Sparkassen wieder am Gemeinwohl ausrichten
Wir fordern, dass der ursprüngliche Unternehmenszweck der Sparkassen wieder im Vordergrund steht. Der Unternehmenszweck ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Die Sparkasse sollte, im Rahmen der Vorgaben des übergeordneten Bankensektors und der Zwänge des Marktes, überwiegend ein am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen bleiben.
Verbot aller durch ÖPP-finanzierten Projekte
Bei Öffentlich-Privaten-Partnerschafts-Projekten (ÖPP-Projekten) handelt es sich heutzutage um Miet – oder Pachtverhältnisse. Hierdurch verlieren die öffentlichen Auftraggeber:innen und damit die Menschen ihre Eigentumsrechte.
Hinzu kommen noch die Haftungsrisiken bei einer Pleite des ÖPP-Projekt-Betreibende. Hierfür müssen dann die öffentlichen Auftraggeber:innen haften, da sie durch Gesetze dazu verpflichtet sind die entsprechenden Leistungen bereit zu stellen, zum Beispiel Feuerwache, Autobahnen, usw. Durch ÖPP-Projekte wird das Vermögen der öffentlichen Haushalte, beziehungsweise das Vermögen der Menschen, an die ÖPP-Betreibenden übertragen, welche dafür auch noch um Gewinn und höhere Finanzierungskosten gesteigerte Ausgaben verursachen.
Wir wollen ein Verbot aller ÖPP-Projekten.
Sicherung des Bankensystems
Reine Geschäftsbanken dienen den Menschen und der Finanzierung der Realwirtschaft, sowie den öffentlichen Haushalten, was der Volkswirtschaft und damit der Gemeinschaft nutzt. Investmentbanken dienen nur der Spekulation und haben keinen volkswirtschaftlichen Nutzen für die Gemeinschaft, von daher sollten sie von der Realwirtschaft entkoppelt werden.
Zur Sicherung des Bankensystems, streben wir daher eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken an, wodurch vermieden wird, dass Probleme bei den Investmentbanken Einfluss auf die Realwirtschaft haben.
Durch eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken gibt es kein Problem mehr mit dem „Too big to fail“ was in 2008 zur, für die Steuerzahler:innen teuren und nutzlosen, Bankenrettung führte.
Reform der Schuldenbremse
Wir stehen für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte. Von daher halten wir die Einschränkung, durch die sogenannte Schuldenbremse für nicht sinnvoll. Die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist. Nur die öffentlichen Haushalte sorgen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen und diese sollen nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt werden. Allerdings sind wir für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Menschen. Dies soll durch entsprechende Bürger:innenhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen.
Wirtschaft stärken und Bürokratie abbauen
Wir wollen eine ganz neue Wirtschaftspolitik
Die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ist ein wesentlicher Aspekt der Freiheit und persönlichen Entfaltung. Entscheidend hierfür ist der umfassende Zugang zu notwendigen Infrastrukturen für alle. Alle wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl und dem Einzelnen. Eigentum verpflichtet zum verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen gefährden die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft.
Eine Vielzahl von Studien gehen davon aus, dass viele Arbeitsplätze (30-90 % in den kommenden 30 Jahren, je nach Studie), auch in höher qualifizierten Bereichen zukünftig von Maschinen, Algorithmen oder anderer EDV-unterstützter Technologien und deren Vernetzung übernommen werden. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass Arbeitsplätze in gleicher Anzahl oder auch nur in annähernd gleicher Qualifikation neu entstehen werden. Es gilt folglich den Menschen bereits jetzt die Chancen und Perspektiven aufzuzeigen, Mut zur Veränderung und zur Weiterbildung zu machen, um Ängsten und zerstörerischen Entwicklungen schon jetzt entgegenzuwirken. Industrie 4.0 stellt nur den Anfang des Weges zur digitalen Wirtschaft und letztlich zur digitalen Gesellschaft dar.
Die beschriebenen Entwicklungen setzen eine völlig neue Wirtschaftspolitik auf allen Ebenen und bereichsübergreifend voraus. Gleichzeitig sind die Vereinbarungen aus dem Übereinkommen von Paris mit der derzeitigen Wirtschaftspolitik nicht vereinbar. Wir wollen den Wandel von der noch in Teilen vorhandenen, ressourcenintensiven und zum Teil für Mensch und Umwelt ungesunden Industriegesellschaft in eine Wissens-, Kreativ-, Dienstleistungs- und insbesondere post-industrielle Gesellschaft aktiv gestalten. Dabei möchten wir die Stärken und die Innovationskraft der heimischen Unternehmen in NRW nutzen und fördern, um dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig gute Arbeitsplätze für die Menschen zu erhalten und zu schaffen.
