Innenpolitik und Recht

Transparenz

Ein Transparenzgesetz für NRW

Wir unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Grundsätzlich soll das Informationsrecht der Bürg:innen hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Deshalb wollen wir ein Transparenzgesetz für NRW einführen. Dabei wollen wir Transparenz umfassend verstanden wissen und grundsätzlich alle Dokumente der Verwaltung öffentlich zugänglich machen, sofern nicht Gründe des Datenschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder finanzielle Interessen des Landes dagegen sprechen. Das Wissen und die Informationen sollen der gesamten Gesellschaft zugute kommen; zudem wollen wir auch dafür sorgen, dass öffentliche Daten weiter genutzt und verarbeitet werden können. Um Innovationen, Journalismus und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, wollen wir die Bereitstellung von öffentlichen Informationen als OpenData nach den “Open Data Principles” im Transparenzgesetz festschreiben. Langfristig wollen wir damit unter anderem eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung erreichen, da interne Informations- und Berichtsabfragen innerhalb der Verwaltung automatisiert werden können. Die Prinzipien von Open Data sollen ebenfalls an dieser Stelle eingehalten werden. Das Transparenzgesetz soll sich auch auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen erstrecken. Die Informationsfreiheit darf nicht durch verschachtelte Unternehmensbeteiligung umgangen werden.

Selbstauskunft vereinfachen

Wir setzten uns dafür ein, die Auskunftsansprüche zu den eigenen Daten zu stärken und den Zugang zum Beispiel über eine Onlineplattform zu vereinfachen. Die Beantragung und der Erhalt der Auskunft soll grundsätzlich kostenlos sein.

Polizeibeauftragte des Landtages

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die, für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung einer Beauftragung des Landtags für die Polizeibehörden des Landes nach wie vor für überfällig. Der durch den letzten Innenminister geschaffene Beauftragte untersteht dem Minister und ist leider nicht unabhängig.
Polizeibeauftragte sollen die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger:innen und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme sollen genauso untersucht werden wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt). Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechperson für die Polizei und die Bürger:innen soll sie aufklären und vermitteln. Sie nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und geht ihnen auf den Grund. Einmal jährlich legt sie dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem sie insbesondere auf das Verhältnis der Bürger:innen zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Polizeibeauftragte können mit Einwilligung des Beschwerdeführenden oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der, für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens, zuständigen Stelle zuleiten. Im Rahmen der festgelegten Aufgaben haben Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Polizeibeauftragte sind entsprechend der Regelungen zu Wehrbeauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kennzeichnungspflicht für uniformierte Polizist:innen

Wir erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln, in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf andere Mitmenschen. Häufig jedoch hat der von den Maßnahmen betroffene Mensch dabei nicht die Möglichkeit, den Namen des Beamten oder der Beamtin zu erfahren, da diese ihn, trotz einer bestehenden Pflicht, nicht preisgeben. Es gibt keine Handhabe für Betroffene, die Mitarbeitenden der Polizei zur Preisgabe zu zwingen. Aus diesem Grund fordern wir die Wiedereinführung eines jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsmerkmals für öffentlich erkennbar eingesetzte Mitarbeitende der Polizeibehörden. Ein solches Merkmal stellt den Informationsanspruch der Bürger:innen sicher. Es wahrt zugleich die Persönlichkeitsrechte der Polizeimitarbeitenden, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf die Person möglich sind.

Transparenz im Strafverfahren

Wir wollen stärkere Transparenz und bessere Dokumentation in Strafverfahren. So werden wir uns dafür einsetzen, dass Vernehmungen durch die Polizei grundsätzlich in Ton und Bild für die spätere Verwendung vor Gericht aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Auch die Zunahme von Beweismitteln aus digitalen Quellen fordert eine Anpassung der Regeln zum Umgang mit Beweisen. Aufgrund der Flüchtigkeit und Veränderbarkeit digitaler Speichermedien wollen wir eine lückenlose und beweisbar sichere Dokumentation der digitalen Spuren einführen.

FLOSS im öffentlichen Dienst

In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer Software fällig. Das betrifft die kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise, die beiden Landschaftsverbände und auch die Landesbehörden. Wir wollen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur nachhaltiger und sicherer gestalten. Durch die verpflichtende Einführung von offenen Standards für Daten und Dokumente der Landesverwaltung wollen wir die strukturelle Abhängigkeit des Landes von einzelnen Softwareherstellern beenden und faire, öffentliche Ausschreibungen ermöglichen.

