Inklusion und Integration
Vision Inklusion 2030
Inklusion in ALLEN gesellschaftlichen Bereichen, wie es die UN Behindertenrechtskonvention vorsieht, ist eines unserer zentralen Ziele.
Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die frei ist von Barrieren jeglicher Art. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen unabhängig von körperlichen, psychischen, geistigen und biographischen Unterschieden, frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen entfalten können.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine umfassende Inklusion jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft sind zu schaffen. Die persönliche Entfaltung jedes Menschen muss unabhängig von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Voraussetzungen möglich sein.
Daher wollen wir uns für dafür einsetzen, dass der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch in den Werkstätten für Behinderte in NRW gezahlt wird. Wir gehen hier mindestens von einem Betrag in Höhe von 12€ pro Stunde aus, der organisatorisch über den Landeswohlfahrtsverband (LWV) und zuständigen Landschaftsverband zu zahlen ist. Bisher gezahlte Transferleistungen werden angepasst, soweit noch ein Bedarf besteht.
Die schulische Inklusion muss vollständig vollzogen werden, dazu gehört auch, dass kein paralleles System von privaten oder kirchlichen Förderschulen besteht. Auch eine Binnenexklusion an der Regelschule muss vermieden werden. Der Finanzbedarf schulischer Inklusion an Regelschulen ist deutlich höher und muss dementsprechend in den Haushalten der Kreise angepasst werden.
Inklusion verantwortungsvoll umsetzen
Inklusion flächendeckend an allen Regelschulen funktioniert nur durch Doppelbesetzung, heißt ausreichend Sonderpädagog:innen, die entsprechende Förderung gewährleisten können. Für diese Sonderpädagog:innen an Regelschulen muss es eine verbindliche Arbeitsplatzbeschreibung geben, welche den inklusiven Unterricht sicherstellt und die Kolleg:innen und den sonderpädagogischen Aufgabenbereich klar abgrenzt. Auch soll in den ersten drei Jahren künftig eine aussagefähige Diagnostik durch die Fachkräfte durchgeführt werden können.
Schulinterne Lösungen wie zum Beispiel temporäre Förderklassen an Regelschulen müssen ermöglicht werden. Für alle Schüler:innen soll eine maximale Klassengröße von 20 gelten. An inklusiv arbeitenden Schulen sind darüber hinaus Mindeststandards auch für die sächliche und räumliche Ausstattung zu vereinbaren.
Lehrkräfte, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nicht schon mit Beginn ihrer Ausbildung als Sonderpädagog:innen an der Schule geführt werden, damit sie als Neulinge in diesem Bereich nicht direkt die Erstellung von weitreichenden Gutachten und andere fachspezifische Aufgaben übernehmen müssen.
Die flächendeckende Versorgung mit Förderschulen oder Förderklassen soll zusätzlich zum inklusiven Unterricht erhalten bleiben, um eine echte Wahlmöglichkeit und individuelle Fördermaßnahmen zu gewährleisten.
Lehrkräfte, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nach erfolgreicher Beendigung für einen Schutzzeitraum weiter an ihrer ursprünglichen Schule verbleiben dürfen.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen dringend Mindeststandards für die Qualifikation von Inklusionsassistent:innen vereinbart werden. Ebenso muss ihre rechtliche Stellung und der Arbeitsrahmen an den Schulen definiert werden.
Inklusion in der Regelschule ist umsetzbar, jedoch mit Hürden versehen, die wir beseitigen möchten. Wir wollen jährlich die Inklusionsrate steigern und mehr Kinder in die Regelbeschulung bringen. So werden wir ab 2022 Jahr für Jahr mehr LT (Leistungstypen) Stufen und Hilfebedarfsgruppen an die Regelschulen bringen, die bisher dort noch nicht beschult werden. Auch werden wir uns für die Anpassung des Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen einsetzen, damit Finanzierung und Absicherung für Lehrende und Lernende abgesichert ist.
Gute Bildung auch für junge Menschen mit Einwanderungshintergrund!
Gesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durch gute Bildung. Es muss sichergestellt werden, dass allen Kindern und Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund sowie auch allen anderen Schüler:innen passende Bildungsangebote gemacht werden.
Deshalb fordern wir, dass angemessene Ressourcen sowohl an Personal wie auch an Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Sozialindex sollen alle Schulen mit ausreichend Lehrpersonal und anderen Professionen, wie Sozialarbeitenden, Sozialpädagog:innen und Psycholog:innen ausgestattet werden. Außerdem muss die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung gestützt und gefördert werden.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erheblichen Beitrag auch zur Integration. Dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag muss ebenfalls deutlich mehr unterstützt und ausgebaut werden.
