Klima, Umwelt und Energie

Klima und Umwelt

Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz

Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet auch das Land zu Maßnahmen, den Anstieg der Durchschnittstemperatur der Troposphäre deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und gleichzeitig Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dieses Niveau zu begrenzen, um dadurch die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich zu verringern. Wir setzen uns für die Erreichung dieses Zieles ein.

Der derzeitige Widerspruch zwischen dem Ziel Klimaschutzland Nr. 1 zu werden, aber gleichzeitig an Braunkohlenindustrie festzuhalten, muss aufgelöst werden und auf eine andere Basis gestellt werden, auch im Interesse der Energieunternehmen. Dazu soll ein „Fahrplan-NRW“ für einen schrittweisen Ausstieg aus den jeweils schädlichsten Energieträgern erarbeitet werden. Er soll zum einen die Umweltbilanz berücksichtigen, zum anderen aber auch den zunehmenden Bedarf an elektrischer Energie, vornehmlich durch die Elektrifizierung vieler heute noch fossiler Lebensbereiche (z.B. auch Verkehr) berücksichtigen. Dieser Fahrplan soll eine Bewertung vornehmen, wieviele Arbeitsplätze mittelbar und unmittelbar betroffen sind um auf geeignete Weise Landesmaßnahmen (z.B. Bildungsprogramme) ableiten zu können und Folgen wie Arbeitslosigkeit entgegensteuern zu können. Dem Land NRW kommt in besonderer Weise die Aufgabe zu, Energieunternehmen bei dem Wandel von CO2 intensiven Erzeugern hin zu emissionsarmen Unternehmen zu begleiten und die Rahmenbedingungen für zukünftige Geschäftsfelder mit zu gestalten.

Die im Landesklimaschutzgesetz und -Plan formulierten Maßnahmen haben aktuell nur empfehlenden Charakter. Sie müssen verpflichtende Gesetzeskraft bekommen und durchgesetzt werden.

Die Wirkungen der Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan müssen beobachtet, der Plan selber laufend nach Gegebenheiten und Notwendigkeiten aktualisiert werden.

Neben der Entfossilisierung in Energieproduktion und Verkehr müssen Kohlenstoffsenken geschaffen werden. Daher setzen wir uns für die Wiederherstellung umgebrochenen Grünlandes, Wiedervernässung trockengelegter und Bewahrung bestehender Feuchtgebiete ein. Diese muss das Land auf eigenen geeigneten Flächen durchführen und privaten Landbesitzer:innen entsprechende Anreize bieten. Das dient auch der Biodiversität.

Auch Wälder sind Kohlenstoffsenken. In der Forstpolitik wollen wir verstärkten Anbau von Mischwäldern, die Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität stärken.

Die Nutzung von Bioenergie muss nachhaltig sein. Eine „Konkurrenz zwischen Teller und Tank“ sowie Flächenverbrauch durch Monokulturen sind zu vermeiden. Primär soll genutzt werden, was ohnehin anfällt. NRW als Forschungs- und Entwicklungsstandort ist auch im Bereich der Biomasse attraktiv, da wir sowohl über Landwirtschaft, Abfallwirtschaft als auch über eine starke Chemie und Energiewirtschaft verfügen und sich damit eine einmalige Gemeinschaft von Akteure:innen auf kleinem Raum befindet. Hier gilt es, geeignete Plattformen zur Vernetzung und die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitzustellen, um Biomasse der nächsten Generation „Made in NRW“ noch besser zu fördern, um die Energiewende auf viele Säulen stellen zu können und um Schwankungen in der Erzeugung ausgleichen zu können.

Die Nutzung von Biokohle (Terra preta) in Landwirtschaft und Gartenbau schafft eine Kohlenstoffsenke, die gleichzeitig die Böden verbessert. Wir wollen Forschung, Entwicklung und Einsatz fördern.

Politik für die Natur

Wir sehen einen Schwerpunkt unserer Naturpolitik in der freien Entfaltung der Arten in großen zusammenhängenden naturnahen Gebieten. Es darf kein Primat der wirtschaftlichen Nutzung mehr geben, sondern diese steht in Abwägung mit weiteren gesellschaftlichen Zielen wie Nachhaltigkeit und Biodiversität. Diese müssen deutlich mehr als bisher in Nutzung von Fläche und anderen Naturressourcen sowie die Gesellschaftsentwicklung einfließen. Wir wollen Ewigkeitsnutzen statt Ewigkeitsschäden.