Transparente und offene Beschaffungen

Wir wollen öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungen transparenter und offener gestalten, um den Wettbewerb zu stärken und auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu möchten wir, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen an der “Open Contracting Partnership-Initiative” aktiv beteiligt und gemeinsam mit anderen Ländern standardisierte best-practices entwickelt und übernimmt.

Für mehr Transparenz: Streaming von Sitzungen ermöglichen

Gerade in den kommunalen Parlamenten werden Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die direkten Einfluss auf die vor Ort lebenden Menschen haben; angefangen von der Anhebung oder Senkung der kommunalen Hebesätze bis hin zur Ausweisung neuer Flächen als Gewerbe- oder Wohnraum.

Die meisten Kommunen führen reine Ergebnisprotokolle, deren Erstellung meist mehrere Wochen braucht. Interessierten Menschen, die nicht zur Sitzung anwesend sein können, werden dadurch Informationen, wie der Diskussionsverlauf, verwehrt.

Aus diesem Grund streben wir eine Gesetzesinitiative an, die das Streaming der Sitzungen per Rechtsgrundlage regelt und ermöglicht. Die nachträgliche Veröffentlichung von Aufzeichnungen der Sitzungen bis mindestens zur Veröffentlichung der Niederschriften ist in diesem Rahmen zu prüfen und datenschutz- und grundrechtlich zu bewerten.

Zur Finanzierung setzen wir uns für entsprechende Förderprogramme zur Umsetzung des Sitzungsstreamings ein.

Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters

Lobbygruppen, Denkfabriken, Kommunikationsberater:innen und PR-Agenturen spielen eine immer größere Rolle in Politik und Öffentlichkeit.

Um ein Mindestmaß an Transparenz zu erreichen, setzen wir uns für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf allen parlamentarischen Ebenen und im exekutiven Bereich für die Landesregierung, inklusive aller Ministerien, sowie der NRW Bank ein.

Überwachung verhindern

Videoüberwachung Grenzen setzen

Besondere Eigenschaften kontrollieren und dokumentieren – Biometrische Überwachung ausschliessen

Zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland sollen technische Eigenschaften von Videoüberwachungsanlagen kontrolliert und eingeschränkt werden können.

Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen soll grundsätzlich genehmigungspflichtig werden. Alle Eigenschaften der Anlage sind im Genehmigungsverfahren zu dokumentieren und transparent zu machen. Am Einsatzort soll auf Hinweisschildern auf besondere Eigenschaften wie Teleobjektive und Aufzeichnung hingewiesen werden. Anlagen mit biometrischer Bildauswertung, zum Beispiel Gesichts- oder Verhaltenserkennung, dürfen im öffentlichen Raum nicht betrieben werden.

Mobiltelefonortung

Wir setzten uns für eine strikte Einschränkung von Funkzellenabfragen ein. Eine Funkzellenabfrage soll weiterhin einem konsequenten Richter:innenvorbehalt unterliegen. Nach einer solchen Maßnahme sind alle betroffenen Menschen zu informieren und in barrierefreier, verständlicher Sprache über den Sachverhalt, den Hintergrund und die rechtlichen Möglichkeiten, auch zur Löschung, zu informieren.
Alle erfassten Daten müssen nach 6 Wochen, jedoch spätestens nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Eine Verknüpfung und Speicherung im Zusammenhang mit anderen Datenbänken, zum Beispiel Fanerfassungen aller Art, werden untersagt.
Für Stille SMS, Mobiltelefonortung und andere Überwachungsmaßnahmen wollen wir zusätzlich zu den zuvor genannten Einschränkungen die Einführung des Richter:innenvorbehalts.

Staatstrojaner

Wir streben ein vollständiges Verbot von Staatstrojanern und aller unter diesem Begriff und zu den gleichen Zielen entwickelten Werkzeugen an.