IVKs an allen Schulformen
Wir setzen uns für Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit ein – gerade die schulische Bildung legt in diesem Zusammenhang das Fundament für ein erfolgreiches und glückliches Leben.
In einer multikulturellen Gesellschaft muss diese Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit im Bereich der schulischen Bildung für alle Menschen gewährleistet werden, so dass jede:r nach individuellen Grundvoraussetzungen gefördert wird – dazu braucht es verpflichtend internationale Vorbereitungsklassen (IVK) an allen Schulformen mit adäquater personeller und räumlicher Ausstattung.
Bessere Finanzierung von KiTas
Das Kinderbildungsgesetz in NRW ist unterfinanziert und hat dazu geführt, dass viele Kitas mit dem Rücken an der Wand und damit kurz vor dem Aus stehen. Frühkindliche Bildung ist für unsere Gesellschaft allerdings von großer Bedeutung. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen Land und Bund mehr Geld für frühkindliche Bildung zur Verfügung stellen. Wir wollen daher, dass ein neues KiTagesetz geschaffen wird, welches für eine auskömmliche Finanzierung sorgt. Dabei müssen der qualitative und quantitative Ausbau ebenso gesichert sein, wie der vollständige Verzicht auf Elternbeiträge.
Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagsbetreuung
Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden.
Daher wollen wir einen Erzieher:innen-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt.
Gruppengrößen müssen verkleinert und der Erzieher:innenberuf durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen sowie angemessene Bezahlung aufgewertet werden.
Außerdem müssen die Landesmittel für die Kindertagesbetreuung entsprechend aufgestockt werden.
Digitale Schule
Hybridfähigkeit von Unterricht realisieren
Wir stehen für zeitgemäßen und realistischen Unterricht in allen Fächern sowie für den technologischen Fortschritt. Gerade im Hinblick auf das unvorhersehbare Infektionsgeschehen während der Coronapandemie und als Prävention vor ähnlichen Situationen in der Zukunft gilt es, den Unterricht langfristig hybridfähig zu gestalten. So können auch krankheitsbedingte Ausfälle seitens der Lehrkräfte sowie der Schüler:innen kompensiert werden.
Pflichtfach Informatik an allen Schulformen
Wir können davon ausgehen, dass zukünftig immer mehr Informatiksysteme (z.B. das Internet) im Verborgenen arbeiten, sodass von den Betroffenen nicht erkannt wird, dass hinter einem Phänomen die programmgesteuerte Aktion eines Informatiksystems steckt. Neben gewünschten und erwartbaren Funktionen und Ergebnissen treten auch Phänomene auf, die oft unerklärlich bleiben oder zunächst unverständlich sind. Beispiele dafür sind gezielte Platzierung von Werbung mithilfe von Cookies oder die Verbreitung von Fake News in sozialen Medien durch Chatbots.
In der Grundschule ist die Hauptaufgabe, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen von Kindern aufzugreifen und sie mit den Anforderungen fachlichen und fachübergreifenden Lernens zu verbinden. Eine bewusste Teilnahme am Leben in unserer Gesellschaft, aber auch die konstruktive Mitgestaltung der Lebenswelt, setzen zunehmend informatische Kompetenzen voraus
Zur Teilhabe in der digitalen Welt müssen alle Schüler:innen über informatisches Grundwissen verfügen. Daher müssen in der Primarstufe verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden.
Für die Sekundarstufe I und II muss Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden. Erforderlich ist hier im Lehrplan die reflektierte Nutzung von Informatiksystemen zu favorisieren. Ein grundlegendes Verständnis der Funktionalitäten gibt Einblick in die Wirkungsweisen digitaler Medien und macht deutlich, welchen spezifischen Beitrag Informatiksysteme gegenüber anderen Medien leisten können. Somit trägt die informatische Bildung wesentlich zu einer zeitgemäßen digitalen Bildung bei.
Aus unserer Sicht ist die von der Landesregierung vorgenommene Einführung eines Kernlehrplans zu begrüßen, aber weiterhin bleibt die Stundenvorgabe für das Fach Informatik deutlich hinter dem Bedarf. Der Stellenwert der Informatik muss deutlich angehoben werden.