Dazu ist es erforderlich, dass kleine und mittelständische Unternehmen der Einstieg in die digitale Welt erleichtert wird. Ein Bestandteil ist die Einführung von durchgängigem e-Government, das Unternehmen an den Schnittstellen zu Behörden entlastet, indem alle Anträge, Anfragen und Datenübermittlungen digital erfolgen. Eine nutzer:innenfreundliche Verschlüsselungstechnik ist dazu einzusetzen. Ein weiterer Bestandteil ist die Forderung von Freier Software. Das reduziert zum einen die Kosten für Lizenzen und stärkt zum anderen lokale Softwareunternehmen und Startups, die solche Software schreiben oder individuellen Bedürfnissen anpassen. Zur Förderung gehört auch, dass Unternehmen überall in NRW Zugang zu schnellem Internet erhalten (siehe Digitale Gesellschaft).
Vor allen Dingen muss der Wandel weg von der Abhängigkeit der heute existierenden Automobilindustrie gelingen um die notwendige Verkehrswende zu ermöglichen (siehe Bauen, Wohnen und Verkehr). Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:
- Der Straßenverkehr nimmt stetig zu. Dabei steigt der Flächenverbrauch, die Zeit, die jeder Verkehrsteilnehmer:innen im Verkehr verbringt, und die Gefahren durch den Straßenverkehr. In vielen Gebieten sprechen Fachleute längst von einem Verkehrsinfarkt.
- Der zunehmende Verkehr ist aus Gründen der Umweltverträglichkeit abzulehnen. Das bleibt auch dann so, wenn alle Fahrzeuge elektrifiziert sind, da allein der Ressourcenverbrauch eine nachhaltige Wirtschaft ausschließt.
Crowdfunding
Es sollen die Möglichkeiten von Crowdfunding für regionale StartUps geschaffen werden. Das kann z.B. durch regionale oder landesweite Börsen, auch Internetbörsen, geschehen, die das Land als Plattform bereitstellt, bei denen Unternehmen ihre Ideen vorstellen können.
Zum anderen können aber auch Unternehmen teilnehmen, die spezielle Bedarfe haben und derzeit ein Angebot alleine nicht finanzieren können. Das ist zum Teil bereits heute eine Stärke unseres Mittelstands. Die Vernetzung der Marktteilnehmer:innen wird aber noch einmal viel wichtiger.
Dabei kann Crowdfunding nicht nur Filmemacher:innen in Bocklemünd einen Film finanzieren, sondern auch den entscheidenden Impuls für neue Software, Apps oder Produkte liefern.
Auch für den kommunalen Sektor können sich Crowdfunding-Projekte eignen, wie verschiedene Beispiele zeigen. Kommunen sind daher verstärkt in Fragen zum Crowdfunding zu beraten.
Förderung von StartUps im Digitalsektor durch Verbesserung der Wirtschaftskultur
Die Digitalbranche ist international die Wachstumsbranche Nr. 1. Dabei macht es keinen Sinn, das Silicon Valley einfach zu kopieren. Vielmehr müssen Anstrengungen unternommen werden, die generellen Rahmenbedingungen für das Entstehen neuer Ideen zu verbessern. NRW braucht eine Wirtschaftskultur, die die Gründung von StartUps ermöglicht.
Daher setzen wir uns für eine fundierte Innovationspolitik, die Bereitstellung von Risikokapital und die Verschlankung behördlicher Genehmigungsverfahren sowie die Vernetzung mittelständischer Unternehmen mit Hacker- und Makerspaces ein.
Firmengründungen vereinfachen – Bürokratie abbauen – Wagniskapital bereitstellen
Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird es bis zum Jahr 2050 eine Million weniger Selbständige geben als heute. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland, der durch eine große Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben geprägt ist, gefährdet.
Wir wollen Firmengründungen radikal vereinfachen.
Zum einen gilt es, überbordende Bürokratie abzubauen und auf der anderen Seite ist es unabdingbar, deutlich einfacher Risikokapital bereitzustellen. Die kontinuierliche Optimierung der Finanzierungs-, Förder- und Beratungsangebote ist sicher zu stellen. Nur so schaffen wir eine Vielzahl von Neugründungen innovativer Unternehmen, stärken das Rückgrat unserer Wirtschaft und garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW.