Predictive Policing

Predictive Policing bezeichnet den Versuch, Verbrechen anhand von Statistiken und anderen Informationen vor deren Eintreten vorherzusagen. Diese Methoden weisen ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerrisiko auf und Aussagen zu den Erfolgen sind nicht belegbar.
Grundlage für die Statistiken und anderen Informationsquellen sind Daten, die zuvor gesammelt wurden. Das steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu unserer Forderung zur Datensparsamkeit. Wir sehen diese Art der Polizeiarbeit daher kritisch.
Wir setzten uns dafür ein, dass die Datenschutzbeauftragte des Landes die stattfindenden Programme überwacht und regelmäßig öffentlich über die Programme berichtet.

Automatische Kennzeichenerfassung

Wir setzten uns für eine strikte Einschränkung von automatischer Kennzeichenerfassung und ähnlichen Technologie ein, die zur Erfassung von Standortdaten von Fahrzeugen dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch die in automatischen Notrufsystemen integrierten SIM Karten.

Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsfreiheitsgesetz

Das im Dezember 2021 in den Landtag eingebrachte nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz lehnen wir ab. Individuell anlasslose Identifizierung von Menschen, die sich für Ordnertätigkeiten zur Verfügung stellen ist demokratiefeindlich. Die Weigerung Versammlungsleitender, diese mit Name und Anschrift gegenüber Behörden grundlos zu identifizieren, mit Bußgeldern zu bestrafen ist demokratiefeindlich. Die unbestimmten Begriffe zu einem „Uniformverbot“ öffnen den Ordnungsbehörden Tür und Tor, unliebsame Veranstaltungen ohne sachliche Gründe einzuschränken. Bild- und Tonaufnahmen sowie Videoüberwachung aus der Luft schrecken von Teilnahmen ab. Eine Veränderung des Versammlungsrechts um Partikularinteressen von Großkonzernen zu entsprechen, ist niemals im Gemeinwohlinteresse! Kein „Lex-RWE“!

Polizei stärken, Justiz entlasten!

Ein Versammlungsfreiheitsgesetz soll die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW stärken sowie die Justiz entlasten.
Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nach dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig allenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).

Sitzblockaden stellen, bis ins bürgerliche Spektrum hinein, ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die friedliche Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen.

Der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden, weswegen Kontrollstellen auf den An- und Abreisewegen zu Versammlungen nicht wie beabsichtigt erleichtert werden dürfen. Die Zustimmung zu einer solchen Kontrollstelle soll wie bisher das Innenministerium geben müssen, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.

Keine Videoüberwachung von Demonstrationen

Die Teilnahme an einer Demonstration ist ein durch das Grundgesetz geschütztes Mittel, um eine politische Meinung zu äußern. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstrierende unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen wir ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Eine Videobeobachtung soll nur im konkreten Einzelfall zulässig sein, um Straftaten zu dokumentieren. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich Demonstrierender abzulehnen.

Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ zu überwachen. Hierfür werden allgemein zugängliche Quellen ausgewertet, aber auch nachrichtendienstliche Methoden wie verdeckte Ermittlungen und die Überwachung von Post und Telekommunikation angewandt. Diese Grundrechtseingriffe entziehen sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Wir setzen uns deshalb die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz ein und den gleichzeitigen Aufbau einer neuen Behörde, welche die Aufgaben des bisherigen Landesamtes übernimmt. Die Methoden dieser Behörde müssen sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren, die sie schützen soll. Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürger:innenrechte sind ihr nicht erlaubt.

Mit der Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz als langfristiges Ziel setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über den bestehenden Dienst zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe des Amtes zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen. Auf dem Weg zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz setzen wir auf folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:

  • Informationspflicht (Überwachte nach der Maßnahme informieren)
  • Veröffentlichungspflicht der Unterlagen des parlamentarischen Kontrollgremiums nach 10 Jahren
  • Regelmäßige öffentliche Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen
  • Wirksame Richter:innenvorbehalte und volle Kontrolle durch die Gerichte
  • Klarstellung der Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten
  • Das Recht für Mitarbeitende, sich bei Beanstandungen auch an die Öffentlichkeit wenden zu dürfen
  • Grundsätzlich öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien
  • Stärkung von Befugnissen und Personal der parlamentarischen Kontrollgremien

Mehr Beteiligung

Mehr Einwohner:innenbeteiligung in die Landesverfassung

Wir setzen uns dafür ein,

  • das Wahlalter für das aktive und passive Wahlrecht bei Landtagswahlen zu senken,
  • das aktive und passive Wahlrecht für alle Einwohner:innen, die in NRW leben, zu ermöglichen,
  • Volksinitiativen zu stärken und Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken und
  • politische Partizipationsmöglichkeiten von Einwohner:innen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu erhöhen.