  • Das Land muss einen ausreichend großen Anteil seiner Flächen in Wildnis umwandeln. Eingriffe und Maßnahmen dort dürfen nur dem Zweck der Stärkung der Biodiversität dienen. Privaten Grundbesitzer:innen müssen wirtschaftliche Anreize zur Beteiligung an solchen Projekten geboten werden.
  • Wir wollen die weitere Vernetzung kleiner und zerstreut liegender wertvoller Naturgebiete mit einer Pflege, die der Verbesserung der Biodiversität dient. Größere zusammenhängende Naturgebiete mit hoher Biotopvariation und Übergängen zwischen offenem Land und Wäldern, trockenen und feuchten Gebieten werden eingebunden. Daher steben wir mehr finanzielle Mittel für den Bau von Grünbrücken an.
  • Wasserschutzgebiete sollen ebenfalls der Biodiversität dienen. Der Einrichtung offener Flächen ist der Vorzug gegenüber weiterer Aufforstung zu geben. Bei nährstoffbelasteten Arealen müssen überschüssige Nährstoffe entfernt werden.
  • Oberflächengewässer und ihre Randzonen sollen vermehrt, aber nicht ausschließlich der Natur dienen. Renaturierung zur Wiederherstellung ihrer freien Dynamik ist ein wichtiges Ziel. In solche Maßnahmen müssen Land- und Forstwirtschaft und Freizeitaktivitäten integriert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten werden deutlich mehr potenzielle Überschwemmungsgebiete zum Abfedern von Hochwasserereignissen eingerichtet. Das ist gleichzeitig eine günstige und wirksame Klimafolgenanpassung. Mehr Offenland und Bruchwälder verbessern zudem die Hydrogeologie.
  • Das Land stellt weitere Mittel zur Verfügung, damit es selbst oder entsprechende Stiftungen weiteren Grund und Boden zur Erreichung von Naturschutz- und Biodiversitätszielen aufkaufen kann.
  • Natürlich einwandernde Arten vervollständigen die Ökosysteme und stärken die Biodiversität im Klimawandel. Sie werden deshalb geschützt und bekommen ihren Platz in unserer Natur. Das gilt auch für große Fleischfresser wie Seeadler, Wölfe und Goldschakale.
  • Bei der Allgemeinbildung in Schulen und speziellen fachlichen Ausbildungen, die mit Natur und ihrer Nutzung zu tun haben, wird mehr Wert auf Biodiversität und Naturschutz gelegt. Dazu gehört auch, dass Menschen in Freizeit und Tourismus Naturerlebnisse haben können. Kontakt zur Natur und Wissen über ihre Zusammenhänge helfen, dem Verständnis für einen Naturschutz, der kein Selbstzweck ist, sondern unsere Lebensgrundlagen sichert.

Hege und Jagd

Die Jägerschaft mit ihrer Hegeverpflichtung leistet ihren Beitrag zu Naturschutz, Biodiversität und Bildung. Die Landesgesetzgebung muss die nachhaltige Jagd als eine legitime Nutzung biologischer Ressourcen anerkennen.
Des Weiteren setzen wir uns für die Rücknahme des kontraproduktiven Verbotes der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente ein.
Zusätzlich wollen wir den anerkannten Jagdverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen.

Wasser

Trinkwasser ist ein Menschenrecht

Das Recht auf sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht (UN Resolution 64/292). Leider sind derartige Resolutionen nicht rechtlich bindend.
Wir setzen uns daher dafür ein, das Recht auf Trinkwasser als grundlegendes Menschenrecht in der Verfassung von NRW zu verankern.

Flächendeckende Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Die Versorgung mit eigenen Brunnen ist für die Haushalte extrem teuer. Das so gewonnene Wasser muss regelmäßig getestet und gefiltert werden. Die Kosten für die Leerung und Wartung der Abwasserkammersysteme sind darüber hinaus zusätzlich teuer. Viele bisher nicht angeschlossenen Haushalte wollen ans Netz, aber die Versorger:innen scheuen die Kosten für die Leitungsverlegung.
Daher setzten wir uns dafür ein, das alle Haushalte in NRW an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der zuständigen Versorgungsunternehmen und Kläranlagen angeschlossen werden.