Schule gemeinsam gestalten
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben sowie diese zu Gehör zu bringen. Schule ist ein zentraler Ort, an dem Demokratie erlernt und eingeübt werden kann.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich alle Schüler:innen aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen mehr Möglichkeiten neben oder als Ersatz der Schülervertretung geschaffen werden, damit sich alle Schüler:innen auch ohne Amt oder Funktionen mit der eigenen Stimme aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen können. Dies kann zum Beispiel über eine Internetplattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schüler:innen soll so die Möglichkeit gegeben werden, Ideen zu erstellen und Verbesserungsvorschläge vorzustellen, um dann über diese zu diskutieren und abzustimmen.
Sichere Bildung während einer Pandemielage
Die Gewährleistung sicherer Bildung hat in der Corona-Pandemie noch immer nicht den notwendigen Stellenwert. Auch nach Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren, ist in Schulen und Kitas immer noch zu wenig passiert, um die mögliche Infektionsweitergabe zu minimieren.
Technische Maßnahmen sind organisatorischen Maßnahmen immer vorzuziehen. Dies ist das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz, das hier analog anzuwenden ist. Dennoch wird vielerorts einzig auf händisches – und wegen häufig fehlender Querluftmöglichkeit unzureichendes – Lüften vertraut, anstatt umfassend effektive Luftreiniger mit HEPA-Filtern (mind. Stufe 13) bereitzustellen, die auch in Altbauten eingesetzt werden können, bei denen die Nachrüstung stationärer Raumlufttechnik nicht oder nur sehr aufwändig möglich ist.
Aus unserer Sicht sind für sichere Bildung daher folgende Schritte notwendig:
- Grundlage für Inzidenz-gestützte Maßnahmen in Schulen und Kitas sollte vor allem die 7-Tages-Inzidenz der Altersgruppe unter 20 sein, bei der ein großer Teil bis weit ins kommende Schuljahr hinein nicht geimpft werden kann, womit sich dieser Wert vom Wert der gesamten, dann überwiegend geimpften Bevölkerung lösen wird.
- Die Präsenzpflicht muss ausgesetzt bleiben, bis die 7-Tages-Inzidenz unter 10 fällt. Schüler:innen müssen ihren Lernort selbstbestimmt wählen können. Steigt die 7-Tages-Inzidenz über 50, ist Wechselunterricht einzuführen. Ab einer 7-Tages-Inzidenz über 100 ist nur digitaler Unterricht anzubieten.
- Außerdem gibt es die Möglichkeit, Avatar-Roboter in den Schulen einzusetzten, so dass die Lernenden zu Hause bleiben können.
- Engmaschiges, PCR-basiertes Testen in allen Schulklassen und Kita-Gruppen, idealerweise auf Basis von kindgerechten, so genannten Lolli-Tests, muss weiter herangezogen werden, um Ansteckungscluster frühzeitig aufzuspüren. Dort, wo nicht bereits Immunschutz hergestellt werden konnte, sind die Tests bei hohen Inzidenzen (7-Tages-Inzidenz über 35) zwei Mal wöchentlich umzusetzen; bei Inzidenzen zwischen 10 und 35 sind mindestens wöchentlich Tests durchzuführen. Bei den Tests muss verhindert werden, dass Personen im gleichen Raum gleichzeitig die Maske abnehmen, um den Test durchzuführen.
- Bei nachgewiesener Infektion in einem Klassen- oder Gruppenverband muss sofort eine strikte Cluster-Quarantäne erfolgen, die nur dann durch negative Testergebnisse verkürzt werden darf, wenn ALLE anderen PCR-Tests der Teilnehmer:innen des möglichen Cluster-Geschehens negativ sind und damit eine Übertragung ausgeschlossen werden kann.
- In allen gemeinschaftlich genutzten Räumen muss ein technisch unterstütztes Aerosol-Management erfolgen. In zum Unterricht genutzten Räumen müssen Luftfilter mindestens nach dem HEPA13-Standard eingesetzt werden. Dort, wo keine Luftfilter mindestens nach dem HEPA13-Standard vorliegen, muss ergänzend eine CO2-Ampel eingesetzt werden.
Während der Coronapandemie 2020 wurde festgestellt das auch Kinder und Jugendliche den Virus in sich tragen können und damit auch andere infizieren. Im Laufe der Jahre 2020 und 2021 musste an sehr vielen Schulen und in Kitas der Präsenzunterricht sowie die Betreuung von Kindern auf ein Minimum reduziert werden.