Ausländer:innenwahlrecht auch auf Landesebene

Auch wer als Ausländer:in seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in NRW hat, darf politisch in den meisten Fällen nicht mitbestimmen.

Wir engagieren uns daher für ein Wahlrecht auf Landesebene, in den Kommunen und ein Stimmrecht bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden für alle Menschen, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten.

Wir streben an, dass NRW seine Verfassung anpasst und sich im Bundesrat um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes bemüht.

Rechte von Einzelrats-, Einzelkreistagsmitgliedern und Gruppen in Räten und Kreistagen stärken

Die Rechte von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen werden immer weiter beschnitten.

Daher setzen wir uns dafür ein, die Gemeindeordnung und die Kreisordnung NRW so anzupassen, dass Bürgermeister:innen und Landrät:innen verpflichtet werden, Anträge kommunalpolitisch aktiver Bürger:innen auf die Tagesordnung zu nehmen und ihnen alle Informationen zukommen zu lassen, die auch den Fraktionen zustehen.

Darüber hinaus müssen Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie Gruppen in Räten und Kreistagen einen verbindlichen, kostenlosen Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten für Bürger:innensprechstunden und sonstige Veranstaltungen bekommen, die für die Rats- oder Kreistagsarbeit unerlässlich sind.

Jugend vertritt Jugend!

Jugendliche können sich vor allem da einbringen, wo sie selber direkt betroffen sind. Wir setzen uns daher ein für die breite Einführung eines demokratisch legitimierten Jugendstadtrates als überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, der die Interessen der Jugendlichen in der Stadt oder der Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister:in, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt.

Abschaffung aller Sperrklauseln

Sperrklauseln entwerten die Stimme der Wähler:innen, welche in einer repräsentativen Demokratie das höchste Gut sind. Jede Stimme zählt und muss den Willen der Bürger:innen repräsentieren. Daher streben wir die Abschaffung aller Sperrklauseln auf allen politischen Ebenen an.

Datenschutzbeauftragte weiter stärken – Mehr Kompetenzen, für eine bessere Kontrolle des Datenschutzes

Nicht nur der digitale Wandel selbst, sondern auch die Gesetzgebenden in Bund und Land übertragen den Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz stetig mehr Aufgaben. Die Anforderungen an die Beauftragten steigen damit schnell, während die personelle und monetäre Ausstattung dabei nur unregelmäßig, wenn überhaupt, erhöht wird. Wir treten dafür ein, dass die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausreichend und gut geschulte Mitarbeitende für ihre Arbeitsanforderungen zur Seite gestellt bekommen. Außerdem sollen die Beauftragten stärker in die Gesetzgebungsprozesse involviert werden, unter anderem dadurch, dass bei datenschutzrelevanten Themen ihre Stellungnahme integraler Bestandteil der Gesetzgebungsprozesse ist.

NRW als Heimathafen für Whistleblower

Wir fordern den gesetzlichen Schutz von Personen, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringen (Whistleblowing).

Wir streben die Einrichtung von unabhängigen Meldestellen an. Diese Meldestellen bieten die Möglichkeit zur anonymen Weitergabe der Informationen.

Wir werden uns für eine Erweiterung der Pressefreiheit im Internet einsetzen. Dies soll dem Schutz der Produktion und Weitergabe von Online-Veröffentlichungen dienen.

Wir wehren uns auch gegen den Versuch, die Weitergabe von geleakten Daten als „Datenhehlerei“ unter Strafe zu stellen. Wir sehen darin einen Abschreckungsversuch für potenzielle Whistleblower, kritische Netzplattformen und investigative Journalist:innen.

Fanrecht

Informationspflicht über Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“

Immer wieder kommt es vor, dass Fußballfans plötzlich vermeintlich willkürlichen Schikanen ausgesetzt sind. Häufig liegen diesen Schikanen Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“ zugrunde, von denen der Betroffene nichts weiß. Wir setzen uns für eine Informationspflicht der Behörden bei einer Eintragung in die Datei ein.