Wir streben eine flächendeckende Trink- und Abwasserversorgung durch die entsprechenden Versorgungsunternehmen an.

In NRW werden ca 6.000 private Brunnen auf Kosten der Eigentümer:innen gesundheitsüberwacht. Die Daten liegen in den kommunalen Gesundheitsämtern und sind weder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) noch der Öffentlichkeit zugänglich. Wir wollen, diese Daten anonymisiert zentral und in offenem Format im LANUV zugänglich machen und den Eigentümer:innen entsprechend Kosten ersetzen. Dies dient dem besseren Überblick über die tatsächliche Belastung des Wassers.

Menschliches Abwasser enthält Nährstoffe. Phosphor und Stickstoff müssen vermehrt zurückgewonnen werden, um sie als Dünger wieder einzusetzen. Das erhöht die Qualität des abgeleiteten Abwassers und vermindert den Nährstoffeintrag in unsere Oberflächengewässer.

Wir setzen uns für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr in allen Kommunen NRWs ein. Häufig wird nicht die gesamte bezogene Wassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt; z. B. werden Garten-, Sportanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen bewässert, von denen eine Kanalableitung nicht möglich ist, Vieh wird getränkt, oder es entstehen Wasserverluste in Gewerbebetrieben bei der Produktion oder durch Verdampfung und so weiter. Diese nicht eingeleiteten Wassermengen sollen auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise abgesetzt werden können.

Tierschutz

Keine Rasselisten

Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, ist nicht primär von seiner Rasse oder Größe abhängig, sondern von Erziehung und Sozialisation. Die derzeitige Gesetzeslage, die einzelne Hunderassen sowie Mischlinge dieser Rassen, ohne Ansehen der jeweiligen Erziehung, als gefährlich einstuft, entbehrt jeder Grundlage und führt zu dauerhaft überlasteten Tierheimen mit nicht mehr vermittelbaren Listenhunden. Daher streben wir die Abschaffung von sogenannten „Rasselisten“ bei Hunden an .

Erweiterung des Tierschutzgesetzes

Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer, direkter körperlicher Schaden vorliegt, gewöhnlich nicht geahndet. Wir wollen das deutsche Tierschutzgesetz nach dem Beispiel des österreichischen Tierschutzgesetz erweitern, sodass künftig niemand straffrei ein Tier in schwere Angst versetzen darf.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Gute Haltungsformen bei Nutztieren orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Wir setzen uns für tiergerechte Haltungsformen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.

Registrierungspflicht für Freigängerkatzen

Wir setzen uns für eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen ab dem 5. Monat in NRW ein, um die wachsenden Katzenpopulationen einzudämmen.

Nachhaltigkeit als Leitbild der gesellschaftlichen Entwicklung

Nachhaltigkeit ist unser Prinzip. Da die Vielfalt der Ideen und deren Umsetzung eine Voraussetzung für Innovation und Anwendung darstellt, sind die Bürger:innen nicht nur Verursacher:innen, sondern auch Entscheider:innen und Antriebsmotor für Veränderungen. Wir setzen auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen durch eine Politik der Förderung von Möglichkeiten und Ideen. Damit wird im Sinne der Menschen und künftiger Generationen eine offene Entwicklung ermöglicht, die als Ziel ein Leben in Einklang von Natur, Lebensraum, Technik und Arbeit hat und dadurch eine gute Lebensqualität sichert.
Die Formulierung von verbindlichen Zielen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens lehnen wir ab. Erfolgreiche Umweltpolitik muss sich ständig am Möglichen und Erwünschten messen und Impulse für die Zukunft geben.
:Wir wissen, dass unser aller Leben von einer intakten Natur abhängt. Aus diesem Grund müssen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft Ressourcen so genutzt werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen. Hierzu sind ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Deshalb fördern wir Entwicklungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die Ressourcen auch in der Verantwortung für unsere Nachfahren nutzt. Bei erneuerbaren Ressourcen müssen dafür Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein.
Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wird die Einführung einer möglichst regionalen Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dazu ist es notwendig, den ganzen Weg eines Produktes zu betrachten, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen sowie die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien verantwortungsvoll voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen haben, lehnen wir ab.
NRW ist in besonderer Weise von der Energiewende betroffen, da sich hier zum einen eine Urananreicherungsanlage für Brennelemente für Kernkraftwerke, zum anderen einer der größten Braunkohlentagebaue mit den zugehörigen Kraftwerken befinden.

