden ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet. Ein System der Lebensmittelgutscheine lehnen die PIRATEN NRW ab.

Freizügigkeit statt Residenzpflicht
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Schutzsuchende einschränkt – egal ob antragsstellend, geduldet oder anerkannt. Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden durch die Verpflichtung der Verfolgung solcher Bagatellen zusätzlich und unnötig belastet. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen darauf hinarbeitet, dass Schutzsuchende sich in ganz Deutschland frei bewegen können, und sich daher mit anderen Bundesländern, dem Beispiel anderer Bundesländer folgend, auf entsprechende Regelungen einigt. Außerdem muss sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Asylverfahrensgesetz für eine Änderung der Rechtslage engagieren.

Unterbringung in Wohnungen statt Sammelunterkünften
Wir setzen uns dafür ein, dass Schutzsuchende, statt in zentralen Sammelunterkünften dezentral in gewöhnlichen Wohnungen leben dürfen. Dies ermöglicht ihnen eine bessere soziale Beteiligung. Gleichzeitig verringert dies psychisch extrem belastende Situationen. Diese entstehen durch die Ansammlung vieler Menschen, die Perspektivlos auf engem Raum in den oft abgelegenen Sammelunterkünften untergebracht sind. Sowohl der Hessische Rechnungshof als auch der Sächsische Flüchtlingsrat haben zudem festgestellt, dass besonders die Unterbringung von Schutzsuchenden in Wohnungen statt in Sammelunterkünften für die Kommunen auch finanziell günstiger ist. Für uns ist jedoch die Sicherung einer menschenwürdigen Unterbringung der Schutzsuchenden das entscheidende Argument.

Umwelt und Energie

Für eine zukunftssichere Energiewirtschaft

Präambel – Nachhaltigkeit

Die aktuelle energiepolitische Ausrichtung ist geprägt von Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen, die wirtschaftliche Aspekte über Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltverträglichkeit stellen. Insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs gehört gegenwärtig weder zu den wesentlichen unternehmerischen, noch zu den vorherrschenden politischen Zielen. Von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung hängt aber unser aller Wohlstand wesentlich ab. Demzufolge müssen sich an diesem Ziel alle energiepolitischen Maßnahmen messen und daraus ableiten lassen. Jede Form der Energieerzeugung und -verteilung muss nachhaltig gestaltet werden, da die Ressourcen endlich und deren Verbrauch terminiert ist. Unser Ziel ist, dass bis zum Jahr 2050 mehr als 90% des gesamten Energiebedarfs in allen Teilbereichen (Strom, Wärme, Transport/Verkehr) aus regenerativen (bzw. generativen) Ressourcen gedeckt wird. Dabei muss das Ziel erreicht werden unter bestmöglicher Schonung der Umwelt. Die Sozialverträglichkeit bei der Umsetzung der Energiewende ist von entscheidender Bedeutung, da nur unter deren Berücksichtigung die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht werden kann. Die sozialen Bedingungen so zu gestalten, dass Energie für alle Menschen bezahlbar bleibt, ist jedoch Aufgabe der Sozialpolitik. Letztendlich ist die vollständige Umsetzung der begonnenen Energiewende, also der „vollständigen Dekarbonisierung der Energieversorgung“, bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Atomenergie, langfristig der einzige nachhaltige und bezahlbare Weg in die Zukunft. Einen wesentlichen Beitrag leisten dabei auch die Vermeidung und Reduzierung von Verbräuchen, gepaart mit Effizienzgewinnen. Getragen von den Grundsätzen Nachhaltigkeit, Transparenz und Bürgernähe gibt sich der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland folgende energiepolitische Leitlinien:

Versorgungssicherheit
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen Energieplan auf Landesebene ein, der die Ziele der Nachhaltigkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit unter den Aspekten der Umweltverträglichkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz verfolgt. Dieser Energieplan muss mit allen Beteiligten abgestimmt werden, wobei aber nicht rein wirtschaftlichen Interessen Priorität bei der Festlegung der Regeln eingeräumt werden soll.

Ein wesentlicher Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung. Kleinteilige Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentralisierte Einheiten. Zugleich sind die Betriebs- und Ausfallrisiken geringer. Die Energiewirtschaft soll so organisiert werden, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst diversifiziert und transparent erfolgen und auch die Preisgestaltung öffentlich nachvollziehbar vorgenommen wird. Dies wird durch heterogene Strukturen und fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter staatlicher Aufsicht erreicht.

Die konsequente Dezentralisierung schließt dabei grenzüberschreitende Verbunde – beispielsweise auch grenzüberschreitende Verbunde von Windkraftanlagen, Speichern und Verteilnetzen – nicht aus. Diese müssen jedoch vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein und keinesfalls auf Gewinnmaximierung und Bildung von Infrastrukturmonopolen. Letztere sind nur dort akzeptabel, wo deren Vermeidung die Kosten in die Höhe treibt (typischerweise bei Netzen). Hier ist grundsätzlich anzustreben, dass diese zumindest mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand liegen.

Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig sichere und klimaverträgliche Energieversorgung. Daher muss die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2050 zu mindestens 90% durch erneuerbare und umweltschonende Ressourcen ersetzt werden. Parallel dazu ist auch der adäquate Aus- und Umbau der Verteil- und Übertragungsnetze notwendig. Dies wird ökologisch und ökonomisch durch wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und wahrscheinliche Szenarios begründet. In Frage kommen generative, also praktisch unbegrenzt verfügbare Ressourcen wie Wind, Sonne, Wasser, Gezeiten und Geothermie sowie Biomasse als regenerative Energiequelle. Wir wollen erreichen, dass bis 2050 durch (re-)generative Ressourcen in allen Sektoren des Energiemarkts der Bedarf in Deutschland zu mehr als 90% gedeckt wird. Uns ist dabei bewusst, dass die vollständige Umsetzung der „Energiewende“ eine große Herausforderung darstellt. Darüber hinaus birgt sie Risiken, wie zum Beispiel Gefährdungen durch exzessive Nutzung von Wasserkraft oder Geothermie. Auch die Gewinnung von Biomasse in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion ist ein Problem und daher kein nachhaltiger Teil der Lösung der Aufgabe. Deswegen sind grundsätzlich umweltverträgliche Verfahren zu bevorzugen, welche die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturgebieten minimieren.

Netzausbau und Netzneutralität
Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Konzentration auf wenige Anbieter sollen insbesondere Strom-, Gas- und Wärmenetze durch die öffentliche Hand reguliert werden oder mehrheitlich im Eigentum derselben sein. Die Politik muss gewährleisten, dass die Netzinfrastruktur den Systemwandel in der Energiewirtschaft unterstützt. Der Ausbau der regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert vor allem eine Anpassung der Netztopologie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme, die unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten angebotene und abgenommene Energiemengen messtechnisch erfassen und zur optimal aufeinander abgestimmten Lastregelung sowohl der Anbieter als auch der Verbraucher nutzen. Generell soll, soweit dies möglich ist, stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Außerdem sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie eine effiziente Kraft-Wärmekopplung aktiv mit einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund treten wir für eine genossenschaftlich organisierte, dezentrale Energieerzeugung in virtuellen Kraftwerksverbunden und dementsprechend für kurze Netzwege ein. Zur Sicherstellung des gerechten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastukur erforderlich. So lassen sich für Inselnetze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Dazu kommt, dass kleinere, autarke Netze und dezentrale Anbieter die Versorungungssicherheit stark erhöhen und so die Gefahr von Blackouts reduzieren. Insgesamt bringt dieses Konzept sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile.

Trotz der Konzentration auf dezentrale Strukturen müssen zum Ausgleich typischer Fluktuationen in Wind- und Solarenergie sowie zum Abfangen von Bedarfs- bzw. Angebotsspitzen die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten gekoppelt werden. Durch diesen Regionenverbund kann der aufwändige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa im internationalen Verbund von Offshore-Windparks mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsstrecken, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden.

In diesem Szenario nutzen alle Regionen Nordrhein-Westfalens ihre Potenziale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein landesweiter und Landesgrenzen überschreitender Stromaustausch statt und bei Bedarf kann Strom importiert oder exportiert werden.

Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen tritt daher für eine entsprechende Anpassung des Energieleitungsausbaugesetzes im Rahmen des nationalen Energieplans ein.

Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Atomkraftwerke
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Stromerzeugung durch Kernspaltung in Atomkraftwerken und die Urananreicherung in Gronau schnellstmöglich zu beenden. Der Zeitrahmen des Atomausstiegsvertrags soll verkürzt werden. Anlagen für medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon nicht betroffen. Wir begründen dies mit den Risiken bei Uranbergbau, Transport, Anreicherung, Betrieb, Wiederaufbereitung und insbesondere Endlagerung. Dazu kommen die Gefährdung durch Katastrophen und Anschläge sowie die potentielle Möglichkeit des Baus von Kernwaffen, die wir strikt ablehnen. Dies bedeutet, dass keine weiteren Atomkraftwerke gebaut werden und dass Laufzeitverlängerungen über den vereinbarten Termin Anfang der 2020er Jahre hinaus in jedem Fall ausgeschlossen sind. Unabhängig davon ist die offene Frage der Zwischen- und Endlagerung zu lösen, wobei die Betreiber von Atomkraftwerken stärker als bisher eingebunden werden müssen.

Ein weiterer gewichtiger Grund für den Atomausstieg ist, dass der erhebliche Investitionsbedarf beim Ausbau der generativen Energiegewinnung eine parallele Fortführung der ebenfalls hoch investiven Atomwirtschaft nicht zulässt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der hohen Kosten für Entsorgung und Sicherheitstechnik.

Förderprogramme
Der vollständige Umstieg auf regenerative Energiequellen in allen Sektoren (Strom, Wärme, Transport/Verkehr) soll auch weiterhin durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Vorbild kann dabei das EEG sein. Damit verbundene Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sowie unmittelbar für den vorgesehenen Zweck und die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Wichtig sind dabei ganz besonders auch die Förderung von Einsparmaßnahmen, von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fern- und Nahwärmenutzung, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung. Förderprogramme müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber andererseits nach Erreichung des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden. Einen besonderen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und Verbrauchsvermeidung. Eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs schafft Spielräume für die schnellere Anpassung an die Herausforderungen einer zu 100% auf erneuerbaren Energiequellen basierende Gesellschafts- und Wirtschaftsform.

Ablehnung von Fracking
Die Piraten Nordrhein-Westfalen lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Die Piratenpartei steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und müssen überwunden werden.

* Die Piratenpartei lehnt die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens des Staates durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen.
* Der Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen ist abzuschaffen.
* Geschlechtszuordnende Operationen bei Kindern sind abzulehnen, wenn deren Selbstbestimmung dadurch eingeschränkt wird.