Löschung der SKB-Dateien

Zusätzlich zur Datei „Gewalttäter Sport“ werden in vielen Polizeibehörden eigene Datenbanken gepflegt, in denen nicht verurteilte Fußballfans verzeichnet sind. Diese Dateien sind nach unserem Ermessen nicht rechtmäßig. Wir fordern, diese sogenannten „SKB-Dateien“(Szenekundige Beamten-Dateien) unverzüglich zu löschen und auch künftig nicht mehr anzulegen.

Deeskalation als Strategie für weitere sichere und emotionale Fußballspiele

Fußballspiele sind Massenereignisse, die von Besucher:innen und Fans mit oft hoher Emotionalität begleitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizei für die Gewährleistung der Sicherheit der Besucher:innen nur besonders in der Fankultur ausgebildete Beamt:innen vor Ort einsetzt.

Trennung von Staat und Religion

Wir setzen uns für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. Wir fordern die konsequente Trennung von Staat und Religion, und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen und Religionen. Religionsfreiheit ist nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch frei von religiöser Bevormundung eines Glaubens zu leben.

Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates

Wir fordern die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen des Landes. Religiöse Symbole sollen aus allen staatlichen Einrichtungen entfernt und staatliche Gebäude nicht weiter eingesegnet werden. Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. Eidesformeln sind grundsätzlich neutral zu fassen. Wir setzen uns für die Änderung der Feiertagsgesetze ein: Religiöse Sonderrechte sollen aus diesen herausgestrichen werden.

Neutrale soziale Einrichtungen fördern

Der religiöse Bevölkerungsanteil in NRW nimmt immer weiter ab. Wir wollen sicherstellen, dass für jeden Menschen in NRW eine öffentliche, das heißt nicht konfessionell gebundene Schule beziehungsweise Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime in nicht kirchlicher Trägerschaft in zumutbarer Entfernung liegt.

Staatsverträge

Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind abzulösen, wenn sie eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellen. Besondere Regelungen zum kirchlichen Arbeitsrecht sollen abgeschafft werden. Auch sprechen wir uns für das Ende des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Behörden aus, selbst wenn dem Staat dadurch marginale Einnahmen entgehen. Die Kirchen können und sollen die von ihnen festgelegten Steuern auch selber einkassieren.

Finanzierung und Subventionen

Wir sprechen uns für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. NRW soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten, kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll.

Keine Bezuschussung von Kirchentagen durch das Land NRW

Wir wollen , dass das Land NRW künftig von jeglicher Bezuschussung von Kirchentagen und ähnlichen konfessionellen Großveranstaltungen Abstand nimmt.

Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr

Wir sprechen uns für die Abschaffung der von CDU/FDP im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr aus. Wie bei Kircheneintritten sollen die dem Staat entstehenden Kosten durch die Kirchen erstattet werden.

Datenschutz

Wir wollen erreichen, dass die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden darf.

Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen

Wir wollen den Sonderstatus von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts beenden und diese stattdessen nach dem allgemeinen Vereinsrecht behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, wollen wir abschaffen. Da keine Staatskirche existiert, setzen wir uns dafür ein, Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als Nichtregierungsorganisationen (NGO) einzustufen.

Staatliche Forschung und Lehre

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. In staatlichen Einrichtungen sollen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten wollen wir abschaffen.

Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen müssen die Betriebsverfassungsgesetze, die Personalvertretungsgesetze und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der nicht verkündungsnahen Beschäftigten in diesen Einrichtungen nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung Einzelner darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger:innen sind.

Seelsorge und Missionierung

Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere fordern wir, die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und einen weltanschaulich neutralen polizeipsychologischen Dienst zu stärken.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Wir fordern, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rundfunkräten genauso behandelt werden, wie andere gesellschaftlich relevante Gruppen. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden.

Abschaffung des Tanzverbotes in NRW

Das Tanzverbot in NRW ist veraltet. Wir treten für eine Trennung von Staat und Kirche ein und damit auch für die Abschaffung des Tanzverbotes an den sogenannten stillen Feiertagen. Es ist nicht Sache des Staates, über die Einhaltung von religiösen Riten zu wachen. Auch helfen solche Verbote nicht, die gegenseitige Rücksicht unter den Menschen zu fördern, sondern schaffen eher Unbehagen und Missmut.