Gegen die geplante absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten (geplante Obsoleszenz)

Viele Produkte sind auf möglichst niedrige Herstellungskosten hin optimiert. Dadurch wird vom Hersteller eine kurze Lebensdauer in Kauf genommen, möglicherweise sogar angestrebt.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land NRW der Verbraucherzentrale NRW zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, damit diese sich besser gegen die geplante Obsoleszenz spezialisieren kann. Herstellende sollen dazu angehalten werden, ihre Produkte mit einem voraussichtlichen „Haltbarkeitszeitraum“ zu kennzeichnen. Dieses Haltbarkeitsdatum beinhaltet nicht nur das physische, sondern auch das softwareseitige Leben eines Produktes. Zusätzlich müssen die garantierten Supportzeiträume (Softwareupdates etc.) auf dieser Kennzeichnung angegeben werden. Die Verbraucherzentrale soll diese Kennzeichnungen der Hersteller überprüfen und mit einem anerkannten Siegel bestätigen.

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die öffentliche Hand nur Produkte mit diesem Gütesiegel erwirbt und es dementsprechend auch in Ausschreibungen fordert.

Erforschung und Einsatz neuer Technologien

Die technologische Entwicklung bietet neue Möglichkeiten, auch ohne oder mit geringem Verzicht auf Mobilität, Komfort und Konsumgüter nachhaltig zu leben. Wir wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und die Erforschung ressourcenschonender Technologien fördern, die eine nachhaltige Gesellschaft stützen. Dies beinhaltet ausdrücklich eine Reform des Patentrechts.
Die Forschungsergebnisse, vor allem aus öffentlich finanzierten Programmen, sind auf ihre Bedeutung hin zu prüfen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns für eine gesellschaftliche Entwicklungen ein, die Gemeinnutz vor Eigennutz stellen. Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung und der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen müssen gefördert werden, um den Menschen zu ermöglichen, auf solider Basis in nachhaltige Projekte zu investieren und neue Technologien einzusetzen. Der Wissenstransfer über Nationalgrenzen muss gefördert werden, da der Nutzen für die nationale Wirtschaft nicht der alleinige Zweck der Forschung ist.
Das Land NRW hat durch seine Hochschul- und Forschungslandschaft eine gute Ausgangsposition, um Zukunftstechnologien in die industrielle Entwicklung zu überführen. Daher ist insbesondere deren Nutzung auf Landesebene zur Erhöhung der Effizienz ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der vorhandenen Strukturen und des Transfers.

Energiewende gestalten

NRW als Bundesland mit der höchsten Energieproduktion wie auch dem höchsten Verbrauch hinkt in der Energiewende weiter hinterher. NRW muss daher eine selbständige Energiewendepolitik einführen, um die aktuellen Klimaschutzziele zu erreichen, die technologische Entwicklung fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Wir stehen ein für eine sichere, preisgünstige, nachhaltige und saubere Energieversorgung in NRW.

Bei allen neuen Bestrebungen auf Bundesebene soll NRW als Industriestandort und einwohnerreichste Bundesland zum Vorreiter der Energiewende werden.

Die Energiewende ist regional und lokal zu begleiten. Die Energieversorgung muss so schnell wie möglich auf nachhaltige Quellen umgestellt werden. Fossile Energieträger sind endlich, in hohem Masse gesundheitsschädlich, verschmutzen die Umwelt, belasten das Klima und sind Grund für Abhängigkeiten, Konflikte und Kriege. Eine langfristige, zuverlässige, bezahlbare und friedliche Energieversorgung ist nur aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) möglich.

Eine erfolgreiche Energiewende ist auch Voraussetzung für die weitere Wettbewerbsfähigkeit NRW´s. Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) sind mittlerweile die preiswertesten Energiequellen. Die Preisvorteile kommen jedoch bei den Endverbraucher:innen und bei dem überwiegenden Teil der Wirtschaft durch eine falsche Regelsetzung nicht an.