Dies wird weitreichende Folgen haben; nicht nur sozialer und psychischer Natur. Der Lernstand der Kinder wird aufgeholt werden müssen, was eine zusätzliche Belastung der jungen Menschen darstellt.
Politische Bildung in den Schulen stärken
Das Fach Politik wird an weiterführenden Schulen oftmals nur unzureichend und zusätzlich fachfremd unterrichtet. Politisches Wissen und die Auseinandersetzung mit politischen Themen ist unabdingbar für eine reflektierte Haltung in unserer demokratischen Gesellschaft.
Daher soll in den weiterführenden Schulen das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler:innen sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in ihrer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So wird rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt.
Jokertage – ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule
Das Leben richtet sich nicht nach dem Stundenplan an den Schule. Es gibt immer mal Gründe, die einen Schulbesuch nicht möglich machen. Diese Gründe muss man nicht nennen müssen, sie gehen niemanden etwas an.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass Schüler:innen sich in einem Schuljahr zwei sogenannte „Jokertage“ nehmen dürfen, an denen sie frei haben. Diese Tage sollen zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule beitragen.
Alltagswissen – Schüler:innen auf das Leben vorbereiten
Nach der Schule kommt es immer wieder zum bösen Erwachen. Man ist fit in Geometrie und Algebra, top informiert über die französischen Revolution und hat Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen. Worauf aber zum Beispiel bei Versicherungen zu achten ist oder wie man eine Steuererklärung macht, ist oft unbekannt. In vielen Familien kann dieses wichtige Alltagswissen nicht ausreichend vermittelt werden.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass Schüler:innen auch in der Schule erweitertes Alltagswissen wie zum Beispiel der Umgang mit Versicherungen und Steuern vermittelt wird und dies als fester Bestandteil des Lehrplans in die bereits vorhandenen Fächern integriert wird.
Sexualunterricht in professionelle Hände
Bei der Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Elternhaus werden Kompetenzen gefördert, Handlungswissen vermittelt, Verantwortung gefordert und Prävention geleistet.
Dabei treten folgende Lernziele in den Vordergrund:
- sich selbst und andere zu respektieren
- Krankheiten und deren Übertragung bei sich und anderen zu vermeiden
- frühe Schwangerschaften zu vermeiden
- den altersgemäßen Umgang mit der Vielfalt des Medienangebots zu lernen
Die Verantwortung für Erziehung und Bildung wird von Eltern und Schule gemeinsam getragen. Obwohl die Sexualbildung in erster Linie in der Verantwortung des Elternhauses liegt, kommt der Schule im Rahmen des gesetzlichen Auftrages dennoch eine unterstützende Rolle zu: Der Aufklärungsunterricht soll das bereits erworbene Wissen ergänzen und nach den allgemeinen Bildungszielen der Verfassung des Landes vervollständigen.
Wir gehen davon aus, dass die Lehrenden im Bereich der Sexualerziehung nicht zeitgemäß fortgebildet sind und ein Vertrauensverhältnis zum Lehrenden hinderlich in der Sexualerziehung ist.
Wir Piraten wollen uns daher dafür einsetzen, dass die Sexualerziehung von anerkannten Beratungseinrichtungen durchgeführt wird. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass die Kinder und jungen Menschen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle haben und somit die Hemmschwelle für zukünftige Kontakte verringert wird.
Technikunterricht an Sekundarschulen
Wir wollen uns für einen zeitgemäßen und realistischen Unterricht in allen Fächern einsetzen. Die Schule soll allen Schüler:innen entsprechend ihrer persönlichen Interessen die Möglichkeit bieten sich fortzubilden und entsprechend der persönlichen Interessen auf ihren Wunschberuf vorbereitet zu werden. Daher muss unabhängig von der jeweiligen Schulform das Fach Technik/Arbeitslehre Technik für alle Schüler:innen wählbar sein.
Oberstufe flexibel und individuell gestalten
6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe I für alle Schüler:innen
Da eine fließenden Schullaufbahn über alle Schulstufen hinweg nur mittel- bis langfristiges Ziel sein kann, möchten wir auf dem Weg dorthin wieder das G9 an den Gymnasien und eine flexible Oberstufe einführen.
Die verkürzte Mittelstufe am Gymnasium (G8) führt zur strukturellen Abkopplung des Gymnasiums von den anderen Schulformen und bietet nicht genügend Zeit für die eigene Lern- und Persönlichkeitsentwicklung.
Zu einem mittleren Schulabschluss sollen alle Schüler:innen nach der Grundschule eine 6-jährige Schulzeit mit einem Abschluss nach Klasse 10 durchlaufen.