Dienstleistungssektor fördern: Strukturwandel im öffentlichen Sektor durch Digitalisierung
Wir streben einen Strukturwandel im öffentlichen Sektor an, der insbesondere auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung setzt. Dies kann ein deutliches Produktivitätswachstum auslösen. Notwendig dazu ist allerdings, die Digitalisierung von NRW deutlich voran zu treiben.
Qualifikationsoffensive in der beruflichen Fort- und Weiterbildung starten
Wir wollen eine effizientere Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Bildungspolitik mit dem Ziel, eine in Beschäftigung mündende Qualifikationsoffensive in der beruflichen Fort- und Weiterbildung zu starten. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei auf die digitale Revolution und die sich dadurch wandelnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu richten sowie auf den Übergang in die Erwerbsarbeit oder den Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie.
Abschaffung des Kammerzwangs
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.
Attraktivere Rahmenbedingungen für das produzierende Gewerbe schaffen, den Mittelstand fördern
Gerade die mittelständischen Unternehmen spielen neben der Großindustrie eine zunehmend wichtigere Rolle für die Bruttowertschöpfung in NRW. Daher wollen wir eine fundierte Innovationspolitik, die Bereitstellung von Risikokapital und die Verschlankung behördlicher Genehmigungsverfahren, u.a. durch Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
Für liberale Ladenschlussgesetze
Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in NRW, nach denen die Ladeninhaber:innen an sechs Tagen in der Woche, außer sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter.
Auch sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir setzten uns daher ein, auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.
Folgen des BGE
Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird eine fundamentale Veränderung am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft nach sich ziehen. Arbeitnehmer:innen haben es nicht mehr nötig, schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.
Das setzt Arbeitgeber:innen unter Druck gute Arbeitsplätze bereitzustellen und vor allem attraktiv für die Menschen zu sein. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Motivation, Effizienz und Effektivität der Mitarbeiter:innen stark zunehmen wird. Das und die notwendigen Veränderungen in den Betrieben werden einen wirtschaftlichen Aufschwung zur Folge haben.
Insbesondere der Niedriglohnsektor und soziale Berufe werden einer großen Herausforderung gegenüberstehen. Das ist gut so, denn es ist nicht einzusehen, dass für eine Arbeit, deren Ergebnis alle gerne in Anspruch nehmen, gleichzeitig aber niemand bereit ist sie angemessen zu vergüten.
Durch den Wegfall von Sanktionen beim ALG II werden sich die Arbeitsverhältnisse stark verändern, die heute überhaupt nur existieren, weil Menschen dazu gezwungen werden.
Mittelstand stärken – Fachkräftemangel beseitigen – Duale Ausbildung fördern
Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe währen in der Lage, diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegenzugetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerber:innen. Ein Großteil der Jugendlichen mit Hauptschul- oder Realschulabschluss ist mittlerweile schlicht nicht mehr ausbildungsfähig. Die Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte hat hier parteiübergreifend total versagt. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben zu lassen. Gerade die mittelständische Industrie und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich ist der Mittelstand dazu in der Lage, finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar und bedarf Unterstützung von außen. Dabei sollte das Verursacherprinzip gelten, sprich: Die Politik hat versagt, die Politik sollte die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen.
Wir schlagen folgendes Modell vor:
Nicht ausbildungsfähige Jugendliche sollen von der Wirtschaft eingestellt werden, die Ausbildungskosten übernimmt vollständig das Land. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen. Bei nicht erreichter Ausbildung ein finanzieller Abzug. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller jungen Menschen gegeben. Wahrscheinlich wird wieder reflexartig argumentiert, dass dieser Vorschlag angesichts knapper Kassen nicht realisiert werden kann. Dabei sollte dann von den Akteur:innen bedacht werden, dass in jedem Fall gilt: Drei Jahre Ausbildungsvergütung plus Bonuszahlung sind volkswirtschaftlich gesehen deutlich preiswerter als 50 Jahre Hartz-IV Alimentierung.