Unsere Hauptforderungen für NRW sind:

  • 100% erneuerbarer Strom bis 2030
  • 100% erneuerbare Energieversorgung bis 2035
  • Dezentrale Strukturen bevorzugen
  • Verdeckte Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen
  • Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen
  • Bürger:innen einbeziehen
  • Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen

Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende

Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste Stromquelle.

  • Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden, beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung.
  • PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert.
  • Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und Streichung von Abgaben entlastet werden.

Windenergie als Ergänzung

Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur Photovoltaik (PV). Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.
Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter Bürger:innenbeteiligung erfolgen.

Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen.

Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen

Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.

Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe verwendet werden.
Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender Rechtsrahmen geschaffen werden.

Power-to-Gas / Wasserstoff

Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen.
Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch skalieren. Dies soll gefördert werden.

Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur

Die Energiewende wird dezentral erfolgen:

  • Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen.
  • Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der Versorgungsicherheit dienen.
  • Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die Übertragungsverluste

Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei

Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten.
Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen.
Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter:innen zum Laden von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter:innen der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.

Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen

Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite, die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die Trassen tatsächlich benötigt werden.
Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale Energiewende notwendig sind.

Lokale Netzbetreiber

Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken. Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden. Bei der notwendigen Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und IT-Sicherheit streng zu beachten.

Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die BNetzA ist unter anderem für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig. Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkund:innen garantieren. Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen.

Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung

Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa.
Subventionen und Beihilfen auf Landesebene für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden.
Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher:innen von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.
Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden.

Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung

Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber:innen konventioneller Kraftwerke keine Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten. CO2 Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten. Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher:innen zu schaffen.

Forschungsinitiativen

Die Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen prüfen lassen.

Förderung aus Landesmitteln

Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll den Bürger:innen generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie sie selber zu einer gelungenen Energiewende beitragen können. Förderprogramme sollen leichter auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um den Bürger:innen die Handhabung zu erleichtern.

Dekarbonisierung

Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen (Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften und deren Stadtwerken dabei helfen.

Virtuelle Kraftwerke fördern

NRW ist durch seine Besiedlungsdichte in besonderer Weise geeignet, virtuelle Kraftwerke zu betreiben. Dabei werden kleine Erzeugungseinheiten über entsprechende Software verbunden, um je nach möglicher Erzeugungskapazität und Verbrauchsprognose die richtige Verschaltung vorzunehmen und möglichst lokal und regional versorgen zu können. Dadurch lässt sich der anderenfalls notwendige Netzausbau, insbesondere in den übergeordneten Verteilnetzen der Mittel- und Hochspannung, in einem bezahlbaren Rahmen halten. Für diese Aufgabe werden auch weiterhin große Energieunternehmen benötigt, da nur sie über die nötigen überregionalen Strukturen verfügen.

Bergbau

Kohleausstieg

NRW ist deutschlandweit das Bundesland mit den meisten Kohlekraftwerken. Zwischen Rur und Weser stehen 52 Kraftwerksblöcke mit einer installierten Bruttoleistung von etwa 25.000 Megawatt. Trotz Klimaschutzgesetz sollen neue Kohlekraftwerke gebaut werden und in Betrieb gehen. Die Nutzung von Kohle muss schnellstmöglich beendet werden. Das „Kohleausstiegsgesetz“ ist in jeder Hinsicht unzureichend und gerade NRW trägt eine Hauptanteil der CO2 Ausstoßes in Deutschland. Dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst werden.

Kohlekraftwerke haben eine begrenzte Reaktionsfähigkeit. Da ein Betriebsstart lange dauert und die Kraftwerke nicht einfach abgestellt werden können, bleiben sie am Netz. So wird der Strom unnötig teuer, da EE-Strom abgeregelt oder an der Börse für negative Preise verkauft wird. Daher wollen wir die Merit-Order, also die Reihenfolge nach der Kraftwerke ins Netz gerufen werden, neu definieren.

Dadurch würden mehr Gaskraftwerke statt Kohlekraftwerke eingesetzt, diese haben dann deutlich kürzere Laufzeiten, da sie auf schwankende Erzeugung und wechselnden Verbrauch schneller reagieren können. Dies reduziert den CO2-Ausstoß deutlich, entlastet die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage und entzieht den Kohlekraftwerken weitere Marktanteile, so dass diese kurzfristig freiwillig den Markt verlassen werden.