Die Sekundarstufe II (Oberstufe) soll nach einem Zertifikatssystem gestaltet werden. Sie soll 2 bis 4 Jahre dauern können und von den Schüler:innen inhaltlich und zeitlich individuell gestaltet werden.
Als ersten Schritt für die Weiterentwicklung des gymnasialen Bildungsgangs fordern wir die Rücknahme des G8 und die Weiterentwicklung eines G9.
Aus- und Weiterbildung
Teilqualifikation als Einstieg ins Arbeitsleben – komplette Ausbildungsqualifikation als Ziel
Die gesellschaftlichen Veränderungen erfordern mehr denn je ein lebenslanges Lernen von allen Menschen.
Zusätzlich kommen inzwischen viele Menschen zu uns nach NRW, die bisher keinen Kontakt zu unserem dualen Ausbildungssystem hatten.
Wir setzen uns dafür ein, die Erwachsenenbildung und -weiterbildung erheblich offener und systemübergreifender für alle hier lebenden Menschen zu gestalten. Auch Menschen aus anderen Ländern bringen vielfach berufliche Qualifikationen mit. Unsere Aufgabe ist es, diese Qualifikationen in unserem System abzubilden und ergänzende Teilqualifikationen und Ausbildungen anzubieten. Hier muss ein möglichst nahtloser Übergang in unsere Ausbildungssysteme, bei Anerkennung auch nicht formaler Vorqualifikationen, ermöglicht werden. Diese Teil- und Nachqualifikationen sollen zu einer kompletten Ausbildungsqualifikation zusammengeführt und anerkannt werden können.
Ausbildung auch im späteren Lebensalter ermöglichen
Der technische Fortschritt und gesellschaftliche Wandel machen immer mehr Berufsbilder überflüssig, lassen aber auch immer neue Berufsbilder entstehen. Dazu kommt ein immer späteres Renteneintrittsalter und ein immer längerer Verbleib im Arbeitsleben, der oft zwar nicht sinnvoll ist, aber zur Zeit eher noch weiter nach hinten verschoben wird. Das führt dazu, dass fast alle Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht nur ihre Arbeitsstellen, sondern auch komplette Berufsbilder wechseln. Vielfach ist dieser Wechsel der Berufsbilder und der Quereinstieg in neue Berufe nur sehr wenig unterstützt, bzw. geregelt. Das hat zur Folge, dass im neuen Berufsfeld erst bei Ausübung des Berufes Qualifikationen erworben werden, die besser zu Beginn der Tätigkeit vorhanden gewesen wären. Die Idee von der einmaligen Ausbildung, dem Abschluss und der anschließenden 45-jährigen Ausübung eines Berufes entspricht somit nicht mehr der Lebenswirklichkeit in NRW.
Wir setzen uns daher dafür ein, Menschen, die ihr Berufsfeld ändern wollen, bestmöglich zu unterstützen. Dafür sind Ergänzungsqualifikationen ein guter Weg. Aber auch komplette Neuqualifikationen werden, oft im späteren Lebensalter, immer wahrscheinlicher. Um diese berufliche Qualifikation und Anpassung zu unterstützen, bedarf es mehr staatlicher Hilfe. Dazu muss es auch bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes möglich sein, sich neu zu qualifizieren, ohne die ökonomische Lebensgrundlage zu gefährden. Zur Finanzierung dieser Weiterbildung soll auch die Wirtschaft herangezogen werden können.
Lebenslanges Lernen stärken
Erwachsenenbildung ist für das digitale Zeitalter unerlässlich. Berufsbilder ändern sich heute und in Zukunft grundlegend. Viele klassische Berufe wird es in einigen Jahren nicht mehr geben. Um diesen Menschen weiterhin Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft zu ermöglichen ist lebenslanges Lernen notwendig.
Insbesondere die Fortbildung im Bereich der Anwendung digitaler Inhalte und Umgang mit digitalen Infrastrukturen wird in Zukunft immer wichtiger.
Daher setzten wir uns für die Stärkung der Volkshochschulen und anderer Erwachsenenbildungseinrichtungen ein. Auch die Unternehmen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Neutralität wahren
Trennung von Schule und Kirche
Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Inhalten führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht in NRW an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.
Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Etwa 30 Prozent der 2.713 öffentlichen Grundschulen in NRW sind staatliche Bekenntnisschulen – 90 Prozent davon katholisch.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen unterstützt und gefördert wird und geeignete Initiativen vom Land NRW finanziert werden.