Wirtschaftsförderung durch Open Data
Durch Open Data (siehe Open Access) erhalten Start Ups barrierefreien Zugang zu den öffentlich zugänglichen und nicht durch Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte geschützten Rohdaten von Behörden und Verwaltungen. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten erlauben erstmals in der Geschichte eine Vielzahl von Ideen kreativ zu realisieren und für die Gesellschaft einen Mehrwert und Nutzen zu erwirken, ohne gleichzeitig Mehrkosten zu erzeugen.
Haushalt und Finanzen
Kommunalfinanzen sicherstellen und transparent machen
Nach dem Motto “Wer bestellt, muss auch bezahlen!” ordnet das Konnexitätsausführungsgesetz NRW richtigerweise die Finanzierung staatlicher Aufgaben den beauftragenden und nicht den zur Ausführung verpflichteten Ebenen zu. Leider gilt dieses Gesetz erst seit Mitte 2004.
Wir meinen, dass alle Gesetze und Regelungen, die vom Bund oder dem Land NRW getroffen und zur Ausführung an die Kommunen übergeben worden sind, auskömmlich finanziert sein müssen. Daher streben wir an, auch Aufgaben, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen worden sind, nach und nach diesen Regelungen zu unterwerfen. Beginnen wollen wir mit den Sozialkosten (beschlossen auf Bundesebene, ausgeführt auf kommunaler Ebene).
Parallel dazu müssen entsprechende Korrekturen am Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgenommen werden. Dies stärkt die Aufgaben-/Finanzierungsbindung sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.
Mehr Qualität bei Betriebsprüfungen durch Finanzämter
Laut Betriebsprüfungsstatistik des Bundesfinanzministeriums von 2012 wurden 2,3 % der Betriebe, durch 13.721 Betriebsprüfer:innen geprüft. Dies bedeutet das die ca. 8,6 Millionen deutschen Unternehmen nur alle 43 Jahre geprüft werden. Jede:r Betriebsprüfer:in hat ein Mehrergebnis von rund 1,43 Millionen Euro erzielt was insgesamt Mehreinnahmen für den Staat von 19 Milliarden Euro entspricht.
In NRW als größtem Bundesland gibt es die meisten Unternehmen, durch eine Erhöhung der Anzahl von qualifizierten Betriebsprüfer:innen, sind erhebliche Mehreinnahmen für NRW zu erwarten.
Wir wollen, dass durch die Finanzämter mehr Betriebsprüfungen bei steuerlich relevanten Unternehmen durchgeführt werden. Gegebenenfalls müssen mehr qualifizierte Betriebsprüfer:innen eingestellt werden.
Verbundquote erhöhen
Kommunen in NRW haben nur wenige Möglichkeiten, selbstbestimmt Einnahmen zu erwirtschaften. Trotzdem schultern sie vielfältige Aufgaben. Viele Kommunen leben daher mit immer weiter wachsenden Schulden, statt solide haushalten zu können.
Daher streben wir an, die Kommunen durch die Erhöhung des Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt (“Verbundquote”), um jährlich 1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) zu stärken.
Grunderwerbsteuer reduzieren!
Die Grunderwerbsteuer wurde von der rot-grünen Regierung, trotz aller Bedenken der Expert:innen, zum 01.01.2015 auf 6,5 % erhöht. Gleichzeitig wollte die Regierung den sogenannten “steueroptimierten Erwerb” mit Teilkäufen und zwischengeschalteten Steuersparmodellen verhindern. Diesen Lippenbekenntnissen sind allerdings keine Taten gefolgt.
Wir halten die Erhöhung für unsozial. Sie belastet nur den “kleinen Häuslebauer” und vor allem junge Familien. Immobilienunternehmer:innen und Besitzer:innen großer Immobilienvermögen dagegen kommen ungeschoren davon.
Wir setzen uns daher für eine Rückführung der NRW-Grunderwerbsteuer um 1,5 % auf 5,0 % ein.
Wertung von Geboten in öffentlichen Vergabeverfahren
Wir setzen uns dafür ein, bei Vergaben öffentlicher Aufträge verbindliche Kriterien einzuführen, um Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie soziale, innovative, gleichstellungs-, integrationspolitische und ausbildungsfördernde Aspekte stärker zu berücksichtigen.
Bargeld – Freiheit – Privatsphäre – Punkt!
Die EU-Kommission prüft eine europaweite Begrenzung des Bargeldverkehrs und will damit Schwarzarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. In Fachkreisen hat sich allerdings praktisch erwiesen, dass eine Bargeldobergrenze keine Effekte in diese Richtung erzielt.
Daher lehnen wir jede Bargeldobergrenze ab.