Aufgrund dieser kurzfristigen Abhängigkeit ist ein Kohleausstieg per sofort leider nicht realisierbar, trotzdem kann NRW kurzfristiger aussteigen als geplant.

  • Kraftwerke mit höherem CO2-Ausstoß dürfen erst später, also bei deutlich höherem Bedarf ins Netz gerufen werden
  • Kurzfristiger Stopp der Abbaggerung neuer Gebiete
  • Klare Bekenntnis, dass nach der Inbetriebnahme von Erneuerbaren Energie Anlagen in NRW mit gleicher Leistung die jeweiligen Kraftwerke sofort abgeschaltet werden
  • Unterstützung der lokalen Stadtwerke und Unternehmen, aus den langjährigen Energielieferverträgen auszusteigen
  • Sonderförderungsprogamm der NRW-Bank „Förderung von Photovoltaikanlagen“ wird auf alle Dächer von Mehrfamilienhäuser und Gewerbeeinheiten in NRW ausgedehnt
  • Volle Unterstützung des Kohleausstieg bis 2030, die Bundesmittel sind transparent und zukunftssicher in neue Energieerzeugung in NRW zu investieren

Braunkohleausstiegsgesetz

Das rückfällige Bundesberggesetz ist ein obrigkeitsstaatliches Durchsetzungs- und Genehmigungsrecht, das keinen rechtsstaatlichen Ausgleich unterschiedlicher Interessen vorsieht, sondern einseitig der Ausnutzung von Ressourcen dient und demokratische Grundrechte systematisch außer Kraft setzt. Wir wollen das Bundesberggesetz durch ein Bundesumweltgesetzbuch mit dreidimensionaler Raumplanung zu ersetzen. Dafür muss das Land sich auf Bundesebene einsetzen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Land auf Bundesebene ein Braunkohleausstiegsgesetz durchsetzt. Der Braunkohleabbau ist bis spätestens 2025 zu befristen. Um einen Strukturbruch zu vermeiden, muss die Planung des sozialverträglichen Übergangs sofort beginnen. Der unvermeidliche Strukturwandel muss aktiv, schöpferisch und vorausschauend gestaltet werden.

Die Arbeit der Schlichtungsstellen für Bergbaugeschädigte in NRW muss verbessert werden. Die derzeitige Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ ist keine behördliche Schlichtungsstelle, sondern eine unternehmensfinanzierte private Anrufungsstelle der RWE. Wir wollen die Einrichtung einer zentralen Schlichtungsstelle, die Geschädigte des Braunkohle- und Salzabbaus sowie der Kavernen für die nationale Energiereserve mit den Geschädigten aus dem Steinkohlebergbau gleichstellt.

Für alle Schäden, auch Ewigkeitsschäden, gilt das Verursacherprinzip. Die Schädigenden müssen ausreichende Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Eine Stiftungslösung analog zur RAG-Stiftung ist zu prüfen.

Die 30jährige Verjährungsfrist ist bei Schäden aus dem Salzbergbau zu kurz, da auslaufende Bodenbewegungen dort erst nach 150 Jahren beendet sind. Sie muss dementsprechend angepasst werden.

Markscheider:innen müssen zukünftig als neutrale Gutachter agieren. Sie erstellen Risswerke als Urkunden öffentlichen Glaubens, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit von Bergbaubetreiber:innen muss gewährleistet sein.

Wir setzen uns für die Umkehr der Beweislast bei Bergschadensverdachtsfällen ein.

Einführung einer Förderabgabe auf Braunkohle

Der §151 (2) 2. BbergG soll von:
die §§ 18 und 31 sind nicht anzuwenden;
nach
der § 18 ist nicht anzuwenden;
geändert werden.

Durch die stark gefallenen Erlöse bei der Stromproduktion sind Braunkohlekraftwerke, nach Atomkraftwerken (AKWs), derzeit die günstigsten Stromproduzenten auf dem Markt konventioneller Kraftwerke (Merit-Order). Dadurch werden zum einen die Gaskraftwerke, die Teil der Energiewende sein sollten, aus dem Markt gedrängt. Schlimmer noch, Braunkohlestrom wird bevorzugt produziert und auch exportiert. Dies schafft Anreize, die unsauberste Energiegewinnungsform fortzuführen und somit den Zielen der CO2-Reduzierung deutlich entgegen zu wirken. Ferner wird an der Vernichtung von ganzen Landstrichen weiter gearbeitet; die Menschen vor Ort werden aus ihrem Lebensumfeld vertrieben. Schuld daran ist unter anderem die Tatsache, dass auf Braunkohle durch den Erwerb der Felder vor 1980, also nach altem preußischem Bergrecht, keine Förderabgabe erhoben wird. § 151 regelt das Besitzrecht, das dadurch zustande kommt.
In (2) 2. werden die Paragraphen 18 und 31 ausgeklammert.