Knapp 200 der 5800 weiterführenden Schulen befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Es muss sichergestellt sein, dass Schulen in öffentlicher Trägerschaft bestehen bleiben können, wenn diese sich in Nachbarschaft zu Schulen in kirchlicher Trägerschaft befinden. Wir wollen, dass die Anzahl der aufzunehmenden Lernenden pro Jahrgang die Zahl von 50% gegenüber den öffentlichen Schulträgern nicht übersteigt.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Artikel 7 der Verfassung NRW geändert wird. Die bisherige Passage: „Ehrfurcht vor Gott“ soll gestrichen werden.
Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr auflösen
Wir wollen die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr aufzulösen.
Der Kooperationsvertrag räumt der Bundeswehr exklusive Rechte in der Bildungslandschaft in NRW ein: Er sieht vor, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr Schüler:innen in sicherheitspolitischen Fragen aufklären. Dafür übernehmen Jugendoffiziere die Gestaltung von Unterrichtsstunden, um die Schüler:innen über Militärpolitik zu informieren. Zudem werden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtsanwärter:innen eingebunden. Klassen werden zu Studienfahrten oder zum „Tag der offenen Tür“ in Kasernen eingeladen. Lehrkräfte haben außerdem die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen.
Die zwischen dem MSW und der Bundeswehr getroffenen Kooperationsvereinbarung existiert seit 2008. Aufgrund massiver Kritik in dieser Vereinbarung gab es 2012 eine Neufassung durch die rot-grüne Landesregierung. Die neu eingefügte Aussage, auch Friedensaktivist:innen könnten eingeladen werden, ändert an der grundsätzlichen Kritik nichts. Nach wie vor ist die vorrangige Aussage des MSW, dass die Landesregierung die Einladung von Jugendoffizieren in den Unterricht begrüßt.
Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die automatische Weiterleitung der Daten von Menschen, die 18 geworden sind abgeändert wird in ein OPT – IN Verfahren, also die Weiterleitung nur mit einer aktiven Zustimmung erfolgen darf.
Die Landeszentrale für politische Bildung muss unabhängig von der Landesregierung werden
Wir fordern, die Landeszentrale für politische Bildung als Anstalt öffentlichen Rechts organisatorisch dem Landtag von Nordrhein-Westfalen anzugliedern.
Mitwirkung von Eltern
Erziehung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Eltern und Bildungsinstitutionen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagsbetreuung müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution auf kommunaler- und Landesebene ermöglicht.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleg:innen. Die Besoldung von Beamt:innen und die Bezahlung von angestellten Lehrkräften weisen vielfältige Unterschiede auf. Dies führt dazu, dass Tätigkeiten desselben Inhalts je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses mit bis zu 500 Euro Unterschied bezahlt werden.
Wir setzen uns dafür ein, in Gesetzgebungen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend des in der Landesverfassung von NRW festgeschriebenen Grundsatzes muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung die gleiche Vergütung gezahlt werden.
Noch immer werden Kolleg:innen an den Grundschulen schlechter bezahlt als Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Durch die Umstellung des Staatsexamenstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Ausbildung der Lehramtstudiengänge gleichwertig.
Daher setzen wir uns für die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften weiterführender Schulen ein.
Noch immer kommt es dazu, dass Vertretungslehrer:innen Verträge erhalten, die vor den Sommerferien auslaufen und nach den Sommerferien neu geschlossen werden. Dadurch sind diese Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos.
Wir wollen für alle Vertretungslehrkräfte Verträge, die sie nicht zwingen, während der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen.
Bildungsfinanzierung
Die Schuldenbremse im Art.109 Abs.3 im Grundgesetz verhindert wertvolle Bildungs- und Zukunftsinvestitionen und führt erkennbar in eine Bildungskatastrophe, die nicht zuletzt die Demokratie in Deutschland schwächt. Die Finanzierung der Bildung muss unabhängig von Bestrebungen zur Einhaltung der Schuldenbremse besser gestellt werden. Nach der Coronapandemie sind massive Investitionen in den Bildungsbereich erforderlich, um die Defizite der letzten 2 Jahre zu kompensieren und endlich auch in der Lage zu sein die Digitalisierung in Bildungseinrichtungen auskömmlich zu finanzieren.
Wir setzen uns auf Landesebene dafür ein, Bildung zu den Ausnahmen in Art. 115 GG hinzuzufügen.