§ 18 regelt den Widerruf der Erlaubnis, § 31 regelt die Förderabgabe.

Vollständiges Frackingverbot

Die Gewinnung fossiler Rohstoffe durch Hydraulic Frackturing ist eine Hochrisikotechnologie. Sie ist mit unabsehbaren Ewigkeitsschäden, hohen Kosten, starken Umweltbelastungen, hohem Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch und massiven Bedrohungen unserer Wasservorkommen durch Einsatz wasserkritischer Chemikalien verbunden. Das so gewonnene Gas hat einen mindestens so schlechten Kohlendioxid-Fußbabdruck wie Braunkohle. Zusätzlich entweichen große Methanmengen in die Atmosphäre. Methan ist ein wesenlich stärkeres Treibhausgas als Kohlendioxid. Deshalb lehnen wir Fracking nach fossilen Rohstoffen konsequent ab. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze.

Wegen der Änderungen in Bergrecht, Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung auf Bundesebene im Sommer 2016, die auf ein Fracking-Ermöglichungsgesetz hinauslaufen, müssen auf Landesebene alle gesetzgeberischen Möglichkeiten für ein Frackingverbot eingesetzt werden. Die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Formulierungen reichen nicht, weil sie jederzeit durch ein Zielabweichungsverfahren aufgehoben werden können. Daher setzten wir uns dafür ein, die Aufnahme eines Verbots von Fracking nach fossilen Rohstoffen zusätzlich sowohl in das Landeswassergesetz als auch das Landesnaturschutzgesetz zu implementieren. Wir wollen, dass die Unteren Wasserbehörden gestärkt und technikbezogene Frackingmaßnahmen ausdrücklich verboten werden.

Neue Aufsuchungserlaubnisse für Fracking nach fossilen Rohstoffen dürfen nicht mehr erteilt, abgelaufene Aufsuchungserlaubnisse nicht mehr verlängert und bereits erteilte eingezogen werden. Betriebspläne sollen nicht zugelassen werden.

Wir wollen erreichen, dass man sich auch auf Bundesebene konsequent für ein vollständiges Verbot des Frackings nach fossilen Rohstoffen einsetzt.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Mülltourismus mit Verklappung von Bohrschlämmen mit Schwermetallen, radioaktiven Isotopen, giftiger Frackingchemie und weiteren bergbaulichen Abfällen aus anderen Bundesländern nach NRW eingestellt wird.

Nuklearpolitik

Wir wollen den sofortigen Ausstieg aus der Stromproduktion durch Kernspaltung. Für NRW bedeutet das die sofortige Stillegung der Urananreicherungsanlage in Gronau.
Solange die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung nicht stattfinden kann, müssen alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, als illegal angesehen werden. Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden.
Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen. Das Nuklearmaterial wird in den derzeitigen Zwischenlagern verbleiben, bis die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung möglich ist.

Die geplanten Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus und weiter in die USA dürfen nicht stattfinden. In Jülich ist ein neues Zwischenlager zu errichten, das den Sicherheitsanforderungen an Bodenverflüssigungen bei Erdstößen und den Vorgaben zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen aus dem Brunsbüttel-Urteil genügt. Andere Zwischenlager sind entsprechend zu ertüchtigen.
Die Betreibenden müssen für alle Anlagen im Zusammenhang mit Stromproduktion durch Kernspaltung sofort vollumfängliche Haftpflichtversicherungen ohne Bürgschaften durch Bund oder Länder abschließen. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten. Die Betreibenden übernehmen vollständig alle Entsorgungs-, Stilllegungs- und Rückbaukosten. Dazu müssen sie die nötigen Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Ob die aktuell diskutierte Stiftungslösung ausreicht, ist zu prüfen.